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Hallo cucaracha,
schau mal hier: Ich will aufwachen. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Meine Grosseltern haben 60 Jahre und vier gemeinsame Kinder vorzuweisen. 50 Jahre davon haben sie sich kaum mit dem A**** angeschaut und sich höchstens angeschnauzt. Ob das jetzt besser war?wir haben 12 Jahre und zwei Gemeinsame Kinder vorzuweisen.
Da ist einfach Null Respekt, Rücksicht, Anstand
Warum sollten sie?Ich glaube letztendlich werden die Kinder ganz zu dir ziehen
Achso, du meintest also nicht den Ehegattenunterhalt oder "nachehelichen" Unterhalt, sondern eigentlich ganz lapidar den Trennungsunterhalt. Ja, das kann schon anfangs für den zahlenden zu einer relativ großen Belastung führen. Deshalb auch nur zeitlich begrenzt.Allein der Kindesunterhalt für beide ist schon etwas mehr als in meinem "worst-case" berechnet und als i-Tüpfelchen steht meiner Ex auch noch Ehegattenunterhalt zu.
=> In Summe drücke ich ab Dezember also, trotz Wechselmodell, 850€ jeden Monat von meinem Netto ab!
wüsste nicht welches Recht du dazu hättest, so lange sie ihren Verpflichtungen nachkommt.Die Anwältin meinte dann auch nur etwas unkonkret, dass ich "später" mal auch Recht dazu hätte, von Ihr zu verlangen, sich einen Minijob dazu zu suchen oder eine andere Stelle mit mehr Stunden..
Also das Trennungsjahr geht 1 Jahr und i.d.R. ist man im Anschluss rechtskräftig geschieden. Dann entfällt der TU und es wird geprüft ob nachehelicher Unterhalt ebenfalls noch zum Tragen kommt. Sehe ich aber bei euch keinen Grund für. "Einmal Arztfrau, immer Arztfrau" gibt es glücklicherweise nicht mehr. Jeder kann arbeiten gehen und sich selbst versorgen.Wenn ich das richtig gegooglet habe, bekommt "Sie" auch nur im Trennungsjahr den Unterhalt, damit wäre also nach gut 10 Monaten wieder Schluss..
Dann auf jeden Fall nochmal eine neue Berechnung starten!!Meine "Wunschvorstellung" wäre auf 35h zu verkürzen:
Kinderwoche = 30h + Vollzeitwoche = 40h; Mittel also 35.
Geldmäßig mache ich selbst damit Einschnitte!
Das ist die richtige Einstellung. 👊Das sehe ich allerdings auch so "hart".
Ich bin rechtlich dazu verpflichtet gewisse Unterhalte zu zahlen. Ich finde mich nicht verantwortlich dafür, dass Sie über die Runden kommt.
Absolut gar nicht.
Sie strengt sich ja nichtmal an. Wenn es Ihr zu wenig Geld im Monat wäre, ja dann such dir doch einen (Mini) Job, dann haste in der Kinderfreien Woche halt kein 20h-Eierschaukel-Alltag sondern musst dir dein Geld für deinen Haushalt erwirtschaften. Nicht gucken, wo man sich überall bedienen lassen kann.
Sag ich doch.Würde sie in einem Paralleluniversum all das tun und mir vorrechnen können, nicht über die Runden zu kommen, wäre ich evtl sogar gesprächsbereit, aber ich rechne und denke nicht mehr für sie mit. Sie ist wie ich 36 Jahr alt, hat sich wie ich dafür Entschieden zwei Kinder zu kriegen. Ok, also verhalte dich entsprechend.
Bist du nicht in der Lage dazu? Vernachlässigst Du die Kinder?
Dann mach ich eher ein Fass auf mit allen rechtlichen Mitteln dieser Welt, bevor ich ihr noch Geld in den Rachen werfe. Dann müssen die Kinder komplett zu mir, wenn sie nicht reif genug ist, in ihrer Komfortzone und Wechselmodell klar zu kommen.
Warum du bei einem 50/ 50 Umgang so viel Unterhalt zahlen sollst verstehe ich auch nicht..
Dass ich überhaupt - und dann so viel - Unterhalt zahlen muss, hängt einfach mit dem Gehaltsunterschied zu sammen:Achso, du meintest also nicht den Ehegattenunterhalt oder "nachehelichen" Unterhalt, sondern eigentlich ganz lapidar den Trennungsunterhalt. Ja, das kann schon anfangs für den zahlenden zu einer relativ großen Belastung führen. Deshalb auch nur zeitlich begrenzt.
Summe empfinde ich für ein Wechselmodell auch recht viel, aber da ich keine Zahlen kenne kann ich dazu nix sagen. Dennoch: Warum zahlt überhaupt jemand KU beim Wechselmodell? Wahrscheinlich habe ich es überlesen, es ging wahrscheinlich nicht um ein 50:50 Wechselmodell?
Das ist ja die Frage, ob sie allgemein gesagt "Bedingungen erfüllen muss", um die Hände aufzuhalten (für sich! ich rede nicht vom Kindesunterhalt!).wüsste nicht welches Recht du dazu hättest, so lange sie ihren Verpflichtungen nachkommt.
Nein. Nach dem Trennungsjahr kann man die Scheidung beantragen. DANN beginnt ein völlig neuer Prozess, es werden insb die Ansprüche bzgl Altersvorsorge ("Versorgungsausgleich"?) auf links gedreht und das dauert dann nochmal 9-12 Monate. Also "rechtskräftig geschieden" passiert nicht von allein und auch effektiv erst eher 2 Jahre nach dem Trennungsdatum..Also das Trennungsjahr geht 1 Jahr und i.d.R. ist man im Anschluss rechtskräftig geschieden. Dann entfällt der TU und es wird geprüft ob nachehelicher Unterhalt ebenfalls noch zum Tragen kommt. Sehe ich aber bei euch keinen Grund für. "Einmal Arztfrau, immer Arztfrau" gibt es glücklicherweise nicht mehr. Jeder kann arbeiten gehen und sich selbst versorgen.
Der Große kam im Sommer in die Schule und hat OGS bis 16Uhr. Der Kleine hat einen 45h Platz in der Kita bis 16:30Uhr.Ist euer älterer Sohn eigentlich schon in der Schule? Ich würde gerne noch einen Gedanken einbringen, den du mal langsam sacken lassen könntest: Ich möchte nämlich für Ganztagsschulen und Ganztagskindergärten eine Lanze brechen.
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