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HILFE! Jugendamt hat Baby weggenommen

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Nun ja, die Verantwortung liegt bei den Eltern, ihr hättet vorausschauend Euer Kind schützen müssen........gerade weil Unfälle im Haushalt passieren können und diese Aktion der Bettbesteigung, im Wissen das der Vater ein kaputtes Knie hat,
war es eine wissentliche Kindesgefährdung.
Verantwortungsbewußte Eltern hätten gleich danach einen Arzt aufgesucht, selbst wenn das Kind keine offensichtlichen Verletzungen zeigt.

Allerdings ist es fraglich, ob dies wirklich eine derartige Jugendamtmaßnahme rechtfertigt.

Auch ich würde empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen.
 
D

Devi

Gast
Nun ja, die Verantwortung liegt bei den Eltern, ihr hättet vorausschauend Euer Kind schützen müssen........gerade weil Unfälle im Haushalt passieren können und diese Aktion der Bettbesteigung, im Wissen das der Vater ein kaputtes Knie hat,
war es eine wissentliche Kindesgefährdung.
Ich habe auch zuerst gedacht, dass die TE und ihr Partner während des Unfalls daheim gewesen wären aber scheinbar war das nicht so. Darauf hat mich eine andere Forennutzerin aufmerksam gemacht. Leider ist das nicht so ganz klar erkenntlich, weil die TE keine Absätze in ihren Beitrag benutzt hat. Da fällt das "richtig lesen" vielen Menschen zunehmend schwer. In ihren eigenen Interesse sollte sie das nachholen (editieren)...
Die Sachlage sieht nämlich dann tatsächlich etwas anders aus. Ich habe damals meinen Eltern ja auch meine Kinder anvertraut. Dass der Vater so fahrlässig und dumm handelt, konnte die TE wahrscheinlich nicht ahnen.
Ich gehe mal davon aus, dass sie die Sachlage korrekt dargestellt hat.

Dennoch hat das JA völlig richtig gehandelt. Ein Baby mit Knochbrüchen und blauen Flecken gehört erstmal aus der Familie genommen und zwar solange bis die Unschuld bestätigt wurde. Auch, dass das JA ebenfalls bedenken wegen der psychischen Erkranungen hat, kann ich nachvollziehen. Allein die Auflagen des JA zu missachten war in dem Fall ein Fehler.
 
Zuletzt bearbeitet:

Erytheia

Sehr aktives Mitglied
Stimmt, das JA entscheidet zunächst im Sinn des Kindes und bewertet nur die Folgen, bis die Ursache eindeutig geklärt wurde.
Mich würde interessieren, ob der Vater befragt wurde zum Unfallhergang.
 

cucaracha

Urgestein
Oft entscheidet ein Jugendamt im Sinne des Kindeswohls...aber leider nicht immer.

Durch manche Jugendamtsentscheidungen ist Kindern auch schon sehr geschadet worden.

In diesem Fall kann ich gar nix beurteilen, dazu fehlen mir die Informationen.
 

_cloudy_

Urgestein
Wichtig ist eben auch, wie das passiert ist.
Ob das nachts noch nicht angeschwollen war..

Und wie das geht, gegen die Wiege stoßen und der rechte Arm und das linke Bein gebrochen. Das kann man sich auch nicht vorstellen, wie das gehen soll.
Ob das so, wie hier dargestellt, überhaupt möglich ist oder alles ganz anders abgelaufen ist.

Wenn der Opa jetzt nicht betrunken auf's Baby geflogen ist, das wirklich ein tragischer Unfall war, man nachts noch keine Schwellungen hat sehen können, gibt es eigentlich keinen Grund, euch das Kind wegzunehmen. Da ihr ja nicht dabei wart und es, wie gesagt, zwar grob fahrlässig, aber ein Unfall war.
Das werden Kripo mit Gutachtern zusammen alles auswerten.
 

cucaracha

Urgestein
Meistens übernimmt der Richter im Familiengericht komplett ungeprüft die Meinung des Jugendamtes wie der Verfahrensbeistand des Kindes.....
Nach dem Motto : Das Jugendamt hat immer recht.

Manchmal entscheidet der Richter auch nur nach Sympathie.

Daher ist ein guter Anwalt wichtig.

Nur das Oberlandesgericht nimmt auch die Meinung der Eltern ernster und bemüht sich mehr um Neutralität, zwischenmenschliche Fairness, Prüfung des Sachverhaltes und Kindeswohls.

Wenn der Fall beim OLG landet heisst es oft, dass sich das Kind nun schon an die Pflegeeltern gewöhnt hat und eine Kindesherausreissung eine Kindeswohlgefährdung bedeuten kann.
Oft sind aber die OLG Richter die einzigen,welche bereit sind zu überprüfen,ob den Eltern vom JUG unrecht getan wurde und eine Rückführung zu den Eltern möglich ist.


Ich habe durch meinen Job schon viele verschiedene Gerichtsprozesse im Familiengericht und OLG erlebt.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Das JA entscheidet NICHT sondern das Familiengericht.
naja, die Maßnahmen des JA (also zB die Herausnahme) werden zunächst schon vom JA allein entschieden (dazu braucht es soweit ich weiß keine richterliche Anordnung) erst wenn es um Dauerhafte oder längerfristige Sachen geht, kommt der Richter ins Spiel- aber bis es zur Verhaldlung kommt, kann eine lange Zeit vergehen, und in dieser zeit zählt allein die Entscheidung des JA.
Und wie Cucharacha sagt: meist folgen die Gerichte dem Vorschlag des JA- deswegen ist ein Anwalt ja so wichtig und am besten ist man bedient, wenn man soch so mit dem JA einigen kann.
Nicht immer ist das was das JA tut, zum Wohle des Kindes: Man darf nicht vergessen: Ein Kind hat unter Umständen einen Knacks weg, auch wenn es nur um ein paar Wochen oder Tage geht und der Richter später im Sinne der Eltern entscheidet.

Wenn der Fall beim OLG landet heisst es oft, dass sich das Kind nun schon an die Pflegeeltern gewöhnt hat und eine Kindesherausreissung eine Kindeswohlgefährdung bedeuten kann.
ja, das ist so ein absurder Zirkelschluss des JA, von dem ich schon oft gehört habe und den ich einfach nur entsetzlich finde: Wenn das JA das Kind aus der Familie nimmt, ist das zum Wohl des Kindes und wenn Gerichte dann feststellen: Nein, es hätte bei seinen Eltern bleiben können, die Herausnahme war falsch, heißt es: Egal: Das Kind bleibt in der Pfelgefamilie, schließlich darf man ein Kind ja nicht einfach aus seinem gewohnten Umfeld reißen.
einfach schrecklich!

Aber liebe TE- lass Dich nicht verunsichern: Die meisten Mitarbeiter vom JA machen ihre Arbeit gewissenhaft: Und für diejenigen, die sie nicht gewissenhaft machen, hast Du deinen Anwalt. ich schätze mal, man wird Dir vielleicht Auflagen geben, aber die sind ja halb so schlimm: hauptsache Du hast den Kleinen wieder.
 

jojoo

Mitglied
An meinem Handy wird das nicht angezeigt mit dem Bild. Dann mach ich das am Laptop nachher, werde aber erst spät aus dem Kh gehen. Dann zeig ich euch die Wiege und dann könnt ihr euch das etwas besser vorstellen wie das passiert ist.
 

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