Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kann die Polizei meinen Bruder rauswerfen ?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Mal anders gefragt: Was würdest du denn tun, wenn es nicht dein Bruder wäre, der dich schlägt, sondern deine Mutter oder dein Vater?
 
Nicht, wenn man zu wenig verdient. Oder kriegt man als Praktikantin irgendeine Stütze ? Wohl kaum.

das Geld ist immer ein tolles Argument. Aber du bist Erwachsen. zig Studenten leben in einer WG und wenn das Geld nicht reicht, wird gejobbt.
Du kriegst sogar was beim Praktikum. Keine Ahnung, wieviel das ist, aber ein bisserl was wirds schon sein. Und vielleicht gibt dir deine Mutter einen Vorschuss.
 
Es gibt Beratungsstellen für die Finanzen z.B. Caritas....wenn junge Leute ausziehen wollen.
Und sprich mit deinen Eltern darüber damit sie dir Unterhalt zahlen.

Wegen einem Job lasse dich beim Arbeitsamt beraten.
 
Warum hat er Dir eigentlich eine Ohrfeige gegeben?

Und noch einmal die Frage: wieso bist Du nicht schon lange ausgezogen?
 
Ich denke auch nicht, dass er wegen der Ohrfeige gleich ein Hausverbot bekommt.
Warum ziehst Du denn nicht aus?
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun;
man darf keine ohrfeigen verteilen, das ist Körperverletzung und eine Straftat bzw. kann als solche gesehen werden, wenn es bis vor Gericht geht.
Das mit dem Ausziehen ist halt so eine Sache;
wenn er dort gemeldet ist, ist es mit seine Wohnung.

Wenn die Wohnung aug die Eltern gemeldet sind, dürfen die bestimmen, wer sich in der Wohnung aufhält und sie können ihm ein Betretungsverbot erteilen,
was auch von der Polizei durchgesetzt werden kann.

Also "Hausfriedensbruch".
 
WG oder Vorschuss von den Eltern steht aber nicht zur Debatte. Ich versteh nicht, warum er nicht auszieht, er ist doch sogar zwei Jahre älter. Ich wollte auch nur wissen, ob das mit der Polizei funktioniert oder nicht, da das aber leider nicht der Fall ist und er nicht rausgeschmissen werden kann, halte ich diesen Psycho-Trottel halt noch 12 Monaten aus und bin dann endgültig weg.
 
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun;
man darf keine ohrfeigen verteilen, das ist Körperverletzung und eine Straftat bzw. kann als solche gesehen werden, wenn es bis vor Gericht geht.
Das mit dem Ausziehen ist halt so eine Sache;
wenn er dort gemeldet ist, ist es mit seine Wohnung.

Wenn die Wohnung aug die Eltern gemeldet sind, dürfen die bestimmen, wer sich in der Wohnung aufhält und sie können ihm ein Betretungsverbot erteilen,
was auch von der Polizei durchgesetzt werden kann.

Also "Hausfriedensbruch".
Die Ohrfeige muss erstmal bewiesen werden. Schwierig, wenn nichts Sichtbares zurückbleibt.
Die Eltern wollen den Sohn ja in der Wohnung belassen.
Insofern wird dieser nicht ausziehen in absehbarer Zeit.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben