Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Hilfe Lebensunterhalt SGB 12 und Alleinerz.Zuschlag..

Vermisst

Aktives Mitglied
Ich habe eine Frage:
Habe 1 Kind, 11 Jahre alt und bekam beim SGB 2 immer
den Mehrbedarf zur Alleinererziehung.
Nun bekomme ich derzeit zu meiner Rente ergänzend HLU (siehe Thema)
Nun erhielt ich ein Schreiben, dass im SGB 12 keinen Mehrbedarf f. 1 Kind
gibt...
Ist das so rechtens?
Wer kann dies sagen?
Ich habe es tatsächl. im Gesetz gelesen, aber ist das nicht auch im
SGB II so?
Habe zu Zeiten als H4 diesen Mehrbedarf erhalten...
Wer kann helfen?
Gibt es noch andere Unterschiede zw. SGB II und SGB XII?
 
C

chrismas

Gast
(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist, soweit kein abweichender Bedarf besteht, ein Mehrbedarf anzuerkennen 1.in Höhe von 36 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für ein Kind unter sieben Jahren oder für zwei oder drei Kinder unter sechzehn Jahren, oder
2.in Höhe von 12 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für jedes Kind, wenn die Voraussetzungen nach Nummer 1 nicht vorliegen, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28.
SGB 12 - Einzelnorm

Solltest deinen Sachbearbeiter daher mal auf den Gesetzestext hinweisen, denn der darf diesen nicht einfach mal eben so übergehen.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Chrismas,
macht es einen Unterschied bei der Einzelnorm, dass
ich schon einen Mehrbedarf wegen Merkzeichen G
bekomme von 17 % müsste das sein?
Ist damit die Einzelnorm dann verwirkt?
Oder darf man mehrere Mehrbedarfe nebeneinander haben?
Was genau stünde mir nach der Einzelnorm dann zu?
Verstehe das nicht ganz..
 
C

chrismas

Gast
Das entzieht sich leider meiner Kenntnis, daher ist das nachfolgende nur eine reine Vermutung.

Wenn ich nach Absatz 6 des gleichen Paragraphen gehe, dürfte man nur einen Mehrbedarf haben, wenn ich das richtig verstehe.

Daher würde ich an deiner Stelle einfach mal, wie schon erwähnt, deinen Sachbearbeiter darauf hinweisen, dass Alleinerziehende ebenfalls nach dem §30 Absatz 3 einen Mehrbedarf anzuerkennen ist, dieser wird dir dann entsprechend mitteilen müssen, ob du mehrere Mehrbedarfe geltend machen kannst, in dem du einen bereinigten Bescheid erhältst oder ob du nach Paragraph soundso Absatz soundso nicht mehrere Mehrbedarfe nebeneinander geltend machen kannst.

Alternativ dazu kannst du aber auch mal bei dir vor Ort zu einer Beratungsstelle der Caritas oder so etwas gehen (gibt es eigentlich überall), die dich entsprechend beraten können.
 
C

chrismas

Gast
Habe nun doch noch etwas zu mehreren Mehrdarfen in Bezug darauf gefunden, wo das ziemlich einfach erklärt wird

Mehrbedarfszuschläge gibt es zusätzlich zum Regelsatz der laufenden Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Zuschläge orientieren sich am maßgebenden Regelsatz. Sie sind eine Leistung im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Ansprüche auf verschiedene Mehrbedarfszuschläge sind nebeneinander zu gewähren, allerdings nur bis zur Höhe von 100 % des maßgebenden Regelsatzes.
Mehrbedarfszuschlge - Soziales & Recht - betanet

Hier noch ein Link, der das gleiche aussagt

http://www.diakonie-sh.de/teams/40/40.102/40.19/index.html
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Deshalb käme ja Absatz 2 in Frage...
Die H4 Empfänger bekommen den Mehrbedarf....
habe aber über HLU auch diese Info erhalten...
4.2. Alleinerziehende

Alleinerziehende, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und diese(s) versorgen:

  • für ein Kind unter 7 Jahren oder 2 bzw. 3 Kinder unter 16 Jahren: Mehrbedarfszuschlag 131,- € monatlich = 36 % des Eckregelsatzes (= Regelsatz für den Haushaltsvorstand).
  • in allen anderen Fällen: Mehrbedarfszuschlag 44,- € bis maximal 218,- € monatlich (= 12 % bis max. 60 % des Eckregelsatzes).
 

Vermisst

Aktives Mitglied
So, auch im HLU gibt es diesen Betrag für Mütter mit älteren
Kindern.
Ich bekam Bescheid, dass dies natürlich umgehend verändert
wird.
Und das obwohl ich erst eine Ablehnung bekam.
Danke für eure Infos und eure moralische Unterstützung.
Vielleicht hilft es auch anderen.
Und ja, man kann durchaus versch. Mehrbedarfe nebeneinander
bekommen, ich glaube es sollte halt nicht den Regelsatz übersteigen!
Danke noch einmal euch allen!
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
L Hilfe, schwanger und Geld Finanzen 33
G Hilfe! Auto ohne Papiere geerbt. Was tun? Finanzen 20
Z Lebensunterhalt Finanzen 23

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben