Hallo
@_cloudy_
Auf deiner Jahresabrechnung steht die Zählernummer mit der bewaffnet ab in den Keller.
Bei unserem Anbieter kann man den abfotografierten Zähler nebst Zählerstand angeben zwischendurch.
Das macht Sinn bei signifikanten Preissprüngen.
Wenn du z. B. 1,50€ bis 30.04.23 pro kWh zu zahlen hast und ab 01,05.23 0,50€ dann kannst du den Zählerstand vom 30.04.23 einreichen.
So wäre die Berechnung genauer aber du bist nicht dazu verpflichtet.
Bei uns sank dieses Jahr erst der Preis (Wegfall der EEG-Umlage) danach wurde er erhöht und sollte dieses Jahr noch einmal steigen das wurde aber auf Januar verschoben.
Bei mir sieht das so aus wobei der 2. Posten und der 4. Posten eine Schätzung ist.

Ich werde Ende Dezember den aktuellen Zählerstand einreichen.
Da du kein ALG2 beziehst und bei einem Grundanbieter bist könntest du es so machen + ca. 10€ auf die monatliche Abschlagszahlung draufpacken als Puffer.
Wende dich an deine Anbieter und frag denen notfalls Löcher in den Bauch denn auch dafür sind die Mitarbeiter da.
Wie du so treffend anmerktest bis du nicht alleine mit deinen Fragezeichen.