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kann ich dem nicht leiblichen vater das sorgerecht geben?

minengelchen

Mitglied
hallo,
ich und mein lebensgefährte wollen heiraten. und er möchte auch meinen sohn annehmen so dass er den gleichen nachnamen trägt wie mein zukünftiger. kann ich ihm auch das sorgerecht geben wenn wir verheiratet sind, so das wir es beide haben, auch wenn er nicht der vater meines kindes ist? dazu muss ich sagen das ich das alleinige sorgerecht habe gott sei dank, der vater interssiert sich nicht für meind kind, adoptieren wollen wir nicht, weil zahlen soll der *rsch schon, wenn ich sich schon um nichts scheißt. aber es muss doch was geben das mein zukünftiger ein teil vom sorgerecht bekommt. ich hab was gelesen von einem "kleinen sorgerecht" wenn wir heiraten, das er das bekommt, da ich ja die alleinige sorgeberechtigte bin.
was wisst ihr darüber!!!
:(:(:(:(:(
lg minengelchen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 24414

Gast
soweit ich weiss, kann das genau aus den gründen, die du auch mit benennst, eben nicht voll übertragen werden. wenn der leibliche vater zahlen soll, hat er auch weiterhin mitspracherecht.
ich schlage euch vor, nägel mit köpfen zu machen (=adoption). ist besser, als ewig mit dem leiblichen zu hadern...
ist nur ein gut gemeinter rat...
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Hallo Minengelchen,

Du kannst gar nichts. Sorgerechts-Regelungen sind Aufgaben des zuständigen Gerichts. Dein Sohn ist nicht dein Eigentum, und so wie Du dich hier einlässt, ist das wohl auch gut so.

Dein Sohn hat einen sehr natürlichen Anspruch auf den Umgang mit seinem Vater und einen juristischen ohnehin.

Es ist bezeichnend, dass Du dem Vater den Umgang mit seinem Sohn unmöglich machen willst, aber trotzdem die Knete nicht ablehnst.

Das spricht Bände.

Ich wünsche für deinen Sohn, dass dein Ansinnen auch vor Gericht sehr schnell scheitert. Das hat er nicht verdient.

Burbacher
 

minengelchen

Mitglied
Hallo Minengelchen,

Du kannst gar nichts. Sorgerechts-Regelungen sind Aufgaben des zuständigen Gerichts. Dein Sohn ist nicht dein Eigentum, und so wie Du dich hier einlässt, ist das wohl auch gut so.

Dein Sohn hat einen sehr natürlichen Anspruch auf den Umgang mit seinem Vater und einen juristischen ohnehin.

Es ist bezeichnend, dass Du dem Vater den Umgang mit seinem Sohn unmöglich machen willst, aber trotzdem die Knete nicht ablehnst.

Das spricht Bände.


Ich wünsche für deinen Sohn, dass dein Ansinnen auch vor Gericht sehr schnell scheitert. Das hat er nicht verdient.

Burbacher
sein leiblicher vater meint immer was zu versprechen und dann nicht zu halten. und mein sohn möchte nicht mal einen konakt mit ihm und sollte mein zukünftiger das kleine sorgerecht bekommen, können wir auch auf den unterhalt verzichten von dem leiblichen vater. männer dürfen kinder machen aber nicht dafür gerade stehen schon klar
 

diabolo

Aktives Mitglied
Es ist bezeichnend, dass Du dem Vater den Umgang mit seinem Sohn unmöglich machen willst, aber trotzdem die Knete nicht ablehnst.

Burbacher
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es der Vater, der sich nicht kümmert (außer zu zahlen).

Abgesehen davon geht es der TE um das Sorgerecht (welches der Vater nicht mal hat) - und nicht um das Umgangsrecht. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel.

Dennoch, TE, ich denke nicht, dass das geht.

Warum fragst du deinen Ex nicht, ob er einer Adoption zustimmen würde? Aus alter Wut heraus ihn weiter zahlen lassen, ich weiß nicht... und wenn dein neuer Partner die Verantwortung für dein Kind tragen möchte, dann soll er das meiner Meinung nach auch ganz tun. Meine ganz persönliche Meinung.
 

minengelchen

Mitglied
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es der Vater, der sich nicht kümmert (außer zu zahlen).

Abgesehen davon geht es der TE um das Sorgerecht (welches der Vater nicht mal hat) - und nicht um das Umgangsrecht. Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel.

Dennoch, TE, ich denke nicht, dass das geht.

Warum fragst du deinen Ex nicht, ob er einer Adoption zustimmen würde? Aus alter Wut heraus ihn weiter zahlen lassen, ich weiß nicht... und wenn dein neuer Partner die Verantwortung für dein Kind tragen möchte, dann soll er das meiner Meinung nach auch ganz tun. Meine ganz persönliche Meinung.
damit tut man ihn ja auch nur ein gefallen.
aber ich habe gelesen und da gibt es sogar einen § wo drin steht das mein lebensgefährte eine kleines sorgerecht bekommt, denn ich habe ja das alleinige.
[FONT=&quot]Kleines Sorgerecht[/FONT][FONT=&quot]

Auch die Ehe oder Lebenspartnerschaft eines Elternteils mit einem anderen als dem anderen Elternteil kann Auswirkungen auf das Sorgerecht haben. In diesem Fall erwirbt der Partner das „kleine Sorgerecht“ nach § 1687b I BGB bzw. § 9 I LPartG. Das gilt allerdings nur, wenn dem Elternteil das Sorgerecht allein zusteht. Teilt er es noch mit dem anderen Elternteil, bleibt der (neue) Partner außen
vor. Das kleine Sorgerecht umfaßt das Recht, in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens mitzuentscheiden (§§ 1687b I 1 BGB, 9 I 1 LPartG). Außerdem erhält der Partner eine Notzuständigkeit in Eilfällen (§§ 1687b II BGB, 9 II LPartG).
Das kleine Sorgerecht endet mit dem Getrenntleben der Partner (§§ 1687b IV BGB, 9 IV LPartG). Zur Schwierigkeit, das Getrenntleben bei Lebenspartnern zu definieren. Da das kleine Sorgerecht aber nur bei wirklichem Zusammenleben des Kindes mit dem Partner Sinn macht, dürfte § 9 IV LPartG auf das rein tatsächliche Zusammenleben abstellen, so daß also Lebenspartner, die einverständlich auf ein häusliches Zusammenleben verzichten, von vornherein kein kleines Sorgerecht begründen.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]

[FONT=&quot] [/FONT]
 

diabolo

Aktives Mitglied
damit tut man ihn ja auch nur ein gefallen.
aber ich habe gelesen und da gibt es sogar einen § wo drin steht das mein lebensgefährte eine kleines sorgerecht bekommt, denn ich habe ja das alleinige.
[FONT=&quot]Kleines Sorgerecht[/FONT][FONT=&quot]
[/FONT]
Schätze, damit sind Alltagsentscheidungen gemeint (Arztbesuche, Unterschriften für die Schule bei Krankheit, Entscheidungen über ärztliche Anwendungen in Notfällen etc.).

So gesehen wäre das schon sinnvoll. Könnte ja sein, dass du mal im Krankenhaus liegst oder sonstwie nicht in der Lage bist zu entscheiden. Wobei ich mich frage, ob das extra beantragt werden muss oder automatisch erworben wird? Der Text klingt eher nach automatischer Erwerbung. Sicher bin ich mir da aber nicht.

Sicherlich tätet ihr deinem Ex damit einen Gefallen, wenn er nicht mehr zahlen müsste. Anders hätte es jedoch vielleicht etwas von einem befreienden Neuanfang... aber, das war nur eine Überlegung von mir.

Vielleicht weiß man dort Bescheid:
http://www.allein-erziehend.net/forum/index.html

Ich rate dir nur, in diesem Forum höflich über den Vater eures Kindes zu schreiben, sonst hast du mehr Diskussionen darüber, als über das Thema, das dich interessiert.
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Diabolo wrote

"Ich rate dir nur, in diesem Forum höflich über den Vater eures Kindes zu schreiben, sonst hast du mehr Diskussionen darüber, als über das Thema, das dich interessiert."

Dein Rat in Heaven`s Ohr. Sie ist schon in die Falle getappt, hat preisgegeben, um was es ihr wirklich geht. Das ist dramatisch, nicht für sie, aber für das Kind.

So werden Kinder heute instrumentalisiert, zum eigenen Nutzen und in zum Vorteil einer Zeitgeist-Mentalität, an der alle stricken, die zwar selbst überhaupt keine Kinder haben, aber mitreden, als seien sie mittendrin.

Burbacher
 

diabolo

Aktives Mitglied
Diabolo wrote

"Ich rate dir nur, in diesem Forum höflich über den Vater eures Kindes zu schreiben, sonst hast du mehr Diskussionen darüber, als über das Thema, das dich interessiert."

Dein Rat in Heaven`s Ohr. Sie ist schon in die Falle getappt, hat preisgegeben, um was es ihr wirklich geht. Das ist dramatisch, nicht für sie, aber für das Kind.

So werden Kinder heute instrumentalisiert, zum eigenen Nutzen und in zum Vorteil einer Zeitgeist-Mentalität, an der alle stricken, die zwar selbst überhaupt keine Kinder haben, aber mitreden, als seien sie mittendrin.

Burbacher
Und du bist "in die Falle getappt", dass du dich bei deiner Antwort über etwas aufgeregt hast, worum es nicht im Geringsten ging.

Von Instrumentalisierung sehe ich hier auch nichts. Nur davon, dass die Paar-Ebene der Eltern noch lange nicht bewältigt ist.

Dieser Mann-Frau-Kampf dürfte dir jedoch nicht sonderlich fremd sein - da du hier ein Kampffeld eröffnest, das rein aus deinem emotionalen Bedürfnis entspringt und von dem ich in den Postings der TE selbst beim besten Willen nichts erkennen kann.

Das ist nichts anderes als in den leeren Raum geworfene wilde Polemik.
 

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