Vermisst
Aktives Mitglied
Ich habe eine Frage:
Habe 1 Kind, 11 Jahre alt und bekam beim SGB 2 immer
den Mehrbedarf zur Alleinererziehung.
Nun bekomme ich derzeit zu meiner Rente ergänzend HLU (siehe Thema)
Nun erhielt ich ein Schreiben, dass im SGB 12 keinen Mehrbedarf f. 1 Kind
gibt...
Ist das so rechtens?
Wer kann dies sagen?
Ich habe es tatsächl. im Gesetz gelesen, aber ist das nicht auch im
SGB II so?
Habe zu Zeiten als H4 diesen Mehrbedarf erhalten...
Wer kann helfen?
Gibt es noch andere Unterschiede zw. SGB II und SGB XII?
Habe 1 Kind, 11 Jahre alt und bekam beim SGB 2 immer
den Mehrbedarf zur Alleinererziehung.
Nun bekomme ich derzeit zu meiner Rente ergänzend HLU (siehe Thema)
Nun erhielt ich ein Schreiben, dass im SGB 12 keinen Mehrbedarf f. 1 Kind
gibt...
Ist das so rechtens?
Wer kann dies sagen?
Ich habe es tatsächl. im Gesetz gelesen, aber ist das nicht auch im
SGB II so?
Habe zu Zeiten als H4 diesen Mehrbedarf erhalten...
Wer kann helfen?
Gibt es noch andere Unterschiede zw. SGB II und SGB XII?