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Hilfe!!!

M

MagicSun

Gast
Hi, Leute.
Erst mal jetzt schon ein ganz großes danke für alle eure Antworten.
Ihre mum meint halt einfach, dass ich nicht gut für sie bin und dass ich einen schlechten Einfluss auf sie habe, weil ich aus nen nicht ganz so gewaltfreien Viertel komme.
Des mit ausnutzen is so ne sache.
Ich hab ja mal bei ihr übernachtet und da hatten wir auch ...(ich glaube, ihr könnt es euch denken).
Ihr is ja auch nichts passiert und sie wollte es ja auch.
Aber nach so einer Woche hatte sie dann ne riesen depression und ihre mum hat zu mir gesagt, dass das siecher davon kommt, dass ich sie nur ausgenutzt habe.
Dagegen habe ich mich natürlich gewehrt, aber dann haben sie mir gedroht, dass sie mich anzeigen, wenn ich nicht sofort die Finger von ihrer Tochter lasse.(deswegen hab ich ja jetz auch ne anzeige am hals, obwohl ich gar nichts getan habe)
(Sie haben meiner Freundin auch das Handy weg genommen und jeglichen Kontakt zu mir einfach verboten)


Was sagst ihr dazu?
Soll ich mich wirklich noch weiter mit meiner Freundin treffen und noch ne Anzeige riskieren, oder soll ich den kontakt zu ihr ganz abbrechen und somit Schluss machen?
WAS SOLL ICH TUN?
Ich gehe mal dovon aus, das Deine Freundin noch relativ jung ist und Du bereits Volljährig bist. In dem Fall überlege ich mir vorher, was aus welcher Situation entstehen kann und warte nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Tja, was sollst Du tun, das hängt in erster Linie von Deinen Verhältnis zu dem Mädel ab. Da Du Dich aber schon mit dem Gedanken trägst Schluss zu machen, kann es ja so dolle nicht sein.
Auf jeden Fall würde ich an Deiner Stelle zunächst die Eltern des Mädchens um ein Gespräch bitten - so lassen sich am besten alle Unklarheiten beseitigen und Du zeigst ihnen damit, das Du auch Verantwortungsbewusstsein hast.
 
Hallo MagicSun,

schau mal hier: Hilfe!!!. Hier findest du was du suchst.
K

kaput2k7

Gast
das wir nicht wissen um welches alter sich es bei den beiden handelt ist natuerlich schon bloed......
du hast dich gewehrt, gegen die beschuldigungen von der mum deiner freundin. wie ?
laut und ausfallend ?
das waehre schlecht! wer anfaengt zu schreien und/oder zu beleidigen hat keine argumente mehr.
ne anzeige ..... naja, dem wuerde ich gelassen entgegen sehen. wenn du dir nix vor zu werfen hast, dann .....
ob dann ueberhaubt ermittelt wird ? wenn ja, ob der staatsanwalt dann auch ein oeffendliches interessse sieht ?
und verurteilt bist dann immer noch nicht. also, ganz piano.
meines wissens muss die polizei eine solch gelagerte anzeige aufnehmen, wenn sie jemand stellt.
die mutter deiner freundin versucht natuerlich deine freundin zu beschuetzen, gefahren von ihr abzuwenden. dazu gehoehrt auch die gefahr, das ihr das herz gebrochen wird. deine freundin wird erwachsen und viele eltern haben damit grosse probleme, wahren sie doch jahrelang fuer ihre kinder verantwortlich, haben die entscheidungen getroffen. auch fuer eltern ist das ein schwerer prozess, wenn die kinder sich langsam abnarbeln, versuche das zu verstehen.
wenn du sie wirklich liebst, dann laesst du dich nicht so einfach abwimmeln. versuch mit dermum zu sprechen (ruhig und sachlich beiss dir zur not auf die zunge).
treffe deine freundin heimlich, versuch ihr eine stuetze zu sein. versuche aber dabei, das sie nicht zwischen die fronten geraet, wenn du sie liebst, ist dir ihr wohlergehen das wichtigste !
sag deiner freundin vllt auch, das das jugendamt ein ansprechpartner sein kann. sollten die aktionen der eltern total ueberzogen sein, kann euch auch das jugendamt helfen, nur mut, nicht alles an aemtern ist schlecht (wenn auch vieles)
ich hoffe ihr schafft das, viel glueck
lg
 
L

LonesomeCowboy

Gast
Also, wenn man mal ins Strafgesetzbuch schaut beim Paragraphen 182, kurz (§ 182 StGB) kann man da genau das nachlesen, was ich neulich gepostet habe!

Rechtlich dürfte es durchaus möglich sein, dass Du mit einer KLage gegen die Mutter wegen:

§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft



§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Erfolg haben könntest. Es kann aber auch sein, dass das Verhältnis zu Deiner Freundin dadurch noch mehr leiden würde.
Das zu entscheiden dürfte nicht leicht sein aber zumindest kennst Du nun Deine rechtlichen Mittel, so dass Du es nicht nötig hast mit den selben Mitteln (Beleidigung oder Ähnliches), wie die Mutter zurück zu schießen...

Für mich klingt das nach Kontrollsucht einer übersorgenden Mutter, was aber jetzt auch nur mein erster Eindruck ist.
 

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