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Jobcenter belügt "Kunden"? - Eure Meinung

  • Starter*in Starter*in Ginga
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Nein, das Urteil ist 2 Jahre alt und bezog sich darauf, wenn eine reguläre Arbeit über einen 1 Euro Job gemacht wurde, hat der Teilnehmer Anspruch auf den tarifvertraglich vereinbarten Lohn, weil hierbei nicht mehr von Zusätzlichkeit gesprochen werden konnte. Dies hatte ebenfalls zur Auswirkung, dass es vielerorts auf einmal "Bürgerarbeit" gab, was aber vom Prinzip nichts anderes ist als ein 1-Euro-Job und der Weg zum Bundessozialgericht ist leider lang.
 
Hallo Christmas,

ich verstehe den Unterschied nicht so ganz zwischen regulärer Arbeit und "Bürgerarbeit"... Kannst Du noch was dazu sagen?
 
Ein-Euro-Jobs und Bürgerarbeit sollen zusätzlich und gemeinnützig sein, was bedeutete, sie dürfen weder reguläre Arbeitsplätze ersetzen, verdrängen noch sonst irgendetwas. Auch kann man bei Nichtannahme einer solchen "Arbeitsgelegenheit" dafür vom Jobcenter sanktioniert werden.

Nun kommt es aber zwangsläufig dazu, dass Ein-Euro-Jobs/Bürgerarbeit reguläre Arbeitsplätze ersetzen und die meisten, die solche "Maßnahmen" anbieten, sind eine sogenannte gemeinnützige GmbH, aber das bedeutet noch lange nicht, dass sich dahinter auch zusätzliche und gemeinnützige Arbeit versteckt.

Damit du das komplette Konstrukt verstehst, müsstest du dich komplett einlesen und auch so etwas einmal mitgemacht haben und wirst schnell dahinter kommen, dass die meisten dieser gGmbH mit Druck arbeiten, was bedeutet, dass sie darum wissen, dass die von Ihnen angebotenen Arbeiten nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, aber dennoch die Teilnehmer eben eines oben drauf geben, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.

Das ganze Hartz IV System ist nicht mehr auf Fordern und Fördern aufgebaut, sondern nur noch auf Fordern.

Edit:

Im übrigen bin ich ein Chris und kein Christ 😉
 
Hallo + sry für die Nickverunglimpfung...

Danke für die Erklärung. Ich habe mal vor einiger Zeit (ist bestimmt schon 3 oder 4 Jahre her) irgendwas von wegen H4-Bezieher und gemeinnützige Arbeit gelesen... Konnte das damals nicht so ganz einordnen, weil ich mir dachte: Wie viele sind denn schon bitte schön in gemeinnütziger Arbeit oder machen etwas im Verein... so, dass das Berücksichtigung finden muss? Aber jetzt verstehe ich das besser.

gemeinnützige GmbH

Wahnsinn... gemeinnützige GmbHs... ich lach mich tot. Kannte ich bisher auch nicht. Und Tatsache... hat sogar eigenen Wikieintrag.

der aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung besondere Steuervergünstigungen gewährt werden.

Unglaublich...

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht München aus dem Jahr 2006 soll der Zusatz gGmbH firmenrechtlich nicht zulässig sein.

Richtig so!

Ist für H4-Bezieher also völlig schnurz (was geht den Angestellten die Rechtsform und steueraspektliche Seite des Unternehmens an?). Würde dann trotzdem auf tarifrechtliche Mindestlohnbezahlung bestehen... je nach Tätigkeitsfeld.
 
Mal abgesehen vom eigentlichen Diskussionsgegenstand: was ist das Problem bei gemeinnützigen GmbHs? Sie ist eine Sonderform, die ähnlich wie ein Verein und unter den Bedingungen einer GmbH arbeitet. Die Unterschiede bestehen v.a. in der Geschäftsführung und in der Haftung. Ansonsten dürfen beide keine Gewinne machen.

Zum Thema:

Es ist schwierig zu sagen, wann eine Arbeit zusätzlich und gemeinnützig ist. In vielen MAEs werden die Teilnehmer zur Grünpflege eingesetzt, das ist m.E. eine Arbeit, die notwendig ist, für die es eigens Firmen gibt und die nur deshalb von den MAEs durchgeführt werden, weil die Stadt kein Geld hat. Und so funktioniert dann auch die Argumentation: es ist zusätzlich, denn dadurch, dass wir kein Geld haben, würde es andernfalls gar nicht gemacht werden. Das ist Milchmädchenlogik.

Im Grunde stellt jede Tätigkeit, für die es einen Markt gibt, eine Arbeit dar, die nicht zusätzlich ist.
 
Wie schön, dass der Bund endlich die Gelder kürzt für den Unsinn und für die unsägliche Tafelmentalität gleich mit. Keine Ahnung, wohin das führt, aber im besten Fall für rechtsmäßges Handeln der Behörden, da man nicht mehr auf Gemeinnütziges bzw. Almosen verweisen kann. 😉

Die Realität wird natürlich weniger schön aussehen, schätze ich mal.
 
@TobyDdorf

Das ist reine Theorie.

Wenn ich etwas Spende an Klamotten oder alten Möbeln, dann deswegen, weil sie noch gut erhalten sind und es Menschen gibt, welche für solche Sachen nichts zahlen können. Sich dann hinzustellen und auch nur einen einzigen Cent dafür zu verlangen ist schlicht und ergreifend, aus meiner Sicht, Heuchelei, weil dann könnte ich mich auch selbst auf die Suche nach jemanden begeben, der mir dafür den Betrag XYZ zahlt.

Im übrigen zu deinen anderen Anmerkungen bzgl. der gemeinnützigen GmbH´s, kannst du mir sicherlich verraten, warum es zum Beispiel die Diakonie nötig hat, eine gemeinnützige GmbH zu gründen, wo die Diakonie doch selbst bereits als gemeinnützig eingestuft wurde.

@Ginga

Ist kein Problem, passiert nicht nur dir 😉
 
Warum soll sich der Geschäftsführer aus der Firmenkasse bezahlen dürfen, der 1-Euro-Jobber aber nicht?

Der Geschäftsführer ist nicht wohltätig angestellt. Die Buchhaltung auch nicht. Und die Angestellten ebenfalls nicht. Der Euro-Jobber schon? So als Mensch zweiter Klasse? Ich bin gespannt wie das hier argumentativ von Toby und ein paar anderen systemgläubigen gut argumentiert wird.

So... und noch was zum dem Thema: Mancherorts wurden die Sozialkaufhäuser in den 80gern von Sekten geführt. In Würzburg beispielsweise vom universellen Leben. In den 80gern hat da keiner, der nicht musste eingekauft. War aber auch gar nicht möglich als Otto-Normal-Mensch dort zu shoppen. Denn man konnte da nur mit Schein (da gab es früher wie auch heute einen Warenschein) vom Sozialamt einkaufen. Die meisten sind dorthin, weil sie für ihr Geld dann eben mehr (aber nicht unbedingt besseres) bekommen haben und sich die Schmach ersparen mussten bei den regulären Möbelmärkten dumm an der Kasse angeschaut zu werden.

Inzwischen gibt es das Sozialkaufhaus an dieser Stelle in Würzburg nicht mehr. Das wurde in einen Billigmöbelladen umgewandelt. Die Sekten haben sich jetzt mehr auf Läden spezialisiert, die die breite Masse ansprechen.

Teilweise sind die Sozialkaufhäuser dann in den 90gern auch nach diesem Vorbild (hat ja immerhin funktioniert Sperrmüll, der sonst kostenlos auf der Straße liegen würde zu verkaufen) von der Stadt selbst errichtet worden. Und die Leute, die dorthin spenden nehmen es ja auch gerne an. Der Ramsch wird immerhin kostenlos abgeholt (exakt das war nämlich das Erfolgskonzept... aus Null mach 100). Nicht nur, was diese billig, billiger, am billigsten Mentalität betrifft... Man hat auch Managementkonzepte übernommen (ehrenamtliche Mitarbeiter + Zweiklassensystem bei den Gehältern).

Aber selbst dann, wenn man beispielsweise regulär seine Kleider in die Altkleidertonne schmeisst... früher war das so, dass die Kleider an Sammelstellen gebracht wurden und dort sortiert Bedürftigen zur Verfügung standen. Heute wird gleich doppelt sortiert. Was noch einigermaßen gut ist wird an den Pöbel verteilt. Die sehr guten Sachen (die mit Label) werden Second Hand verkauft. In der Kleiderkammer gibt es also keine Markensachen mehr für lau. Und im Second Hand Laden sind die nicht unbedingt viel günstiger.

(Was für mich und andere Nachbarn beispielsweise ein trifftiger Grund ist das persönlich in der Nachbarschaft zu verteilen und nicht mehr in die Altkleidertonne zu werfen, da es ohnehin nur beim Mittelstand ankommt)

Sich dann hinzustellen und auch nur einen einzigen Cent dafür zu verlangen ist schlicht und ergreifend, aus meiner Sicht, Heuchelei, weil dann könnte ich mich auch selbst auf die Suche nach jemanden begeben, der mir dafür den Betrag XYZ zahlt.

So schauts aus...

Im übrigen zu deinen anderen Anmerkungen bzgl. der gemeinnützigen GmbH´s, kannst du mir sicherlich verraten, warum es zum Beispiel die Diakonie nötig hat, eine gemeinnützige GmbH zu gründen, wo die Diakonie doch selbst bereits als gemeinnützig eingestuft wurde.

Weils geht. Deshalb... Weil die Leute so strunzdumm sind das zu unterstützen.
 
Im übrigen zu deinen anderen Anmerkungen bzgl. der gemeinnützigen GmbH´s, kannst du mir sicherlich verraten, warum es zum Beispiel die Diakonie nötig hat, eine gemeinnützige GmbH zu gründen, wo die Diakonie doch selbst bereits als gemeinnützig eingestuft wurde.

Passt nicht ganz zu eurem Thema, aber eine zusätzliche Gesellschaft zu gründen kann diverse Vorteile mit sich bringen. So könnten (ein Schelm, wer böses dabei denkt) damit Tarifverträge umgangen werden. Denn was für die Diakonie gilt, gilt noch lange nicht für eine GmbH, welche zur Diakonie gehört.
 
Gehen wir jetzt mal davon aus, dass es nicht darum geht irgendwelche Tarifverträge zu umgehen... oder sonstigen Schindluder zu betreiben.... Nehmen wir mal an, dass es tatsächlich um Wohltätigkeit geht...

Dann wäre mir persönlich das trotzdem egal. Was gehen mich deren ethische/moralische Belange an? Das muss doch jeder selbst frei entscheiden dürfen, wo er sich vereinstechnisch einbringen möchte, sobald es um Charity geht. Und, ob er das überhaupt möchte.

Bei einer Spende/Schenkung (sei es finanziell oder durch Verzicht auf Lohn) geht es doch um die Freiwilligkeit. Man kann doch niemanden dazu zwingen 3/4 seines Verdienstes (wenn ich jetzt mal von einem Mindestlohn von 8 Euro ausgehe und von ausgezahlten 2 Euro) zu "spenden".

Aber die Leute lassen sich halt von den Mitarbeitern der Jobcenter bequatschen... viele sind sich gar nicht über die (Un)Rechtlichkeit solcher Aktionen im klaren.

Ein besonderes Problem im Zusammenhang mit der Schenkung stellt der Fall dar, dass der Schenker nach dem Vollzug der Schenkung verarmt und für den eigenen Unterhalt auf das verschenkte Vermögen angewiesen wäre. Dieser Fall hat in der Rechtspraxis erhebliche Bedeutung, nämlich in den häufig vorkommenden Fällen, dass der Schenker durch Alter, Unfall oder Krankheit pflegebedürftig wird, sein eigenes Einkommen und Vermögen zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreicht und die Allgemeinheit durch Sozialhilfe hierfür aufkommen muss. Nicht selten erweist sich in solchen Fällen, dass der Pflegebedürftige vorher Vermögensgegenstände unentgeltlich weggegeben hat. § 528 Abs. 1 BGB bestimmt hierzu, dass der Schenker vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern kann, soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten.
 
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