Wenn ich z.B. lese, dass jemand Angst davor hat, dass irgendwann sein privates Wohneigentum herangezogen wird und gegen seinen Willen Flüchtlinge bei ihm einquartiert werden, er das aber definitiv verhindern wird, dann ist das für mich sachliche Kritik und ich sehe da keine strafbare Äußerung... leider sehen das viele User schon anders.
Das ist keine sachliche Kritik, sondern eine Angstreaktion. Verständlich und nicht strafbar. Sachliche Kritik ist eine Kritik die sich rein auf die Sache bezieht und Gefühle und Vorurteile außen vorlässt.
Oder aber eine junge Frau - ich hab ihr im Rahmen einer ähnlichen Diskussion vorgeschlagen, sie solle doch jeweils 2 junge männliche Kosovo-Albaner und 2 junge männliche Somalier in ihrer Wohnung aufnehmen und in 4 Wochen diskutieren wir dann weiter - da wurde ich sofort reflexhaft auch als "Nazi", "braunes Gesocks" etc. beschimpft.
"Volksverhetzung" - eine Gummiparagraphierung. Kann auch straffer angezogen werden, schleichend,
bis jede dem Regime missliebige Meinung in den Knast oder gar in den Tod fuehrt.
Wehret genau diesen Anfaengen!
Mal ganz im Ernst: Hast du dir eigentlich mal die Mühe gemacht den Paragraphen zu lesen? Das ist kein Gummiparagraph der belibig erweitert werden kann, bis die freie Meinungsäußerung völlig zerstört ist. Hier nur mal ein Auszug aus dem ersten Absatz, die anderen Absätze drehen sich alle um die in Nr. 1 genannten Personengruppen:
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
| 1. | gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder |
| 2. | die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, |
[...]"
Im Klartext heißt das: Nur wenn ich gezielt zu
Straftaten gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen auffordere besteht die Möglichkeit(!), dass das Volksverhetzung ist. Bei einzelnen muss zudem erkennbar sein, dass die Aufforderung zu einer Straftat aufgrund der
Nationalität, Rasse, Religion oder ethnischer Herkunft geschehen ist. Im Klartext heißt das: "Verbrennt die ganzen Kanacken damit unsere Stadt wieder sauber wird" ist volksverhetzend, "Verbrennt meinen muslimischen Nachbarn, denn der hat mein Auto zerkratzt" ist es nicht, da hier der Fokus der Aufforderung nicht auf der Religion des Nachbarn liegt, sondern auf dem zerkratzten Auto. Eine Äußerung wie "Die Asylpolitik unserer Regierung ist scheiße und die Politiker sollten alle zurücktreten" kann demzufolge auch keine Volksverhetzung sein, da nicht zu Straftaten gegen eine Bevölkerungsgruppe aufgefordert wird. Äußerungen in der Art "Erschießt alle Politiker" sind da hart grenzwertig, da es sich zwar um eine Aufforderung zu Straftaten handelt, es aber Zweifelhaft ist ob es sich bei Politikern um eine Bevölkerungsgruppe handelt.
Es hilft wirklich Gesetzestexte auch mal zu lesen und zu versuchen sie zu verstehen bevor man in geistloser Polemik versinkt.