Ich geb dir mal einen Rat, annalu: Solange du nicht irgendwo deine Adresse und deine Bankverbindung wirklich von selbst eingetragen hast, kannst du so gut wie jeder angeblichen "Zahlungsaufforderung" gelassen entgegen sehen.
Des weiteren ist die deutsche Rechtssprechung bei solchen Geschichten fast immer auf der klaren Seite der Verbraucher. Auf einer Seite muss schon sehr, sehr deutlich zu erkennen sein, dass etwas Geld kostet und nicht irgendwo klein versteckt in den AGB.
Nun ja, Adressen trägt man ja schon desöfteren mal ein - z.B., um in Foren zu kommen....😉
Bankverbindungen allerdings lasse ich hier aus dem Netz raus. Zu riskant.
Aber die Sache mit dem "klein versteckt in den ABGs" ist nen heißer Tipp, denn man glaubt es nicht: Selbst der ONLINE-VERBRAUCHERSCHUTZ hat das so gemacht!!!
Ich dachte, es wäre ein guter Weg, um einen Rat zu bekommen bezüglich freexpress - und da ich mir meist alles sehr gründlich durchlese bei fremden Angeboten, tat ich das auch mit den ABGs des Verbraucherschutzes. Und was fand ich da: Eine Kostenerhebung von 25 E. Die eigentlich der Rechtssprechung nach in den offiziellen, den "großgedruckten" Teil gehört hätten....
Natürlich hab ich die Seite dann weggeklick und keinen Auftrag mehr erteilt und auch keine Anfrage gestartet.
Aber übel fand ichs schon - selbst der Verbraucherschutz.....:mad: