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stardust77
Gast
P.S.: Ich habe gerade "auf die Schnelle" recherchiert - für Dich ist die 3-wöchige Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage noch nicht einmal relevant!! Schau mal hier:
KüNDIGUNGSSCHREIBEN ARBEITNEHMER / BAG: Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Klagefrist
Weißt Du... wenn die Dich eh schon so beschissen behandelt haben, dann sorg dafür, dass die nicht "einfach so" davonkommen, Dir steht in jedem Fall eine Abfindung zu! Es handelt sich ja schließlich nicht um eine außerordentliche (fristlose) Verhaltenskündigung oder dergleichen! Lass Deinen Arbeitgeber damit bloß nicht durchkommen - erstens täte es Dir selbst (sowohl psychisch als auch finanziell) nicht gut, außerdem würdest Du ihm damit quasi einen "Freibrief" geben, auch weiterhin so unmenschlich zu handeln!
Außerdem reicht es doch wohl, dass Du ein so unfaires Verhalten ertragen musstest, da wirst Du doch hoffentlich nicht auch noch auf das Dir zustehende Geld verzichten, oder? Also: Kopf hoch und auf in den Kampf!!!
KüNDIGUNGSSCHREIBEN ARBEITNEHMER / BAG: Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Klagefrist
Weißt Du... wenn die Dich eh schon so beschissen behandelt haben, dann sorg dafür, dass die nicht "einfach so" davonkommen, Dir steht in jedem Fall eine Abfindung zu! Es handelt sich ja schließlich nicht um eine außerordentliche (fristlose) Verhaltenskündigung oder dergleichen! Lass Deinen Arbeitgeber damit bloß nicht durchkommen - erstens täte es Dir selbst (sowohl psychisch als auch finanziell) nicht gut, außerdem würdest Du ihm damit quasi einen "Freibrief" geben, auch weiterhin so unmenschlich zu handeln!
Außerdem reicht es doch wohl, dass Du ein so unfaires Verhalten ertragen musstest, da wirst Du doch hoffentlich nicht auch noch auf das Dir zustehende Geld verzichten, oder? Also: Kopf hoch und auf in den Kampf!!!
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