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Jugendamt Problem

W

WestMann

Gast
So um das mal klar zu stellen das bin ich nicht es wurde alles untersucht usw diese behaubtungen gingen zwar von ihr aus aber der ex mann hat sie unter druck gesetzt wegen eifersucht sie hat angst bekommen weil er schon mal vor der türe stand es ist dumm gelaufen ohne zweifel aber es war überhaubt nicht die kleine ist mittlerweil ständig am fragen
nur ich bin leid das man hier auch noch beschuligt wird wo ich überhaubt nicht mit zu tun habe ich habe selber einen sohn war blöde im forum anzufragen da kommen mittler weile dumme antworten und beschuldigungen

Sorry, aber ich frage mich beim Lesen all der Beiträge hier in diesem Thread ob Du,

1. Dir über den Ernst der Lage überhaupt bewusst bist?
2. verstehst das Jeder Dir hier nur sinnvolle Hilfe/Ratschläge anbieten möchte?


Nochmals: Das JA hat einen Hinweis erhalten das ein Kind misshandelt wurde! Es ist die Pflicht des JA diesen Hinweisen/Anschuldigungen nachzugehen, und zwar ohne wenn und aber! Deine Verlobte zeigt Dich erst beim JA an, dann zieht sie aus Sicht des JA einfach ihre Anzeige zurück !! Aus Sicht des JA ist Deine Verlobte nicht glaubwürdig egal was sie zukünftig noch sagt!!!
Ob ein Amtsarzt Misshandlungen festgestellt hat oder nicht spielt auch keine Rolle, Untersuchungen dienen letztlich nur dazu "Anzeichen" zu bestärken, nicht aber sie auszuschliessen!!
Faktisch bedeutet das, das es im Regelfall zu einem Ermittlungsverfahren gegen Dich kommen kann woraus sich letztlich entscheidet ob Anklage gegen Dich erhoben wird oder nicht!
Deine Verlobte hat mit ihrer Anschuldigung eine Lawine ins rollen gebracht die sich nicht "einfach mal so" stoppen läßt - Du wärst echt gut beraten wenn Du Dir die Ratschläge hier etwas genauer durchlesen würdest, vieles von dem ist nämlich nur in Deinem Sinne!

Und hier wirft Dir niemand etwas vor - würde einer der Anwesenden nur ansatzweise denken das an den Anschuldigungen was Wahres dran ist würde Dir sicher keiner einen "Rat" geben!!!

Und generell hat auch jeder hier das Recht seine eigene Meinung zu Deinen Schilderungen kundzutun, schade wenn Du dann alles mit Worten wie "Meckerkasten" runtermachst!
Gibt sehr viele Leute hier bei hilferuf.de die Hilfe brauchen und dankbar für jeden Ratschlag sind, mir scheint als wenn Du von uns eine bestimmte Ausssage (Deinen Wünschen entsprechend) hören möchtest, nicht aber die bittere, oder mögliche Wahrheit!!!


Grüßle,
WestMann
 

nur_ich83

Mitglied
Hallo, ersteinmal an den Threatschreiber
Warum bist du ausgezogen? Weil das Jugendamt es verlangt hat?
Liegt ein Richterlicher Beschluss vor?
Wenn nein, kannes dir keiner verbieten, selbst deiner Verlobten nicht.
Ich und mein Lebensgefährte erleben gerade selber genau das gleiche.
Nur bei mir hat es leider gottes meine älteste Tochter behauptet die schon seid über einem jahr im Heim ist ( von mir persönlich ) ,
Jugendamt wollte das ich meinen Lebensgefährten anzeige , denn nur so haben die was gegen euch in der Hand. Wenn keine Anzeige vorliegt, kann auch das Gericht nicht einfach entscheiden.
Es gibt vielleicht Auflagen zur bewälltigung dieses Problemes. Aber wenn deine Verlobte dem Jugendamt mitteilte, das ihr ex sie geschickt hat, muss es doch eine Grund gegeben haben. Warum geht der ex nicht selber , das muss das Jugendamt prüfen.
Gibt es beweise dafür oder bist du in so einer sicht schon in erscheinung getreten?
Laut gesetz kann Jugendamt dir / euch nur weisungsgebot stellen, d.h. Familienhilfe , die das ganze abklärt. was sagt denn das Kind dazu auch wenn es erst 4 ist.
Hat der ex Umgang mit dem Kind? Vielleicht hat der soetwas selber getan und will jetzt von sich ablenken.wo sollst du das kind denn angefasst haben oder wie?
An deiner stelle würde ich sofort mit deiner Verlobten zum Verwaltunggericht gehen, per einsweilen eine Verpflichtungsklage zur Unterlassung stellen gegen das Jugendamt und eine Amtshaftungsklage sowie Feststellungsklage. geh zu deiner Verlobten zurück sofort und lasst euch nicht unter druck setzten.Jugendämter schaffen es nur wenn ihr euch unter druck setzten lasst. haltet ihr dagegen , und habt immer zeugen dabei, passiert meist nichts. Wie sieht es denn bei euch aus, war vorher das Jugendamt überhaupt tätig in der Familie?
Seid ihr einen schritt dem jugendamt vorraus und geht zum zuständigen Amtsgericht und macht ne Anrufung der Kindeswohlgefährdung nach §1666 und §1666a gegen das Jugendamt und den Exmann. legt beweise sorgfälltig in 3 facher ausführung vor. lasst es euch gegen zeichnen. Beantragt die beweise als beweis für die Verhandlung zu zulassen. Macht eine Weisungsbefugnis und sprecht ein Hausverbot aus, alles gerichtlich. Es sind zwar viele schritte aber nur so kann man sich vor amt , willkür, schützen.
Das Jugendamt muss beweisen, das an dem Vorwurf was dran ist, also braucht ihr euch nicht unter druck setzten lassen. Die drohen gerne mit wegnahmen. schaffen es aber nur, wenn die wirklich was in der hand haben. Alles schriftlich geben lassen. Akteneinsicht fordern usw.....
 

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