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Hilfe - Jobcenter

ragusaa2000

Neues Mitglied
Wir sind in folgender Situation:

Seit ca. vier Jahren lebe ich mit meinem Freund zusammen. Er war selbständiger Handwerker und ich betreibe in den Sommermonaten einen kleinen Saisonbetrieb und in den Wintermonaten habe ich einen Minijob auf Abruf, in dem ich allerdings derzeit keinen Verdienst habe, weil die Auftragslage wohl gerade sehr schlecht ist. Wir leben in meinem eigenen Haus und ich erhalte von von meinem Ehemann, von dem ich seit vielen Jahren getrennt lebe, monatlichen Unterhalt von 800 €.


Im November 2012 hat sich herausgestellt, dass mein Freund schwer an Lungenkrebs erkrankt ist. Krankenhausaufenthalte folgten und im Januar hat sich zusätzlich noch eine Lungenembolie ergeben, so dass ein weiterer Klinikaufenthalt notwendig war. Derzeit erhält er regelmäßig Chemotherapien mit heftigen Nebenwirkungen. Natürlich kann er nicht mehr arbeiten und wir haben sein Gewerbe abgmeldet. Er ist privat krankenversichert. Da er nicht mehr arbeiten kann, verfügt er natürlich auch über kein Einkommen und deswegen bin ich für ihn beim Jobcenter vorstellig geworden, wo man mir erklärt hat, dass wir eine "Bedarfsgemeinschaft" sind und der Antrag gemeinsam gestellt werden muss und zwar von mir. Dies habe ich notgedrungen getan, obwohl ich für mich selbst keine Unterstützung brauche. Wir haben also unseren Antrag gestellt und alle Unterlagen eingereicht. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem Konto meines Freundes im Januar ein Geldeingang von 3000 € war. Dieser resultiert jedoch noch aus einer Rechnung seiner abgemeldeten Firma vom letzten Jahr und das Geld war schon verbraucht, ehe es auf dem Konto war, denn konnte ja schon seit November nicht mehr arbeiten.

Ich bin also erneut beim Jobcenter vorstellig geworden, um Widerspruch einzulegen und habe darauf hingewiesen, dass ich nicht über die Mittel verfüge, die private Krankenkasse meines Freundes zu bezahlen und damit die medizinische Versorgung nicht mehr gesichert ist. So bleiben mir nur zwei Möglichkeiten - ich löse die Bedarfsgemeinschaft auf und ein schwerkranker und mittelloser Mann steht alleine da. Oder ich lasse ihn weiter hier wohnen und dafür hat er keine Krankenkasse mehr - ein Todesurteil. Ich habe mich erkundigt, was denn passiert, wenn ich die Bedarfsgemeinschaft sofort beende - die Mitarbeiterin hat mir als Lösung meines Problemes nur den Tipp gegeben, er könnte ja ins Männerwohnheim, da ich ihm hier im Haus kein Zimmer vermieten und die Bedarfsgemeinschaft in eine WG umändern darf. Hier stellt sich mir die Frage, wer sich um einen so kranken Menschen wohl in einem Wohnheim kümmert? Ihn zu den Arztbesuchen und Therapien fährt? Er hat ja kein Auto.

Jetzt brauche ich dringend einen Rat, wie ich vorgehen kann. Wir haben getrennte Konten und keine gegenseitigen Vollmachten. Ich kann doch einen schwerkranken Menschen nicht auf die Straße stellen, damit das Jobcenter ihm die Krankenkasse bezahlt oder ohne medizinische Versorgung hier wohnen lassen.
 
T

Tztz...

Gast
Tut mir leid, dass er so krank ist.

Sehr schwierige Lage. Spontan würde ich sagen, analog zum Widerspruch sofort Klage einreichen, Verfahrenskostenhilfe beantragen und Eilverfahren bzw. vorläufiger Rechtsschutz.

Diese 3000 € dürften zwar noch teilweise mitverrechnet werden (inklusive November 012), befürchte ich, rechtfertigt aber keine Antragsablehnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

chrismas

Gast
Geh zu einem Anwalt für Sozialrecht oder einer Beratungsstelle, denn zum einen bist du mit fehlender Vollmacht nicht dazu berechtigt, für ihn und dich einen Antrag zu stellen, sondern nur für dich alleine und zum anderen gehört mehr dazu, um ein eheähnliches Verhältnis zu unterstellen.

Das sind allerdings Umstände, die ständig verdreht werden und führt ebenfalls Konsequent dazu, dass Menschen wie du in diese Falle des Jobcenters tappen.
 

ragusaa2000

Neues Mitglied
Ich habe also für heute abend einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbart. Es ist ja auch ein sehr schlechter Witz, dass ich und auch mein wirklich schwer kranker Freund seither zwangsrekrutiert sind als Arbeitslose - obwohl ich mehrmals darauf hingewiesen habe, dass ich für mich selbst weder Unterstützung brauche, noch Arbeit suche, da ich ja Arbeit habe. Man hat mir aber gesagt, dass dies der Weg ist und mir noch den freundlichen Tipp gegeben, mich dann halt bei evtl. Bewerbungsgesprächen blöd anzustellen. Also Leute - entschuldigt bitte, dass ich die Arbeitslosenstatistik in die Höhe getrieben habe - war nicht meine Absicht....
 

Portion Control

Urgestein
Jetzt brauche ich dringend einen Rat, wie ich vorgehen kann. Wir haben getrennte Konten und keine gegenseitigen Vollmachten. Ich kann doch einen schwerkranken Menschen nicht auf die Straße stellen, damit das Jobcenter ihm die Krankenkasse bezahlt oder ohne medizinische Versorgung hier wohnen lassen.
Hallo,

vorab: Eure Situation ist wirklich nicht beneidenswert. Ich wünsche euch für alles weitere viel Kraft!

Ich habe nicht so recht verstanden was mit "auf die Straße stellen" gemeint ist. Theoretisch benötigt er doch nur einen von dir getrennten Wohnsitz. Ob er dort täglich anzutreffen ist oder nicht, bleibt ihm überlassen. Was hat dies mit einem Männerheim zu tun? Was ist eigentlich mit Versicherungen während der Selbständigkeit? Eine BU zb.? Eigentlich ist er doch aktuell Berufsunfähig?
 

ragusaa2000

Neues Mitglied
Stimmt - er braucht eine Wohnung. Die Zeit drängt aber und so schnell findet er keine und wär aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme auch gar nicht in der Lage dazu, eine zu suchen. Solange er aber keine hat, ist er hier gemeldet und so lange bleibt die "Bedarfsgemeinschaft". Seelisch ist er auch labil - wenn man so eine Diagnose hat, muss sie ja auch verarbeitet werden - er war früher aktiver Bodybuilder und muss damit zurecht kommen, körperlich sehr abzubauen.
Arbeiten kann er nicht - er war selbständig seit 2007. Damals hat er den Job verloren, weil der Arbeitgeber insolvent war und um eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden - ab einem gewissen Alter findet man nicht so leicht was - machte er sich selbständig mit einem Ein-Mann-Betrieb. Alt genug für die Rente ist er erst Ende 2014. EU-Rente kommt für ihn nicht in Betracht, weil er seit 2007 nichts mehr eingezahlt hat. Ich weiß, das war unvernünftig aber ich kenn ihn ja erst seit vier Jahren und er hat seinen finanziellen Mittel damals in seine Firma stecken müssen (Werkzeug, Fahrzeug usw). Es kommt halt alles zusammen.......Und wenn man jemanden kennenlernt, schaut man ja nicht erst mal, ob seine Altersvorsorge geregelt ist. Und jetzt sind wir zusammen und ich lass ihn nicht im Stich. Auch wenn wir nicht verheiratet sind, gilt für mich trotzdem: in guten und in schlechten Zeiten....
 
W

Wapiti

Gast
Grundsicherung | Sozialhilfe | Kindergrundsicherung

So wie du schreibst, ist dein Lebenspartner nicht arbeitsfähig. Es stellt sich die Frage, ob das Jobcenter überhaupt der richtige Ansprechpartner für euch ist.
Von daher würde ich mich mit dem Thema Sozialhilfe befassen. Vielleicht hilft euch der obige Link ein wenig im Behördendschungel weiter.
Es folgt ein Link zu einem niedrigschwelligen Angebot für telefonische Beratung. Euer Problem ist sehr speziell und ich könnte mir vorstellen, daß ihr bei einer sachkundigen Beratung einen Ansatzpunkt findet.

http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/

Ich wünsche euch wirklich viel Glück.

LG Wapiti
 

ragusaa2000

Neues Mitglied
An dieser Stelle erst mal Danke an alle für die wirklich aufschlussreichen Beiträge. Ans Sozialamt haben wir noch gar nicht gedacht, wären auch nie drauf gekommen!
Ich komm grad vom Anwalt - der hat auch nicht ans Sozialamt gedacht. Aber er hat festgestellt, dass die Beträge, die das Jobcenter zum Anlass nahm, den Antrag abzulehnen, gar nicht berücksichtigt werden dürfen, weil alles, was vor der Antragstellung aufs Konto geflossen ist, nicht eingerechnet werden darf. Die Mitarbeiterin des Jobcenters hat ja sogar bei der Antragstellung gesagt, dass der Antrag ab 1. Februar gilt. Das Sozialamt wär bestimmt die bessere Lösung gewesen - aber leider kann man solche Erfahrungen nicht vorher üben...man steckt plötzlich in der Situation und dann macht man alles falsch.....
 
T

Tztz...

Gast
Kein schlechter Tipp mit dem Sozialamt und auch naheliegend, aber in der Praxis sieht es wohl eher so aus, dass Sozialamt die Zuständigkeit wieder ans Jobcenter abschiebt.
Von daher kann es unter Umständen ein langer Kampf werden und natürlich würde ich persönlich auch den gesetzlichen Krankenkassen unterstellen, dass sie keinerlei Lust haben, Schwerkranke zu versichern.
 

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