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Ich wurde gekündigt

Moonlight

Aktives Mitglied
Hallo LuckyLuke,

je nach Betriebszugehörigkeit sollte eine Abfindung drin sein. Außerdem gibt es u.U. gesetzlich vorgegebene Kündigungsfristen. Lass das mal alles checken!
 
C

Carli

Gast
Du hast also die Kündigung keine 4 Wochen vorher bekommen, denn man kann nur aufs Monatsende oder auf den 15. des Monats kündigen.

Wenn sie Dir also fristgerechts zum 31.12.2007 hätten kündigen wollen, so hätte Dir die Kündigung spätestens am 31.11.2007 zugestellt werden müssen.

Da dies nicht der Fall war ist die Kündigung nichtig.

Ich würde den Anwalt einschalten.
Doch, er hat die Kündigung genau 4 Wochen vorher bekommen. 4 Wochen sind nicht ein Monat. Vier Wochen sind 28 Tage, sprich 03.12.07 + 28 Tage = 31.12.07 und somit fristgerecht. Feiertage sind egal.

Immer vorausgesetzt, das die gesetzliche Kü-Frist gilt und im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Eine Übergabe per Boten ist ausreichend. Ein weiterer Nachweis ist nicht erforderlich. Eine Kündigung muß nicht unterschrieben werden vom AN, das ist eine einseitige Willenserklärung die keiner Zustimmung des Empfängers bedarf.

Klingt hart, ist aber so und nicht bös gemeint. Das ist nur die rechtliche Sicht.

Für die Arbeitslosmeldung muß der AG dich freistellen.

Wie groß ist die Firma? Über 10 Personen? Gibt es einen Betriebsrat?
 
L

LuckyLuke

Gast
Und was ist wenn ich behaupten würde das ich die Kündigung garnicht erhalten habe, weil auf dem Umschlag kein Poststempel ist, und weil ich garnicht zu hause war als die Kündigung bei mir angekommen ist.
 
D

Deichgräfin

Gast
Was ist, wenn man zu Zweit bei dir war und hat den Brief in den Kasten gesteckt?:rolleyes::cool:

Habe dir was von der Seite "Arbeitsrecht" hierher kopiert :

Gilt es, eine Kündigungsfrist einzuhalten, sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Kündigung spätestens am Tag vor Fristablauf in den Hausbriefkasten Ihres Mitarbeiters eingeworfen wird, wenn eine persönliche Aushändigung nicht in Betracht kommt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Mitarbeiter zum Zeitpunkt, in dem die Kündigung in seinem Briefkasten landet, krank oder im Urlaub ist (BAG, Urteil vom 16.03.1988, Az. 7 AZR 587/87). Die Kündigung ist trotzdem wirksam zugegangen.

http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/rechtsprechung/topnews05958.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Q

Querkopf

Gast
Bevor hier weiterhin mangelnde Kenntnisse zu Kündigungsfristen veröffentlicht werden, erlaube ich mir diese zu ergänzen:

Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen - bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber:

  • vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 2 Jahre bestanden hat: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
  • wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 5 Jahre bestanden hat: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 8 Jahre bestanden hat: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 10 Jahre bestanden hat: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 12 Jahre bestanden hat: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden hat: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Und wenn man nun weiß, wie lange der TE in dem Betrieb beschäftigt war, dann kann man weiter diskutieren.
 
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