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Ist eine Einstellungszusage bindend ???

shalimar

Aktives Mitglied
😕 Hallo ,

Ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand weiter helfen kann ...

Mein Mann hat sich selbstständig gemacht . (Gastronomie)
Er brauchte noch einen Koch der aber nicht hier wohnte . Er gab ihm (leider) eine Einstellungszusage damit dieser umziehen konnte .

Hier angekommen , arbeitete besagter 3 Wochen auf Probe .
Mein Freund war überhauptnicht zufrieden mit ihm , und viele Gäste hatten beschwerden (essen zulange gedauert oder kalt , es gab ein riesen Theater und er sagte ihm das er nicht mehr kommen brauch . Gab ihm leider auch noch Geld für seine "Arbeit"
Die Krönung :
Wir fanden Fleisch im Kühlschrank das schon länger dort lag . Und im Lager ein Eimer schlechtes Joghurtdressing . 😱

Jetzt kommt der Hammer , der Typ meint wohl er bekäme noch mehr Geld und droht jetzt per SMS wenn er das nicht bekommt will er mal gucken was die Einstellungszusage Wert ist und das er einen Anwalt einschaltet .

Wir dachten uns trifft der Schlag : Hallo der hat KEIN Vertrag unterschrieben !!!

Der hat nur Probe gearbeitet wenn man das arbeiten nennen kann...

Ist denn eine Einstellungszusage bindend ???
Haben wir denn noch was zu befürcheten ???

Er hat schon Geld bekommen , aber er meinte es sei für die Zeit bzw. die Stunden zu wenig ...
Aber wenn man Probearbeitet sind doch die Zahlungen seitens des Arbeitgebers freiwillig oder ???

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten !!!!!

Die Ratlose und verzweifelte Shalimar

Ich habe meinem Mann geraten zum AA zu gehen und da bescheid zu sage das das AA weiß was das fürn Typ ist ...
 
Hallo shalimar,

erst mal noch glückwunsch zu eurem geschäft und ganz viel erfolg. Sieht echt toll aus bei euch da würde ich mich auch wohl fühlen.🙂

Schade, dass ihr so probleme mit dem personal habt. Zum jetzigen koch, ist noch die frage, ob ihr mit ihm über die probezeit einen vertrag geschlossen habt und ihn angemeldet habt.

Eigentlich ist es so, dass man vor arbeitsbeginn einen arbeitsvertrag abschließt und darin die probezeit und die kündigungsfrist in der probezeit festlegt. Sowie alle anderen punkte die bei bestandener probezeit von bedeutung sind.

Wenn er nicht angemeldet war könnte dein mann probleme bekommen. Er hat den koch bezahlt und hat somit einen schwarzarbeiter beschäftigt. Sollte es so sein, würde ich nicht zum aa gehen, In dem fall würde ich versuchen mich mit dem koch irgendwie gütlich zu einigen.

Wie die mündliche zusage rechtlich zu sehen ist, weiss ich leider nicht.

Drücke euch die daumen, dass ihr bald einen guten koch findet und die probleme sich in luft auflösen.

Gemini
 
Hallo shalimar,
also wenn ihr den Koch nicht angemeldet habt, dann könntet ihr ihn immer noch für den Zeitraum nachmelden. Das ist ja noch nicht so lange her .... Muß jetzt aber schnell gehen, fragt doch mal den Stb.. Ich melde manchmal auch erst nach einem Monat an. Der Zeitraum darf halt nicht so lange zurückliegen. Aber da werdet ihr erstmal nicht abgestraft. Schiebt das halt auf die Hektik am Anfang 😀

Ansonsten hat der Koch dann wenig asuzurichten. Probe ist Probe und während der Probezeit gilt ja sofortige Kündigung. Wenn ihr dann noch ein paar Qualitätsmängel habt, dann ist das ausgesprochen gut. Das sollte also reichen um keine weiteren Zahlungen zu leisten. Und bei so kurzer Dauer ist auch keine Abfindung drin ....
Also keine Bange
lg
Standhafter
 
@Gemini

Vielen Dank !!!

Ja das ist echt doof und gar nicht so einfach gutes Personal zu finden vor allem wenns um einen Koch geht, denn mit dem steht und fällt ein Lokal ...

Also mein Mann wollte ihn einstellen , jedoch sollte er erst mal unter Beweis stellen das er das alles auch kann und schafft .
Durch den ganzen Streß und die Hektik während der Eröffnung , (ist alles ganz schnell gegangen ) war nicht genug Zeit ihn zu testen , und wir sind quasi mit dem Koch ins kalte Wasser gesprungen . ( ins eiskalte wie sich gezeigt hat )

Ein Vertrag solte noch geschlossen werden , das blöde ist : er war in dieser Zeit nicht angemeldet . 🙁

Kann man daraus nicht ein Praktikum machen , ein Test eine Probe ???

Das der Koch von meinem Mann Geld erhalten hat ist nirgends belegt ...
ein Glück ...


@ Standhafter

Hey das ist n super Tip . Mit dem Nachmelden für den Zeitraum damit wir kein Ärger bekommen .
Und wie ist das mit dem Geld ?
Das hat er ihm ja bar gegeben , und leider oder wie mans auch sieht ein Glück ohne Beleg .
Denn wenn der da wäre wäre es ja Schwarzarbeit ...

Kann man nicht ein Praktikum daraus machen ein 2 wöchiges . Und wenn das gut gelaufen wäre , hätte er nen Vertrag bekommen .

Ich glaube mich zu erinnern , das der Koch auch mmer noch ALG2 kassiert hat war also noch beim Amt gemeldet .
 
Hi shalimar,
ist ja egal wie man das nennt, es ist immer das gleiche. Ob Praktikum oder Probe.... wenn er nicht mehr als 400,- E bekommen hat, dann halt als Aushilfe anmelden, wenn er mehr bekommen hat, dann halt den ausgezahlten Betrag anmelden.... Ihr dürft da nicht am "falschen" Ende sparen, denn dafür könnt ihr dann sorgenfrei schlafen.
Was ihr noch bezahlen müßt, sind die Lohnnebenkosten. Also KK, AL, Steuer und Rente. Da kommt dann auch etwas zusammen.
Aber ihr solltet das mit dem Stb. besprechen. Denke, ihr braucht für die Lohnabrechnung einen Stb, oder nicht? Wenn du z.B. mithilfst, dann solltest du dich auch anmelden. Mach ich mit meiner Frau ja auch. Geht da bitte kein Risiko ein bzw. kann ja eine Gehaltsausgabe für dich auch Steuern sparen. 😀

Ich habe auch schon mal Strafe gezahlt, weil ich keine Arbeitserlaubnis für einen Ma. vorlegen konnte. War zwar damals klar, aber ich hätte es nachträglich anders gemacht.
Also Aufpassen, gerade am Anfang lauern im Personalbereich viele Fallstricke.

Und auch aufpassen mit der Sauberkeit! Da muß dein Mann jeden Tag selber kontrollieren: es ist sein Geschäft. Er darf sich bei solchen Dingen nicht auf andere verlassen, sondern muß sehr penibel sein. Er kann sich ja auch am Anfang mal Hilfe holen von der Gewerbeaufsicht. Jetzt ist alles noch neu und deshalb können diese Mitarbeiter vielleicht auch Tips geben. Also Reden, reden, reden .... denn wenn die Gewerbeaufsicht erstmal wegen einer Anzeige vor der Türe steht, dann wird "sein" Betrieb ev. geschlossen, nicht irgendeiner ..... oder der vom Koch.
Merke:
Im Gastro-Gewerbe keine Schwarzarbeit und immer auf die Sauberkeit achten.
lg
Standhafter
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Standhafter ,

vielen Dank für Deinen Rat und Deine Hilfe ... 😉

Mein Mann wird gleich Monatg früh zum Steuerberater gehen und die Sache klären .
Er hat auch mit nem Bekannten telefoniert der beim AA arbeitet der kommt zum Gespräch vorbei . Mein Mann will ihm erzählen wie das abgelaufen ist ...

Was die Sauberkeit angeht selbst ist die Frau ... bin als Reinigungskraft angestellt .
Und dann kommt noch hinzu mein Mann ist Fanatiker was die Sauberkeit angeht !!!
Der kontrolliert seit dem Vorfall mit dem Koch , immer die Küche selbst und auch die Theke , und er schwingt auch den Putzlappen *grins*
Und wehe da ist was nicht so wie es sei soll dann gibts dieses Gesicht 😱

😀

Nee das wissen wir , die Kontrollieren besonders hinter und unter den Schränken , die Schankanlagen , und die Dichtungen der Kühlgeräte , und auch wie die Lebensmittel aufbewahrt werden ...

Mein Mann hat dem Personal gesagt das so etwas nie mehr vorkommen soll und das jederzeit guten Gewissens das Gesundheitsamt kommen kann ...

Der A.... von Koch hat uns fast alles kaputt gemacht der Depp ... und wir haben dem auch noch vertraut .

Was den Rest vom Personal angeht die sind alle mit Vertrag und angemeldet , so wie sich das gehört ...

Mal gucken was noch so passiert ... vielen Dank !!!
 
wenn die EInstellungszusage an Bedingungen (pso. Probearbeiten) gebunden war, dann gilt das natürlich nicht, wenn das Probearbeiten neg. ausfällt..

meistens gibts solche Einstellungszusagen nur im Zusammenhang mit dem Arbeitsamt, weil die sonst das Praktikum nicht genehmigen usw.. aber es ist auf keinen Fall bindend, wenn es aufgrund irgendwelcher Umstände nicht zu einer Einstellung kommt
 
Hallo shalimar, zunächst meinen Glückwunsch zu Eurer Geschäftseröffnung.
Dann hat jat doch noch alles geklappt, hatte Deinen diesbezüglichen Thread,
doch einige Zeit verfolgt.

Grundsätzlich kann ein Praktikum beim AA nicht nachgemeldet werden. Da mußt Du nämlich -vor!- Beginn ein paar Papiere ausfüllen. Desweiteren gilt,
daß Anmeldung bei der KK binnen 6 Wochen nachArbeitsaufnahme zu erfolgen
habe. Da er ja nur 2 Wochen gearbeitet hat wird er ja auch nicht so furchtbar viel "verdient haben" (schriftlich ist ja gar nix fixiert) also dann anmeldung über
Gleitzone, d.h. brutto über 400.- und unter €800.-, dabei spart Ihr Lohn-nebenkosten.und dann den ausgerechneten Nettobetrag als Barentnahme
in die Kasse nehmen!!!! Auch wenn er Euch den Erhalt der Zahlung nicht quittiert hat. Und wenn er seinen Verdienst nicht bei Hartz IV angibt, ist das nicht Dein Problem! Übrigens sind 2 Wochen Probezeit üblich auch ohne Vertrag! Wichtig für Euch ist nur, daß Ihr die Nachmeldung und Abrechnung vornehmt ggf. sogar über Bundesknappschaft, wenn er nur nebenberuflich
bei Euch gearbeitet hat (Wäre auch ´ne Möglichkeit, aber wie gesagt sprich dringendst mit dem Stb..

Alles Gute für Euch

Caro
 
Hallo shalimar,

gibt es schon was neues in sachen koch?
Hoffe, ihr konntet das noch nachträglich regeln.

Drücke euch die daumen, dass ihr bald einen ordentlichen koch findet. Das ist so wichtig für ein geschäft.

gruß
Gemini
 

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