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Hund? Nein, Danke! - Finde keine Wohnung... : (

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Hallo Smilla,

bei uns in der Stadt leben die meisten Menschen mit Haustieren in Mietwohnungen und nicht in Eigenheimen. Also so absolut stimmt das mit der Diskriminierung von Haustierbesitzern ja nicht.

Liegt es vielleicht an der Gegend, in der Du suchst? Mußt Du vielleicht dein Suchgebiet verändern oder erweitern? Suchst Du ländlich oder städtisch?

Oder spielt es eine Rolle, daß Du in Deinem Suchgebiet noch nicht wohnst und noch nicht gut vernetzt bist?

Hast Du es schon über Makler versucht? Oder Aushänge an den typischen Hunderunden? Aushänge an Supermärkten, Tierfuttergeschäften, Tierärzten? Ich glaube, daß Haustierhalter eher an Menschen mit Tieren vermieten. Und auch Mitarbeiter mit eigenen Haustieren bei Wohnungsbaugesellschaften eher hilfreich sind. Und wie schon empfohlen: Hundehalter, die zur Miete wohnen kennenlernen, denn dort ist Tierhaltung ja erlaubt und wenn bei denen im Haus was frei wird... Und die kennen wiederum andere Hundehalter, die irgendwo zur Miete wohnen und vielleicht Nachmieter suchen. Gibt ja glückliche Zufälle. Davon erfährt man aber nur durch ganz viele Gespräche. Mußt Du vielleicht mehr vor Ort unterwegs sein, um solchen Leuten zu begegnen und Dich in Geschäften und Gesprächen umzuhören? Bist Du vorgemerkt bei Wohnungsbaugenossenschaften etc.?

Ich glaube Resignation und Verbitterung bringt Dich nicht weiter, sondern nur Hartnäckigkeit, Ideenreichtum, Flexibilität und den Glauben nicht verlieren.
Führ Dir immer wieder vor Augen, wie viele Menschen mit Haustieren in einer Mietwohnung leben. Also muß es doch klappen!
 
Zuletzt bearbeitet:
@kasiopaja

Warum darf der Vermieter das nicht?

Er darf doch auch darüber entscheiden, wer wann und weswegen nicht einziehen darf, logische Konsequenz daraus ist, dass dieser vollumfassend über dein Wohnverhalten bestimmen kann, so auch deine Wohnungseinrichtung.

Es geht aus der Gesetzeslage hervor , dass er das nicht darf.

Das Problem ist im übrigen nicht meine Einstellung, denn die lautet u.a. Leben und leben lassen. Wenn jemand mit einem Hund einziehen möchte, dann sollte dieser das dürfen, denn nicht jeder Hund ist ein gemeingefährliches, menschenbeissendes, tollwütiges wohnungszerstörendes Biest.

Es ist nunmal, gesetzlich so , dass hier der Vermieter entscheiden kann, ob er einen Hund im Haus haben will oder nicht.

Es ist schon ein Unterschied , ob jemand eine rosa Blumenvase aufstellen oder einen Hund mitbringen will.
 
Hallo Smilla,

noch eins: Das Problem könnte auch sein, daß Du ja nicht nur einen Hund, sondern auch noch 4 Katzen hast. Mit 5 Haustieren einziehen zu wollen, kann ich mir für einen Vermieter schon schwierig vorstellen.

Vor allem, wenn Du eher eine günstige kleinere Wohnung suchst. Da hätte ich zunächst auch mal Bedenken, obwohl ich eine große Tierliebhaberin bin. Aber es gilt eben auch das eigene Eigentum und womöglich die Existenzgrundlage für Einnahmenerzielung über Mieteinnahmen zu schützen.

Wäre eine Wohnug z.B. auf einem Bauernhof eine Alternative? Dort wird Mehrtierhaltung sicher eher akzeptiert. Oder vielleicht ein Miethaus in ländlicher Umgebung statt einer Wohnung?

Oder vielleicht zunächst zumindest die Zahl "vier" bei den Katzen nicht zu nennen? Und zunächst nur grds. abzuklären, ob Tierhaltung zugelassen wird? Wenn Du eine Wohnung gefunden hast, in der Tierhaltung erlaubt ist, könntest Du ja etwas später die genaue Zahl der Tiere klarstellen.
 
Ach Smilla,

nenn doch einfach hier mal die Stadt, in der Du suchst. Vielleicht wohnt zufällig jemand dort. Oder kennt jemanden. Und kann Dir helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh stimmt, frara, danke, es sind ein Hund und drei Katzen. Nicht vier Katzen. Da hatte ich falsch gelesen. Naja, trotzdem vielleicht nicht gleich die Gesamtzahl nennen, sonder vielleicht von Hund und Katze sprechen?
 
@kasiopaja

Ich weiß ja nicht, woher du das ableitest, aber das Gesetz über das Mietrecht ist übersichtlich und da gibt es solche gesetzlichen Vorschriften nicht.

Und die rechtlichen Aspekte sind nun einmal bereits vor dem BGH gelandet und hier heißt es eben, dass ein Hundeverbot per Se rechtswidrig ist oder glaubst du, irgendein Vermieter steht über der Entscheidung des Bundesgerichtshofs?

Einem solchen Vermieter würde ich dann eine psychologische Behandlung wegen Größenwahns oder so empfehlen.

Das einzige was für deine Argumentation spricht ist nur dieser simple Spruch:

Recht haben und recht bekommen ist zweierlei.

Edit: Kleine Anmerkung noch, in einigen Fällen findet im Mietrecht auch das Antidiskriminierungsgesetz Anwendung.
 
@kasiopaja

Ich weiß ja nicht, woher du das ableitest, aber das Gesetz über das Mietrecht ist übersichtlich und da gibt es solche gesetzlichen Vorschriften nicht.

Und die rechtlichen Aspekte sind nun einmal bereits vor dem BGH gelandet und hier heißt es eben, dass ein Hundeverbot per Se rechtswidrig ist oder glaubst du, irgendein Vermieter steht über der Entscheidung des Bundesgerichtshofs?

Einem solchen Vermieter würde ich dann eine psychologische Behandlung wegen Größenwahns oder so empfehlen.

Das einzige was für deine Argumentation spricht ist nur dieser simple Spruch:

Recht haben und recht bekommen ist zweierlei.

Edit: Kleine Anmerkung noch, in einigen Fällen findet im Mietrecht auch das Antidiskriminierungsgesetz Anwendung.

Jedenfalls kann der Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung wirksam im Mietvertrag verbieten.

Das ist dann bindend.
 
Das Antidiskriminierungsgesetz findet hier keine Anwendung. Da geht es nur um Benachteiligung aufgrund von etnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Auf all diese Gründe stützt ein potentieller Vermieter die Ablehnung der TE aber eben nicht.

Ablehnung wegen Haustierhaltung fällt aber geraden nicht unter die abschließende Aufzählung im Antidiskriminierungsgesetz.

Außerdem macht es meines Wissens nach rechtlich einen Unterschied, ob ein Vermieter seinem Mieter Haustierhaltung vertraglich untersagt oder ob es wie hier gar nicht erst zu einem Mietverhältnis kommt, weil der Vermieter nicht an die TE vermietet. Damit liegt gar kein Vertrag vor, in dem es eine rechtswidrige Untersagung der Haustierhaltung geben könnte. Es kommt hier ja eben gar nicht erst zu einem Vertragsverhältnis, dessen Rechtmäßigkeit man gerichtlich überprüfen lassen könnte.

Und ich meine, daß es dem Vermieter rechtlich frei steht, mit wem er einen Vertrag abschließen möchte und an wen er sein Eigentum vermieten möchte.
 
Das Antidiskriminierungsgesetz findet hier keine Anwendung. Da geht es nur um Benachteiligung aufgrund von etnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Auf all diese Gründe stützt ein potentieller Vermieter die Ablehnung der TE aber eben nicht.

Ablehnung wegen Haustierhaltung fällt aber eben nicht unter das Antidiskriminierungsgesetz.

Außerdem macht es meines Wissens nach rechtlich einen Unterschied, ob ein Vermieter seinem Mieter Haustierhaltung untersagt oder ob es wie hier gar nicht erst zu einem Mietverhältnis kommt, weil der Vermieter nicht an die TE vermietet. Damit liegt gar kein Vertrag vor, in dem es eine rechtswidrige Untersagung der Haustierhaltung geben könnte.

Es ist egal, warum ein Vermieter einen potenziellen Mieter nicht möchte und aus welcher Weltanschauung heraus.

Es ist nunmal sein Eigentum und er kann entscheiden, wem er das übergibt.

Auf diese und ähnliche Aussagen bezieht sich der Verweis mit dem Antidiskriminierungsverbot, aber gut, dass du das "richtig" stellen wolltest.

@kasiopaja

Sofern das BGH Urteil berücksichtigt wird und das ist hier in dem Falle der TE wohl offensichtlich bisher nicht ein einziges mal geschehen und daher würde ich es an deren Stelle schlicht und ergreifend verschweigen, dass ein Hund vorhanden ist.
 
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