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Ich wurde gekündigt

L

LuckyLuke

Gast
Hallo alle zusammen.
Ich habe die Kündigung am 3.12.07 erhalten und wurde zum 31.12.2007 gekündigt. Die Kündigung ist in einem Umschlag ohne Briefmarke also blanko. Kann man da was gegen machen. Darf der Arbeitgeber Feiertage in die Kündigungsfrist mit einrechnen? So und ein weiteres Problem, ich muss mich ja persönlich bei der Agentur für Arbeit melden aber das geht ja nicht, weil ich noch arbeiten muss. Wie soll ich dieses Problem lösen.:confused::mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 3807

Gast
hier nur auf die schnelle eine antwort auf deine fragen.

Quelle: Arbeitsagentur
Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer (Telenummer bitte auf der Seite der Agentur nochmal nachschauen da ich hier keine Nummern posten will) arbeitsuchend zu melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Dies erspart Ihnen zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten.

beim Kündigungsrecht müsste ich mich nochmal schlau machen..das aber morgen :)

LG
 

Moonlight

Aktives Mitglied
Hallo LuckyLuke,

hast Du einen Arbeitsvertrag? Was steht den bezüglich Kündigungsfrist drin?
Wurde die Entlassung begründet?
Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja auf jeden Fall dort vorsprechen.
Liegt eine Abnahnung vor und bezieht sich die Kündigung darauf?
Wie lang warst Du im Unternehmen beschäftigt?
 

Lilia

Aktives Mitglied
Hallo alle zusammen.
Ich habe die Kündigung am 3.12.07 erhalten und wurde zum 31.12.2007 gekündigt. Die Kündigung ist in einem Umschlag ohne Briefmarke also blanko. Kann man da was gegen machen. Darf der Arbeitgeber Feiertage in die Kündigungsfrist mit einrechnen? So und ein weiteres Problem, ich muss mich ja persönlich bei der Agentur für Arbeit melden aber das geht ja nicht, weil ich noch arbeiten muss. Wie soll ich dieses Problem lösen.:confused::mad:

Hallo
auf jeden fall die kündigungfrist checken...
hast du die kündigung unterschrieben? innerhalb von drei wochen hast du
einspruchsrecht... hast du eine rechtschutzversicherung? notfalls beim amtsgericht beratungsschein für einen anwalt beantragen (kostenfreie beratung durch anwalt, bzw. max. 10,-)
beim arbeitsamt direkt anrufen und melden, dass du gekündigt wurdest...
feiertage gelten als feiertage...bzw. muss der ag ausgleich dafür geben, hast du noch anspruch auf urlaub?
mach dich ganz genau schlau...
wenn die frist gerecht ist und du noch urlaubsanspruch hast, dann nutze den (statt auszahlung), denn erfahrungsgemäß hat man viel rennerei und viel papierkram zu erledigen, was viel zeit braucht...
lg lilia
 

tortelini

Aktives Mitglied
einen beratungshilfeschein bekommt man nur, wenn man zu wenig verdient. wo da genau die grenze ist, weiß ich grad nicht. da lucky luke bis jetzt noch in einem beschäftigungsverhältnis steht, könnte dies schwierig sein. meine empfehlung: einfach mal beim amtsgericht anrufen und nachfragen, ob die voraussetzungen für einen solchen beratungshilfeschein gegeben sind.

die kündigungsfrist wurde meines erachtens nicht eingehalten, da die gesetzliche kündigungsfrist 1 monat beträgt. es hätte also bis zum 30.11. gekündigt werden müssen. da der 30.11. ein freitag war, verschiebt sich die frist auch nicht. (anders wäre es, wenn es ein sonntag gewesen wäre). man könnte ihm also jetzt frühestens bis zum 31.01. kündigen.

ausnahme: wenn vertraglich etwas anderes bezüglich der kündigungszeit vereinbart ist. aber auch in diesem fall darf die kündigungsfrist nicht unter einem monat liegen.
wie es sich mit der kündigungsfrist in der probezeit verhält, weiß ich nicht wirklich.

was das "arbeitslosmelden" angeht, so kann man das auch schon vorher dem amt melden, so wie andere hier schon gesagt haben.

gruß tortelini
 
Zuletzt bearbeitet:

Lilia

Aktives Mitglied
einen beratungshilfeschein bekommt man nur, wenn man zu wenig verdient. wo da genau die grenze ist, weiß ich grad nicht. da lucky luke bis jetzt noch in einem beschäftigungsverhältnis steht, könnte dies schwierig sein. meine empfehlung: einfach mal beim amtsgericht anrufen und nachfragen, ob die voraussetzungen für einen solchen beratungshilfeschein gegeben sind.


stimmt, tortelini... hast recht...
lg lilia
 
C

chris 1970

Gast
Hallo,

falls Du nicht mehr genügend Urlaub für Vorstellungs- und Arbeitsamtstermine hast , muss Dich Dein Arbeitgeber mit Lohnfortzahlung dafür freistellen.

Wenn er faxen machen sollte, dann mach doch krank.

Meiner Meinung nach Beträgt die Kündigungsfrist mindestens 4 Wochen im Voraus, so dass diese nicht eingehalten wurde.

Wenn Du den Empfang der Kündigung nicht unterschrieben hast und dafür auch keine Zeugen vorhanden sind, kannst Du auch behaupten , dass sie Dir gar nicht zugestellt wurde, denn entscheidend ist dass du die Kündigung zur Kenntnis genommen d. h. sie erhalten hast.

Ansonsten würde ich vors Arbeitsgericht gehen, eine Abfindung ist immer drin.

Gruß. Chris
 
L

LuckyLuke

Gast
Hallo alle zusammen. Die Kündigungsfrist liegt bei vier Wochen. Die Begründung liegt dadrin das es um Betriebliche Gründe angeblich gehen soll. Ich habe einen Umschlag ohne Poststempel erhalten. Die Frage ist ob der Betrieb die Feiertage usw. dazurechnen darf oder ob die nicht mit dazu zählen?
 
L

LuckyLuke

Gast
Hallo Chris, ich habe die Kündigung nicht Unterschrieben und auf dem Umschlag ist weder ein Stempel oder sonst irgendetwas drauf. Aber das Problem ist das die die Kündigung persöhnlich vorbeigebracht haben.
 
C

chris 1970

Gast
Hallo alle zusammen.
Ich habe die Kündigung am 3.12.07 erhalten und wurde zum 31.12.2007 gekündigt. Die Kündigung ist in einem Umschlag ohne Briefmarke also blanko. Kann man da was gegen machen. Darf der Arbeitgeber Feiertage in die Kündigungsfrist mit einrechnen? So und ein weiteres Problem, ich muss mich ja persönlich bei der Agentur für Arbeit melden aber das geht ja nicht, weil ich noch arbeiten muss. Wie soll ich dieses Problem lösen.:confused::mad:
Du hast also die Kündigung keine 4 Wochen vorher bekommen, denn man kann nur aufs Monatsende oder auf den 15. des Monats kündigen.

Wenn sie Dir also fristgerechts zum 31.12.2007 hätten kündigen wollen, so hätte Dir die Kündigung spätestens am 31.11.2007 zugestellt werden müssen.

Da dies nicht der Fall war ist die Kündigung nichtig.

Ich würde den Anwalt einschalten.
 

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