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Ich ertrage Kontakt zum Kindsvater nicht!

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Knirsch

Aktives Mitglied
Zieh um. Er kann dagegen nicht vorgehen. Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, müssen die Besuchszeiten doch dennoch geregelt sein irgendwie. Was steht denn im Scheidungsurteil? Die Schwimu hat jedenfalls keine zusätzlichen Rechte normal. Sie kann das Enkelkind sehen, wenn er gerade zuständig ist. Aber nicht in deiner Wohnung einfach so. Wenn sie dich vom Stillen abhält, dann schick sie aus der Wohnung.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
@Zirbenduft
Ich habe den Eindruck, das dein Ex seine Mutter als Betreuungsperson in Stellung bringt. Darum sollst du in ihrer Anwesenheit auch nicht stillen. Sie gibt die Flasche und übernimmt auch sonst alle Pflegemaßnahmen. Das gibt deinem Ex die Möglichkeit, weiter nur punktuell für euer Kind da zu sein.

Wenn du nun gehst, sagt er beim Gericht, dass ist alles kein Problem. Meine Mutter versorgt das Kind, hat sie auch früher schon gemacht. Die Mutter hat psychisxhe Probleme, usw. So kann er das Kind behalten, obwohl er sich gar nicht persönlich darum kümmert.

Das ist ein abgekartetes Spiel. Lege Zeiten fest, in denen die Schwiegermutter kommen kann. Im Übrigen bleibt die Tür zu! Und dann geh zu einem Anwalt. Der berät dich, wie du mit Kind da rauskommst. Lass es nicht dort! Es hat dann keine Mutter und einen abwesenden Vater. Nichts was du deinem Kind wünschst!
 

weidebirke

Urgestein
Du lebst mit dem Kind in einer eigenen Wohnung? Also bist Du diejenige, die entscheidet, wann die Tür aufgeht und wann sie zu bleibt. Dann bleibt die Oma eben draußen.

Normalerweise darfst Du bei gemeinsamem Sorgenrecht nicht einfach irgendwohin ziehen, auch nicht 30 km weit. Und 30 km sind nicht viel, aber doch so viel, dass es eine gewisse Distanz herstellt, die den Vater schon benachteiligt. Die Distanz ist es aber auch, die Du brauchst, neben der Unterstützung Deiner Familie.

Musst Du Dir dort eine Wohnung suchen oder könntest Du zur Familie ziehen?
Wichtig wäre jetzt Folgendes: Teil ihm nicht mit, dass Du umziehen wirst, sag ihm nichts. Erst, wenn es sich nicht mehr verbergen lässt, weil Du packst zum Beispiel. Am besten wäre es, Du stelltest ihn vor vollendete Tatsachen.

Und wenn er zu Anwälten rennt: keine Panik! Die fressen nur sein Geld und schreiben das, was er sagt, was sie schreiben sollen. Ein Anwaltsbrief hat keinerlei Wirkung. Natürlich sollte man ihn lesen um herauszubekommen, was er will. Kein Gericht der Welt wird wegen 30 km irgendwas urteilen. Also entspann Dich und mach das, was für Dich und den Kleinen richtig und wichtig ist.
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo, danke für die Antwort und an dieser Stelle auch für die zahlreichen Antworten die ich leider gerade nicht alle einzeln beantworten kann.

Also ich sehe das auch so, er hat ein Auto. Sein Wunsch ist es aber (ist auch neu) 50/50 zu betreuen. ich hatte ihn gefragt wie er sich das vorstellt da er Vollzeit arbeitet. Was mich natürlich nicht verwundert hat - er würde seine Eltern miteinspannen. Nein danke. Ich will meinem Kind absolut nicht den Kontakt zu seinen Großeltern verwehren. Was mich stört sind die Übergriffe (läuft durch die Wohnung, beschwert sich über alles, kommentiert mein Aussehen, die Trage ist nicht gut genug etc). Ich kann das bis zu einem gewissen Grad ertragen weil ich immer Versuche Verständnis aufzubringen (nobodys perfect) aber irgendwann reicht es einfach. Mein Ex hat sich am Anfang selbst darüber beschwert, als seine Schwester gehört hat dass die Mutter und vom Krankenhaus geholt hat meinte sie "ohje sie war sicher total übergriffig". Ich frag mich, warum er das so hart leugnet?! Er sagt das wäre meine falsche Wahrnehmung, ich wäre überempfindlich und seine Eltern seien liebevolle Menschen. Ich verstehe tatsächlich unter liebevoll was anderes
Warum lässt Du die Schwiegereltern überhaupt in Deine Wohnung?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Also ich sehe das auch so, er hat ein Auto. Sein Wunsch ist es aber (ist auch neu) 50/50 zu betreuen. ich hatte ihn gefragt wie er sich das vorstellt da er Vollzeit arbeitet.
Bei einem so kleinen Kind kommt ein Wechselmodell nur in Frage, wenn er persönlich das Kind betreut. Die GE können da nur Ergänzung sein. Rechtlich wäre das möglich, aber ein Baby braucht die Eltern ganz für sich. Würde ich mich niemals drauf einlassen.
Wechselmodell hieße aber auch, das Kind 3 mal die Woche zu übergeben. Auch wieder vom Alter her gedacht: 1 Woche ist viel zu lange, das ist für so ein Kind wie verlassen werden.
 
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