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Jugendamt!

Nun... in einer perfekten Welt bräuchten wir sowas wie ein JA erst gar nicht. Dann würden nämlich nur Menschen die es wollen Kinder in die Welt setzen, und sich natürlich bedingungslos um das Wohlergehen des Kindes kümmern.

Aber wir kennen alle die harte Realität. Das dürfte einen eigenen Thread wert sein.
 

Hallo _Alpha_,

schau mal hier: Jugendamt!. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Derzeit werde geprüft, ob die Kinder in eine Pflegefamilie kommen oder ob sie zurück zu ihrer Mutter dürfen. "

Das ganze ist leider kein Witz,
So eine Heimunterbringung ist eine Sozialleistung. Eine sogenannte Hilfe zur Erziehung, die den Sorgeberechtigten gewährt wird. Daraus folgt: wer keinen Antrag stellt oder ihn zurückzieht, bekommt die Sozialleistung nicht. Das Jugendamt kann keine Leistung ohne Antrag und Einwilligung gewähren.

Und das Jugendamt muss eine Hilfeplanung MIT den Eltern vornehmen. Nicht gegen sie, das ist auch gesetzlich geregelt. So einfach ist es also nicht.

Wenn das JA glaubt, bei den Eltern droht den Kindern dann eine Gefahr, MUSS es das Familiengericht anrufen. Da entscheidet aber das Gericht, nicht das JA. Und das Gericht entscheidet längst nicht immer wje das JA beantragt.Das Recht den Aufenthalt zu bestimmen liegt bei erfolgreichem Antrag dann beim Vormund. Und wieder NICHT beim JA. Jetzt muss das JA also den Vormund bearbeiten dass er einer Fremdunterbringung zustimmt.

Bevor überhaupt so ein Antrag gestellt wird muss das JA Fakten sammeln. Wenn da dann steht: "Mutter war betrunken und hat Kinder nicht abgeholt", wird der Antrag abgewiesen. Es ist eine schwierige Aufgabe, Kinder zu schützen und dabei allen rechtlichen Erfordernissen nachzukommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte Freitag ein Urteil auf dem Tisch, das Bezug auf die Aussage eines JA Mitarbeiters nahm.
Der Junge hatte laut Aussage einen schweren Start, weil sein Vater in Russland war. Er sprach daher russisch und: umweltbedingt deutsch. Die Mutter war jedoch nicht muttersprachlich deutsch und unterhielt sich mit ihm in ihrer Muttersprache.
Daher war absehbar, dass in Familienkonflikten der Vater ins russische verfiel, die Mutter in ihre Muttersprache, der Junge mal dem Vater , mal der Mutter beipflichtetet aber die Eltern untereinander je nur in einer Hilfssprache kommunizieren konnten, die Feinheiten nicht ausdrücken konnte.

Es gab also keine "Familiensprache", man kam zu keinem Ergebnis und zu keinen zielführenden Lösungen.

Wer hätte das gedacht und geahnt...
 
Was meinst du damit?

Es gibt keine gemeinsame Sprache, die in Konfliktsituationen - also unter Stress viel besser etwas ausdrücken könnte als wenn man "einen Notizzettel" schreibt.
Es fehlen die Feinheiten der Betonung, der Aussprache, der Worte, die mal alternativ benutzen kann und die den vertieften Sinn dokumentieren.

Würde ich mit einem Engländer streiten, so fiele mir sheets of paper/ book/ notes... ein.
All das steht für verschriftlichte Worte, bedeutet aber bei näherer Hinsicht sehr unterschiedliche Dinge, derer ich mich leider nur hilfsweise bedienen kann.
Die Frage ist also nicht: was hab ich gesagt, sondern: was hast Du verstanden.

Ich geb Dir mal ein Beispiel.
Meine Ex-MB'in ist aus Belarus, Muttersprache belarussisch. Teils aufgewachsen ist sie in Italien, spricht es perfekt. Nebenbei hat sie englich als Verkehrssprache gelernt, ist nun in Deutschland angestellt. Deutsch spricht sie so dass man sie verstehen kann.
Nun hat sie ein Kind mit einem Iraner bekommen, Muttersprache persisch, der in NL eingebürgert ist ( Verkehrssprache: niederländisch).
Er hat dort ein Haus, wird kaum umziehen. Das Kind wächst entweder in D oder NL auf oder hier und dort.
Sie betreut es, kann ihm aber weder deutsch und noch weniger holländisch beibringen, und wird sich mit dem Vater auf englisch verständigen.
Also lernt das Kind persisch und italienisch und (erst)im Kindergarten niederländisch oder deutsch?

Falls es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, unterhalten sich die Eltern in Englisch. Das versteht das Kind aber nicht. In welcher Sprache wird es argumentieren wollen?

Und sollten sie sich verabreden, es auf englisch zu erziehen, so fehlt beiderseits das grundlegende Sprachgefühl des Muttersprachlers - und das Kind kommt in der Umwelt, also auf der Strasse nicht klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, da du ja eine Vertrauenslehrerin und somit eine pädagogische Fachkraft bist, brauche ich dir ja sicher nicht erzählen, dass du - nachdem du natürlich in krassen Fällen und bei gewichtige Anhaltspunkten, zunächst mit den Eltern über die Missstände gesprochen hast, dann sicherlich mit den Kollegen eine Insofaberatung nach §8a gemacht hast, folglich ein Jugendamt von Amts wegen gezwungen ist, der Meldung nachzugehen. Und wenn aus deiner Wahrnehmung heraus nichts weiter passiert, dann doch hoffentlich, da der Datenschutz auch im Kinder-und Jugendschutz gilt!
Und dir ist ja auch klar, dass das SGB VIII gilt, woraus konkrete Rechte Des Kindes, der Eltern und des Jugendamts hervorgehen. Daher finde ich ich Frage etwas ketzerisch, es erschreckt mich, dass es von der pädagogischen Seite kommt... Meine Lehrer waren früher, als ich in der Pupertät war, auch "alle" scheisse - aber deswegen würde ich nie auf die Idee kommen, alle Schulen oder Lehrkräfte über einen Kamm ziehen! ;-)
 
Schön ist der Satz "Derzeit werde geprüft, ob die Kinder in eine Pflegefamilie kommen oder ob sie zurück zu ihrer Mutter dürfen. "

Das ganze ist leider kein Witz, es kommt immer wieder vor, dass die Jugendämter selbst in offensichtlich krassen Situationen beide Augen zudrücken. Was habt Ihr für Erfahrungen mit dem Thema?

Btw. - das Entscheidet nicht das Jugendamt sondern das Familiengericht! Und wenn die Kinder zurück gehen, dann weil das Familiengericht eingeschätzt hat, dass die Kinder zurück können, oder die Eltern einfach verdammt gute Anwälte haben ;-).. Wo wir wieder bei den Elternrechten wären.
Es ist quasi egal, was die Behörde macht, entweder "haben die Eltern nie Rechte" und wenn sie diese haben, ist's auch sch*** 🙃

Natürlich gibt es auch beim Jugendamt ziemlich schwache oder miese Mitarbeiter, aber deswegen ist es umso wichtiger zu sensibilisieren und darauf zu vertauen dass es auch hier die "Guten" gibt. Nämlich die, die sich jeden Tag den Hintern für die Familien aufreissen! Da kann sich jeder mal in der stillen Minute fragen, ob er/sie das machen wollen würde - wohlgemerkt auch mit den krassen Fällen (Gewalt in jeglicher Form) zur Rechtsmedizin fahren und traumatisierte Kinder oder (Groß)Eltern trösten, sie rechtlich beraten usw. - Fachkräfte werden immer gesucht! 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Begriff Entführung ist Mist, Elternteile entführen Kinder (und das leider nicht zu selten).
Dass mehrere Kinder einfach "mal rausgenommen" werden stimmt auch nicht, nie ohne Grund und NIEMALS ohne gerichtliche Zustimmung. Da kann der Mitarbeiter sympathisieren bis er/sie grün wird...
In Einzelfällen kann es sein, dass leider sowas vorkommt - Schlimm genug! Und in jedem Fall der Horror für Eltern/Familien, gar keine Frage! Aber dann wendet euch verdammt nochmal an Anlaufstellen und Vereine für Eltern, um die Rechte einzufordern oder eimzuklagen! Wenn die Herausnahme aus solchen Gründen war, dann lässt sich der Mitarbeiter auch iwie überführen.
I.d.R. ist es aber defacto so, dass das Kindeswohl gefährdet war - Punkt! Und wenn die Eltern mitwirken und dafür sorgen, dass diese Gefahr beseitigt ist, warum bitte soll das Kind dann ein Leben lang seinen Eltern verwehrt werden?! (Mal davon abgesehen, dass es auch in Einzelfällen schlechte Pflegefamilien gibt)

"Aber das Gericht entscheidet doch sowieso, was das Jugendamt sagt" Sicherlich nicht, denn das Gericht hat sein ganz eigenes "Spielfeld" wonach es sich richtet (manchmal auch zum Unverständnis der Behörde).

Ja, bei Kindern sind Fehlentscheidungen besonders tragisch, aber eben nicht nur der Mitarbeiter ist Mensch. Manchmal versagen auch die vorangegangenen Instanzen, also die nach den Eltern, sprich Beobachter/Melder. Nur darüber spricht keiner... Fehlende Zivilcourage. Und über die Jahre immer steigende Fallzahlen (besonders mit Corona), aber die Behörde soll's grundsätzlich richten - am besten ungeschehen machen.

Das Vier-Augen-Prinzip ist Teil des Gesetzbuches.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aha. Aber du hast ja verstanden, was gemeint war und das ist kein juristischer Text.



Tatsächlich? In Deutschland? Bei uns kommen die Miarbeiter alleine. Aber vermutlich geht es hier auch um den Begriff, wo und wann das Vier-Augen-Prinzip angewandt wird. Mist. Vielleicht gibt es ja andere Lösungsvorschläge? Nicht, dass das jemanden interessiert, aber ich frage mich tatsächlich, wie man das besser gestalten könnte.

Die Besserung soll durch die Anwendung der aktuellen Gesetzesnovellierung eintreten. Es bleibt spannend 🙂
 
Achso, ja das wurde geändert, nachdem ich dir geschrieben habe.
Nun, es gibt Menschen, die anderes schildern. Natürlich sollte niemand mal so rausgenommen werden. Du weißt schon, dass der Text nicht wortwörtlich zu verstehen war, sondern es überzeichnet werden sollte, dass man sich angeblich zwischen diesen zwei Lagern entscheiden muss, obwohl beides übertrieben ist und selten vorkommt. Ich muss das irgendwie besser kennzeichnen.🙄


@Knirsch - alles gut, ich habe es womöglich auch einfach falsch gelesen. Deswegen sprechen wir ja darüber, dank dir! 🙂
 

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