GrayBear
Aktives Mitglied
Eine wahre Behauptung kann keine "üble Nachrede" sein und ist deshalb nicht strafbar. Dafür gibt es so einige Urteile. Aber die Wahrheit muss auch beweisbar sein und das könnte ein Problem werden @Halligalli . Du musst Kollegen finden, die Deine Behauptung unterstützen und die Polizei muss den Ermittlungsaufwand als gerechtfertigt ansehen. Da nur ein sehr begrenzter Personenkreis der Empfänger der E-Mail ist, könnte das Ermittlungsverfahren auch eingestellt werden.
Jetzt musst Du @Halligalli entscheiden, ob Du weiter russisches Rollet spielen willst oder ob Du das Ganze aufdeckst und Dich dem stellst. Ob Deine Entscheidung wirklich so klug war, diese E-Mail zu verschicken? Wohl eher nicht. Ich drücke Dir die Daumen, dass es gut ausgeht. Immerhin müsste sich ja anhand seines Lebenslaufes beweisen lassen, dass er mehrmals in der Probezeit gekündigt wurde, auch wenn das ein schwaches Indiz ist.
Jetzt musst Du @Halligalli entscheiden, ob Du weiter russisches Rollet spielen willst oder ob Du das Ganze aufdeckst und Dich dem stellst. Ob Deine Entscheidung wirklich so klug war, diese E-Mail zu verschicken? Wohl eher nicht. Ich drücke Dir die Daumen, dass es gut ausgeht. Immerhin müsste sich ja anhand seines Lebenslaufes beweisen lassen, dass er mehrmals in der Probezeit gekündigt wurde, auch wenn das ein schwaches Indiz ist.