Erytheia
Sehr aktives Mitglied
Nun ja, die Verantwortung liegt bei den Eltern, ihr hättet vorausschauend Euer Kind schützen müssen........gerade weil Unfälle im Haushalt passieren können und diese Aktion der Bettbesteigung, im Wissen das der Vater ein kaputtes Knie hat,
war es eine wissentliche Kindesgefährdung.
Verantwortungsbewußte Eltern hätten gleich danach einen Arzt aufgesucht, selbst wenn das Kind keine offensichtlichen Verletzungen zeigt.
Allerdings ist es fraglich, ob dies wirklich eine derartige Jugendamtmaßnahme rechtfertigt.
Auch ich würde empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen.
war es eine wissentliche Kindesgefährdung.
Verantwortungsbewußte Eltern hätten gleich danach einen Arzt aufgesucht, selbst wenn das Kind keine offensichtlichen Verletzungen zeigt.
Allerdings ist es fraglich, ob dies wirklich eine derartige Jugendamtmaßnahme rechtfertigt.
Auch ich würde empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen.