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Jugendamt hat alles in der Hand

G

Gast

Gast
Hallo, ich kämpfe seit mehrern Monaten mit dem Jugendamt!
Das Jugendamt hat mir während der Schwangerschaft mit meinen Sohn
(heute 9 Monate) Hilfe in einer Mutter Kind Einrichtung bewilligt.
Weil ich (23) erziehungsunfähig bin.
Aber das war nur Seitens JA eine Flinte!
2 Tage nach der Geburt hat sich das JA mein Kind weggeschappt!
Einfach so, nur weil die Mutter nicht erziehhungsfähig ist und das JA das Sorgerecht
haben wollte. Aber es heisst doch in der Rechtssprechung, das erst ein Entzug der
Elterlichen Sorge in Frage kommt, wenn nichts mehr anderes geht.
Hilfemassnahmen sind vorangig!
Ich habe während der Schwangerschaft mein Bestes gegeben,
komplette Kinderzimmeraustattung, Betreuung durch eine Hebamme,
alle Vorsorgeuntersuchungen vornehemen lassen u.s.w
Nehme sogar an ein Fernstudium für den Lehrgang Kindererziehhung teil.
Aber JA bleibt stur,verweisen mich an das Gericht!
Was kann ich sonst noch tun?
Weil man Anwalt hat alles getan, was zutun war!
Die Einstweilige Anordnung ist immer noch nicht aufgehoben!
 

Gabi369

Mitglied
Melde Dich hier mal an, dann schreibe ich Dir eine PN mit meinem Forum, da geht es genau um dieses Thema. Als erstes Kopf hoch: Du bist nicht alleine mit dem Problem Jugendamt. Wir sind sehr viele, die auch das Gleiche durchmachen.

Liebe Grüße
Gabi
 

evma

Aktives Mitglied
bitte melde dich an. so ist es leichter mit dir in kontakt zu treten.und welche unterlagen hast du.welche schriftlichen vom jugendamt und welche vom gericht,war schon eine verhandlung.
 
G

Gast

Gast
Hallo das mit dem jugendamt kennt ich zwar haben sie mir die kinder nicht wegnommen weil ich habe mir eine familienhilfe geholt aber wirklich helfen tut die auch keinem !
bei mir kommt dazu ich habe zwei behinderte kinder und ein gesundes und ich habe auch angst dafor das sie mir die kinder wegnehmen weil es ja öfter so ist das kinder ohne einen grund aus familien rausgenommen werden!
mir tut es leid das es dir sowas passiert ist kopf hoch und kämpf weiter ich weiss wie schwer sowas ist aber es geht um deine kinder(kind) !
mir kommt es so vor bei den familien wo niemand was findetet da kommt das jugendamt und schaut 1000% nach und bei denen wo es wirklich wichtig wäre da schauen sie nicht nach was eine ungerchtigkeit!
ich drücke dir die daumen!
lg
 
G

Gast

Gast
Zu Evma:
Es war Anfang Januar eine Verhandlung.
Wie gesagt mein Anwalt hat benatragt, alles aufzuheben
und das ich mit meinen Sohn weiter in einer Mutter Kind Einrichtung leben darf,
das JA beantragt, mir das Sorgerecht zu entziehen.
Wie sich der Richter entscheiden wird das weiss ich noch nicht.
Aber es hiess im Januar: Ja jetzt ist das Kind schon solange woanders
da können wir es ihr doch nicht so ohne weiteres wiederzurückgeben.
 

evma

Aktives Mitglied
bitte melde dich an,und wärst du bereit wenn dir jemand helfen würde ,der sich damit auskennt, die unterlagen ,dem jenigen zur verfügung zu stellen.ich will dir wirklich nichts unterstellen aber sehr viele schreiben etwas und wollen hilfe und es stellt sich dann raus das es anderst ist.deswegen bevor etliche sich wirklich einsetzten diese fragen.bitte deswegen nicht sauer sein.
leider ist es wirklich so das die zeit gegen dich spricht dein kind hat einen bezug zu der pflegefamilie aufgebaut und ganz wichtig ist das du dein kind regelmässig siehst und pünktlich hingehst damit eine mutter kindbindung entstehen kann.wie oft siehst du dein kind .bitte melde dich wieder
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

an sich hätte mit Nachweis zu deiner Erziehungsfähigkeit (psycholog. Gutachten od.ä.) Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden können..und das Kind wäre direkt zurück zu dir gekommen.
Mit welcher Begründung hatte dein Anwalt damals die Aufhebung beantragt? Hat er dazu Nachweise auf den Tisch gelegt?
Unabhängig von deinem Anwalt solltest du dich schlau machen was man noch so alles tun kann und was dein Anwalt ggf. versäumt hat zu tun.
Wenn das JA damit kommt dass du erziehungsunfähig bist musst du vor Gericht das Gegenteil beweisen, indem dir eine Erziehungsberatungsstelle (bei der du Kurse gemacht hast od.ä.) oder ein Psychologe attestiert, dass du erziehungsfähig bist z.B.

Welche Gründe liegen vor, dass du als nicht erziehungsfähig eingestuft wurdest? Früherer Drogenmissbrauch? Herkunft aus einer aktenkundigen Problemfamilie? Wieso war das JA überhaupt auf dich aufmerksam geworden, warum warst du in der Akte?
Dein Anwalt oder auch du kann/kannst ja Akteneinsicht in die Akte des JA nehmen und da mal nachlesen.

Tyra

an sich ist der thread-Titel nicht so ganz wahr..auch du hast so einiges in der Hand und kannst etwas dafür TUN um deine Erziehungsfähigkeit (falls vorhanden) zu beweisen....frag dazu mal deinen Anwalt...und falls bereits geschehen: was hat er dazu gemeint?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Ich sehe mein Kind gar nicht, das JA sorgt dafür das keine Mutter Kind Entbindung
entsehen kann. Ich bin auch nicht bereit, denen für dieses Verhalten Zucker in den
Hintern zu schieben damit sie sich auch noch geehrt fühlen und nach aussen
hintragen, wir haben alles richtig gemacht und sich somit auch noch bestätigt fühlen.

Ich will natürlich nicht der Buh Mann hier im Forum sein, deswegen anoymn bleiben.
Ich meine man kann sich auch so mit dem Thema auseinadersetzen.

Ich bin erziehungsunfähig das belegt ein Gutachten aus dem Jahr 2005.
Aber diese Defizite können mit Unterstützungsmassnahmen ausgeglichen und
abgemildert werden. Hilfen zur Erzeihung haben immer Vorang, als dem vom Jugendamt
das begehrte Sorgerecht.

Ein Sorgerechtsentzug ist nur dann zulässig, wenn gar nichts mehr anderes geht.
Leider wird dieses Rechtssprechung von dem Jugendämter heutzuTage immer
häufiger missbräuchlich unterschätzt.

Zum Beispiel stellt man keine Einstweilige Anordnung wenn eine Hochschwangere Frau
in Begleitung noch Zug fährt.
Das ist keine Lebensgefahr.
 
G

Gast

Gast
Ja warum Warum ist alles so dumm.
Es geht nicht draum was ich früher mal verbockt habe,
ob meine Eltern gut oder schlecht waren
es geht nur darum für meine Kind in Zukunft alles besser zu machen
und ihm eine schöne Kindheit zu ermöglichen, auch wenn man sie selber nicht gehabt hat.
 
G

Gast

Gast
Mein Anwalt hat die Nachweise über die Teinahmebestätigung bei dem Lehrgangs
Studium Kindererzeihung die ich ihm aufm Tisch gelegt habe, verleugnen wollen.
Er versteift sich nur darauf das eine Unterbringung in einer Mutter Kind Einrichtung das
Beste für mich und das Kind wäre und damit Basta.
Das hat er dem Familiengericht vorgetragen.
Da ich nicht erziehungsunfähig eingesuft wurde,
könnte ich in solch einer Einrichtung Unterstützung und Hilfe zur Erziehung erhalten
 

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