T
Tomoko
Gast
Tierquälerei und Sachbeschädigung, §§303 StGB
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Ich hätte dich angezeigt. Auch wenn eine Gefahr bestand hast du nicht das Recht das Tier zu töten. Ich stelle mir die Frage ob die Hundehalter dir dem Superheld nur zugeschaut haben oder ob sie auch eingegriffen haben.
Sehr detailiert hast du alles geschildert, dafür das du sonst so ruhig bist.
Es grüßt
Gast126
#definiere "ohne vernünftigen Grund"
Wenn sich ein Tier grade in meinem Gesicht verbeißen will, ist das durchaus ein Grund, zu drastischen Maßnahmen zu greifen. Da ist im Nachhinein sogar das Einschläfern eines gesunden Tieres erlaubt.
Die Tötungsmethode war in der Situation nicht besonders nett, ist aber m.E. akzeptabel. Was hätte er tun sollen? Stillhalten und sich weiter zerbeißen lassen?
Sicher hättest Du ihn anzeigen können, aber ich wette, das wäre zu keiner Verhandlung gekommen.