Zitat:
Atomwaffen sind und waren schon immer illegal.
45 Staaten nahmen an dem Verfahren des IGH teil. Das "World Court Project" überreichte über 100 Millionen Unterschriften gegen Atomwaffen sowie über 3 Millionen Erklärungen des öffentlichen Gewissens.
Denn das Völkerrecht schließt neben den schriftlich fixierten Regeln auch die Grundsätze der Menschlichkeit sowie die Forderungen des "Öffentlichen Gewissens" mit ein.
Laut dem Rechtsgutachten des IGH vom 8. Juli 1996 sind Atomwaffen illegal unter anderem, weil...
- sie gegen das Menschenrecht auf Leben verstoßen
- sie gegen die Genozid-Konvention verstoßen
- sie eine Gefahr für zukünftige Generationen sind
- sie unnötiges und schwerstes Leid verursachen
- sie nicht zwischen Soldaten und Zivilisten unterscheiden
- sie das Territorium neutraler Staaten verletzen
- ihr Einsatz unverhältnismäßig ist
- auch der Einsatz kleinster Atomwaffen die Gefahr der Eskalation zum Atomkrieg in sich birgt
- die Umwelt und Lebensraum in schwerstem Maße und auf lange Zeit hinaus schädigen und zerstören
Daher besteht eine Verpflichtung, Verhandlungen zu beginnen, die zur völligen Abschaffung von Atomwaffen führen.
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Richtig ist, das "Atomwaffen" damals als Bezeichnung nicht bekannt bzw. nirgends namentlich aufgenommen waren, aber es gab seit 1907 die Haager Landkriegsordnung:
Zitat:
am 20. Juni 1907 bei. Das Inkrafttreten der Haager Landkriegsordnung etablierte im humanitären Völkerrecht drei grundlegende Prinzipien: (1) auch in einem bewaffneten Konflikt existiert zu keinem Zeitpunkt ein völlig rechtsfreier Raum oder eine Situation ohne jegliche Gesetze, (2) es existieren Beschränkungen bei der Wahl der Mittel zur Kriegführung und (3) Zivilpersonen, andere Nichtkombattanten und zivile Einrichtungen sind soweit wie möglich zu verschonen.
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Und daher waren Atomwaffen - zumal auf eine Stadt geworfen, eben schon immer illegal.