Nein!
Habe an meinen IV eine Mail geschrieben ob man Geld sparen darf:
Sehr geehrter Herr B*******,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 3.11.2012 teile ich mit, dass Sparvermögen, welches nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angehäuft wird, der Einziehung und Verwertung durch den Insolvenzverwalter/Treuhänder unterliegt, soweit es sich nicht um ausdrücklich unpfändbare Vermögensgegenstände handelt. Zu solchen unpfändbaren Vermögensgegenständen gehören beispielsweise Lebensversicherungen und Rentenversicherungen nach dem AltZertG und der Pfändungsschutzvorschrift des § 851d ZPO.
Unter diese Pfändungsschutzvorschriften fallen einfache Sparguthaben auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto jedoch nicht. Diese Guthaben unterliegen deshalb der Einziehung im Insolvenzverfahren.
Das war die ANtwort darauf!!! Also einfach ein Sparbuch eröffnen oder Geld darauf packen geht nicht bzw du musst es dann abtreten....Also Geld lieber ausgeben🙂