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kann ich dem nicht leiblichen vater das sorgerecht geben?

Burbacher

Aktives Mitglied
Hallo diabolo,

dass ich zugespitzt habe, ist mir klar.

Es klingt auch polemisch, was ich schreibe, ist sogar so gemeint. Manchmal aber ist Zuspitzung ein legitimes Mittel, um den Irrsinn einer Argumentation zu verdeutlichen.

Das scheint mir hier der Fall und geboten.

Burbacher
 

diabolo

Aktives Mitglied
Hallo diabolo,

dass ich zugespitzt habe, ist mir klar.

Es klingt auch polemisch, was ich schreibe, ist sogar so gemeint. Manchmal aber ist Zuspitzung ein legitimes Mittel, um den Irrsinn einer Argumentation zu verdeutlichen.

Das scheint mir hier der Fall und geboten.

Burbacher
Hm, aber um Kindesentzug ging es ihr doch gar nicht :confused:.
Ist es nicht ein Irrsinn der Argumentation sich auf etwas zu beziehen und dies überspitzt darzustellen, das gar nicht vorhanden ist?
 

Burbacher

Aktives Mitglied
.Minengelchen schreibt:

" männer dürfen kinder machen aber nicht dafür gerade stehen schon klar"

Hallo,

was Du schreibst, kann ich nicht nachvollziehen.

Zunächst mal: Wenn Kinder gezeugt werden, sind immer zwei dabei: Vater und Mutter. Ich kenne x Väter, die zahlen. Kenne auch welche, die nicht zahlen. Letzteres verstehe ich nicht, weil normaler Weise Gerichte Väter immer zur Kasse bitten.

Mütter übrigens weitaus seltener. Ich war etliche Jahre alleinerziehender Vater mit mehreren Kindern. Unterhalt sahen meine Kinder oder ich nie. Die Mutter zahlte nicht einen Cent. Nie. Umgekehrt schon. Kaum, dass ein Kind meinen Haushalt verließ, war ich dran.

Was die Umgangspraxis angeht, kenne ich Dutzende von Vätern, denen der Umgang mit den eigenen Kindern erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Ist eine bekannte Realität in Deutschland.

Dabei brauchen Kinder beide: Mutter und Vater. Die Folgen, die aus der Umgangsverweigerung mit einem Elternteil entstehen, begleiten Menschen oft ein Leben lang.

Für mich steht dahinter eine besondere Art des Kindesmissbrauchs, weil Kinder auf eine besonders infame und zugleich subtile Weise instrumentalisiert werden.

Burbacher
 

diabolo

Aktives Mitglied
@ Burbacher,

gerade mit dem behaupteten häufigen Kindesentzug durch Umgangsverweigerung tue ich mir hart.

Die Gesetze bezüglich des Umgangs sind immer mehr verschärft worden und die Gerichte sind sehr dahinter her, dass Umgang wahrgenommen werden kann in ausreichendem Maße.

Voraussetzung dafür ist halt, dass die Umgangselternteile tatsächlich vor Gericht gehen und eine Umgangsregelung erstreiten, wenn anders keine Einigung möglich ist.

Es gibt sehr hohe Geldstrafen, wenn der Betreuungselternteil sich daran nicht hält.

Und nicht immer, wenn das Kind den Umgangselternteil nicht sehen möchte, ist die Beeinflussung des Betreuungselternteiles schuld.
Es kann durchaus auch Gründe geben, die im Umgangselternteil selbst liegen und die dieser nicht erkennen kann oder möchte.
 

Andi4

Aktives Mitglied
Hallo Minengelchen!

Wenn dein Sohn den Nachnamen annehmen soll, brauchst auch die Einwilligung von seinem Vater dafür!

Vllt. hilft dir der Link weiter:
Sorgerecht (kleines)

lg.

Das mit der Einwilligung vom Vater stimmt nicht so ganz. Wenn Minengelchen das alleinige Sorgerecht hat UND das Kind ihren Nachnamen hat und nicht den Namen des Erzeugers, kann nach der Eheschließung das Kind des Ehemannes bekommen..auch ohne Einwilligung des Erzeugers.

§ 1618
Einbenennung

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.



Die Namensänderung hat aber keine Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht etc.

lg
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Du kannst für fast alle Dinge dem LG /späteren Ehemann eine VOLLMACHT geben--
formlos,handschriftlich und unterschrieben(Arztbesuch,Schule....)

Dafür ist NICHT das Anrufen des Familiengerichtes nötig--und NATÜRLICH erst recht nicht eine Anfrage beim Nichtsorgeberechtigten.

Den Hinweis zur Einbenennung hast Du schon.

WAS möchtest Du sonst noch regeln?

Du könntest eine "Vorsorgevollmacht" für den Fall aller Fälle abgeben--dann würde Dein LG bei "Neubestimmung des Sorgerechtes" berücksichtigt -falls Du KOMPLETT ausfielest.

Dem leiblichen Vater steht es FREI,sich um den Umgang selbst zu bemühen.
###############################
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Der Kindesunterhalt ist ein ANRECHT DES KINDES selbst.
Der steht ABSOLUT NICHT zur Debatte .

"Burbacher" verwechselt da wohl was--vermutlich den "Unterhalt FÜR DIE MUTTER wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes" ? (Der entfiele,wenn die Mutter sich dauerhaft bindet ,logo!)

Selbst,wenn die Mutter es WOLLTE ,sie DÜRFTE NICHT "im Namen des Kindes" auf dessen IHM ZUSTEHENDEN Geldbetrag verzichten.

Es ist hanebüchener Blödfug, hier der Mutter VORZUWERFEN,daß sie die ihr vom GESETZGEBER auferlegte PFLICHT auch erfüllt. (Schlechter Stil...boah...)

Das Sorgerecht BEINHALTET eben AUCH das Beitreiben des DEM KIND zustehenden Unterhaltes.

"Instrumentalisiert" werden eher ständig (zaghafte/uninformierte/wankelmütige) Sorgeberechtigte , die genötigt werden ,doch bitte zum Schaden der Kinder auf ihre PFLICHTEN zu schei*** und sich den AUFWAND der z.B. Unterhaltserpfändung zu ersparen.

"Das Kind ist eh noch dumm und klein und wird's nicht mitbekommen ,wenn BEIDE Eltern sene RECHTE mit Füßen treten".

Okay... in Burbach gibts bestimmt viele "Burbacher" -- anonym blamiert es sich leicht.
*grins*
 

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