Du lebst mit dem Kind in einer eigenen Wohnung? Also bist Du diejenige, die entscheidet, wann die Tür aufgeht und wann sie zu bleibt. Dann bleibt die Oma eben draußen.
Normalerweise darfst Du bei gemeinsamem Sorgenrecht nicht einfach irgendwohin ziehen, auch nicht 30 km weit. Und 30 km sind nicht viel, aber doch so viel, dass es eine gewisse Distanz herstellt, die den Vater schon benachteiligt. Die Distanz ist es aber auch, die Du brauchst, neben der Unterstützung Deiner Familie.
Musst Du Dir dort eine Wohnung suchen oder könntest Du zur Familie ziehen?
Wichtig wäre jetzt Folgendes: Teil ihm nicht mit, dass Du umziehen wirst, sag ihm nichts. Erst, wenn es sich nicht mehr verbergen lässt, weil Du packst zum Beispiel. Am besten wäre es, Du stelltest ihn vor vollendete Tatsachen.
Und wenn er zu Anwälten rennt: keine Panik! Die fressen nur sein Geld und schreiben das, was er sagt, was sie schreiben sollen. Ein Anwaltsbrief hat keinerlei Wirkung. Natürlich sollte man ihn lesen um herauszubekommen, was er will. Kein Gericht der Welt wird wegen 30 km irgendwas urteilen. Also entspann Dich und mach das, was für Dich und den Kleinen richtig und wichtig ist.