Schnubbelmaus:
ich hab auch nicht generell was gegen irgendwelche Jugendämter. Nur leisten sich zu viele Sachbearbeiter anscheinend zu viele Kompetenzüberschreitungen oder einfach Fehlurteile.
Da ich mich seit 2 Jahren mit dem Thema auseinander setzen muss, habe ich im Laufe der Zeit einige Fälle kennen gelernt, bei manchen wurde zu recht das Kind in Obhut genommen und bei manchen absolut zu Unrecht.
Und was dann getan wurde, um die Fehlentscheidung aufrecht zu halten, das graust der Sau.
Erziehungsunfähig kann viel bedeuten, ist eine schöne Auslegungssache. Denn vorrangig geht es immer um das Kindeswohl, und genau dieser Begriff ist nicht einmal ansatzweise definiert worden im Gesetz und lässt so erheblichen Spielraum zu.
Man kann schon erziehungsunfähig sein, wenn man möchte, dass ein Kind statt in einen Sonderkindergarten lieber in einen Integrativen kommt. Oder Eltern sind kurz nach Trennung nicht fähig, sich mit dem Ex zu unterhalten.
Bei mir war es ein Vorwurf meines Ex, der nie überprüft wurde. ( ich hatte ihm grade gesagt, dass ich seine Gewalt nicht weiter toleriere und ausziehen werde ). Nämlich, dass meine Tochter, damals grade 5, ihn auf der Arbeit anrief und er nach hause musste. ich saß angeblich stinkbesoffen im Sessel und die Kleine weinte.
1. trink ich so gut wie nie Alkohol, schmeckt mir einfach nicht
2. meine Tochter kennt heute noch nicht die vollständige, eigene Telefonnummer ( mit Vorwahl ) und soll mit grade 5 die aus der Arbeit ihres Vaters an einem anderen Ort auswendig wissen?
Was sich aus diesem Vorwurf entwickelte, ist einfach nur lächerlich, aber es ist real. Um so trauriger.