ragusaa2000
Neues Mitglied
Wir sind in folgender Situation:
Seit ca. vier Jahren lebe ich mit meinem Freund zusammen. Er war selbständiger Handwerker und ich betreibe in den Sommermonaten einen kleinen Saisonbetrieb und in den Wintermonaten habe ich einen Minijob auf Abruf, in dem ich allerdings derzeit keinen Verdienst habe, weil die Auftragslage wohl gerade sehr schlecht ist. Wir leben in meinem eigenen Haus und ich erhalte von von meinem Ehemann, von dem ich seit vielen Jahren getrennt lebe, monatlichen Unterhalt von 800 €.
Im November 2012 hat sich herausgestellt, dass mein Freund schwer an Lungenkrebs erkrankt ist. Krankenhausaufenthalte folgten und im Januar hat sich zusätzlich noch eine Lungenembolie ergeben, so dass ein weiterer Klinikaufenthalt notwendig war. Derzeit erhält er regelmäßig Chemotherapien mit heftigen Nebenwirkungen. Natürlich kann er nicht mehr arbeiten und wir haben sein Gewerbe abgmeldet. Er ist privat krankenversichert. Da er nicht mehr arbeiten kann, verfügt er natürlich auch über kein Einkommen und deswegen bin ich für ihn beim Jobcenter vorstellig geworden, wo man mir erklärt hat, dass wir eine "Bedarfsgemeinschaft" sind und der Antrag gemeinsam gestellt werden muss und zwar von mir. Dies habe ich notgedrungen getan, obwohl ich für mich selbst keine Unterstützung brauche. Wir haben also unseren Antrag gestellt und alle Unterlagen eingereicht. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem Konto meines Freundes im Januar ein Geldeingang von 3000 € war. Dieser resultiert jedoch noch aus einer Rechnung seiner abgemeldeten Firma vom letzten Jahr und das Geld war schon verbraucht, ehe es auf dem Konto war, denn konnte ja schon seit November nicht mehr arbeiten.
Ich bin also erneut beim Jobcenter vorstellig geworden, um Widerspruch einzulegen und habe darauf hingewiesen, dass ich nicht über die Mittel verfüge, die private Krankenkasse meines Freundes zu bezahlen und damit die medizinische Versorgung nicht mehr gesichert ist. So bleiben mir nur zwei Möglichkeiten - ich löse die Bedarfsgemeinschaft auf und ein schwerkranker und mittelloser Mann steht alleine da. Oder ich lasse ihn weiter hier wohnen und dafür hat er keine Krankenkasse mehr - ein Todesurteil. Ich habe mich erkundigt, was denn passiert, wenn ich die Bedarfsgemeinschaft sofort beende - die Mitarbeiterin hat mir als Lösung meines Problemes nur den Tipp gegeben, er könnte ja ins Männerwohnheim, da ich ihm hier im Haus kein Zimmer vermieten und die Bedarfsgemeinschaft in eine WG umändern darf. Hier stellt sich mir die Frage, wer sich um einen so kranken Menschen wohl in einem Wohnheim kümmert? Ihn zu den Arztbesuchen und Therapien fährt? Er hat ja kein Auto.
Jetzt brauche ich dringend einen Rat, wie ich vorgehen kann. Wir haben getrennte Konten und keine gegenseitigen Vollmachten. Ich kann doch einen schwerkranken Menschen nicht auf die Straße stellen, damit das Jobcenter ihm die Krankenkasse bezahlt oder ohne medizinische Versorgung hier wohnen lassen.
Seit ca. vier Jahren lebe ich mit meinem Freund zusammen. Er war selbständiger Handwerker und ich betreibe in den Sommermonaten einen kleinen Saisonbetrieb und in den Wintermonaten habe ich einen Minijob auf Abruf, in dem ich allerdings derzeit keinen Verdienst habe, weil die Auftragslage wohl gerade sehr schlecht ist. Wir leben in meinem eigenen Haus und ich erhalte von von meinem Ehemann, von dem ich seit vielen Jahren getrennt lebe, monatlichen Unterhalt von 800 €.
Im November 2012 hat sich herausgestellt, dass mein Freund schwer an Lungenkrebs erkrankt ist. Krankenhausaufenthalte folgten und im Januar hat sich zusätzlich noch eine Lungenembolie ergeben, so dass ein weiterer Klinikaufenthalt notwendig war. Derzeit erhält er regelmäßig Chemotherapien mit heftigen Nebenwirkungen. Natürlich kann er nicht mehr arbeiten und wir haben sein Gewerbe abgmeldet. Er ist privat krankenversichert. Da er nicht mehr arbeiten kann, verfügt er natürlich auch über kein Einkommen und deswegen bin ich für ihn beim Jobcenter vorstellig geworden, wo man mir erklärt hat, dass wir eine "Bedarfsgemeinschaft" sind und der Antrag gemeinsam gestellt werden muss und zwar von mir. Dies habe ich notgedrungen getan, obwohl ich für mich selbst keine Unterstützung brauche. Wir haben also unseren Antrag gestellt und alle Unterlagen eingereicht. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem Konto meines Freundes im Januar ein Geldeingang von 3000 € war. Dieser resultiert jedoch noch aus einer Rechnung seiner abgemeldeten Firma vom letzten Jahr und das Geld war schon verbraucht, ehe es auf dem Konto war, denn konnte ja schon seit November nicht mehr arbeiten.
Ich bin also erneut beim Jobcenter vorstellig geworden, um Widerspruch einzulegen und habe darauf hingewiesen, dass ich nicht über die Mittel verfüge, die private Krankenkasse meines Freundes zu bezahlen und damit die medizinische Versorgung nicht mehr gesichert ist. So bleiben mir nur zwei Möglichkeiten - ich löse die Bedarfsgemeinschaft auf und ein schwerkranker und mittelloser Mann steht alleine da. Oder ich lasse ihn weiter hier wohnen und dafür hat er keine Krankenkasse mehr - ein Todesurteil. Ich habe mich erkundigt, was denn passiert, wenn ich die Bedarfsgemeinschaft sofort beende - die Mitarbeiterin hat mir als Lösung meines Problemes nur den Tipp gegeben, er könnte ja ins Männerwohnheim, da ich ihm hier im Haus kein Zimmer vermieten und die Bedarfsgemeinschaft in eine WG umändern darf. Hier stellt sich mir die Frage, wer sich um einen so kranken Menschen wohl in einem Wohnheim kümmert? Ihn zu den Arztbesuchen und Therapien fährt? Er hat ja kein Auto.
Jetzt brauche ich dringend einen Rat, wie ich vorgehen kann. Wir haben getrennte Konten und keine gegenseitigen Vollmachten. Ich kann doch einen schwerkranken Menschen nicht auf die Straße stellen, damit das Jobcenter ihm die Krankenkasse bezahlt oder ohne medizinische Versorgung hier wohnen lassen.