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Ich blicke nicht mehr durch Strom-, Öl-...preise

Danke Kasio. Es las sich für mich jetzt so, als könnte man so gar nix machen und wäre man hilflos ausgeliefert. Tja, dann erhöhe ich die Abschlagszahung doch um 20,30 oder 50 € und warte die nächste Jahresrechnung ab. Und im besten Fall erhalte ich ne Rückzahlung.
 
Danke Kasio. Es las sich für mich jetzt so, als könnte man so gar nix machen und wäre man hilflos ausgeliefert. Tja, dann erhöhe ich die Abschlagszahung doch um 20,30 oder 50 € und warte die nächste Jahresrechnung ab. Und im besten Fall erhalte ich ne Rückzahlung.
Ich kann Dich per PN nicht erreichen. Wenn Du mir eine schreibst, kann ich Dir dazu und über die Preise was erzählen. Liegt aber an Dir , ob Du das möchtest oder nicht.
 
@Frau Rossi und @kasiopaja ich bin mit unserer 2Grundversorgung zufrieden und habe keine Probleme. Wir zahlen seit Jahren 50 bis 70€ mehr als Abschlag und freuen uns jährlich über die Rückerstattung.
Ich habe mich lediglich gewundert, dass andere dies nich so halten und fragte mich deshalb, ob diese Vorgehensweise bei freien Anbietern nicht möglich ist.
 
Ich dachte immer wenn man schon viele Jahre bei einem Anbieter wie den Stadtwerken ist kann man nur vom Regen in die Traufe kommen wenn man jetzt wechselt.
Ich verwahren mich gegen das Wort immer.
Man kann nicht immer dies und jenes wie hier einige propagieren.
Maßgeblich sind die AGB des Anbieters und gültige Gesetze.
Mei. persönlicher Rat momentan wenn ein alter Vertrag bei einem Grundversorger vorliegt ist bleiben.
Das kann unter Umständen sogar günstiger sein und es ist sicherer.
Viele spitz auf Knopf rechnende Anbieter sind zwar vom Markt aber das heißt nicht das es keine faulen Eier mehr gibt.
 
@Frau Rossi und @kasiopaja ich bin mit unserer 2Grundversorgung zufrieden und habe keine Probleme. Wir zahlen seit Jahren 50 bis 70€ mehr als Abschlag und freuen uns jährlich über die Rückerstattung.
Ich habe mich lediglich gewundert, dass andere dies nich so halten und fragte mich deshalb, ob diese Vorgehensweise bei freien Anbietern nicht möglich ist.
Ich habe einen Anbieter, der eine Firma ist, die mit den Stadtwerken Reutlingen verbunden ist und bezahle jetzt, trotz Erhöhung um 10 Cent pro kWH immer noch 600 Euro im Jahr weniger als beim billigsten im Preisvergleich.
Ich kann nicht klagen.
 
Aber wenn sich der Strompreis zu Datum x ändert wird man aufgefordert zu Datum x abzulesen, damit man weiß, wann man welchen Strompreis bezahlen muss und die Rechnung richtig gestellt werden kann.
Der Anbieter kann selbst einen 1 oder 5-jahres Vertrag mit einem Stromlieferer haben.Dein Zähler, ob 1x om Monat oder im halben Jahr, entscheidet sich nur vom Preis, was du tatsächlich Verbrauchst. Die Strompreis Basis bleibt aber immer noch gleich.
 
Der Anbieter kann selbst einen 1 oder 5-jahres Vertrag mit einem Stromlieferer haben.Dein Zähler, ob 1x om Monat oder im halben Jahr, entscheidet sich nur vom Preis, was du tatsächlich Verbrauchst. Die Strompreis Basis bleibt aber immer noch gleich.
Wenn sich der Preis pro kwh des Anbieters ändert bekommt man eine Nachricht und wird gebeten, Stand der Nachricht abzulesen.
 
Ich bin ehrlich gesagt viel zu faul, um mich mit Anbietern rumzuschlagen. Die diesjährige Rückerstattung betrug über 600€. Da mache mir mit persönlich angepassten Abschlag für 2023 keine Sorgen.
 

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