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Hilfe bin 12 und muss im Internet was zahlen??

  • Starter*in Starter*in Gandi
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    hilfe
ich habe jetz meine e-mail adresse gelöscht ;P
ich denke net das ich jetz noch probleme krieg wie wollen
die mir ne manung schicken wenn ich keine e-mail addy mehr habe 😛
und über IP werden die meine adresse etc net rausfinden
 
Warum sprechen wir überhaupt schon 9 Seiten über das Thema ?

Sie ist 12 und damit nicht geschäftsfähig, die Anmeldung fällt nicht unter den Taschengeldparagraphen, und damit kann die Firma ihre Forderung in den Ofen schieben.

Wie ein Kanzlerdarsteller aus Hannover noch sagen würde: BASTA !!

chio
 
naja, sagen wir mal so. Es ist egal.

Wenn die meisten hier Recht haben und man Dir nix kann, sowieso.

Wenn sie Dir doch was können, dann reicht die IP, dafür brauchen sie deine Mailadresse nicht.


Wenn du ein Junge bist, solltest du vielleicht nciht in Dein Profil weiblich schreiben, hm? 🙄
 
Hallo,
wir haben gleiches Problem wie hier beschrieben,unser minderjähriger Sohn war auf der Seite
und dann kam auch per Email die Rechnung.
Nach dem Lesen dieser Seiten hier,schrieb ich folgende Mail an die Firma:

Sehr geehrte Damen und Herren
ich beziehe mich auf ihre unten angehängte E-Mail, in der Sie einen Betrag von 30 Euro für eine Serviceleistung verlangen.Zu dem von unserem minderjährigen Sohn unter Angabe von falschen Daten abgeschlossenen Vertrag verweigern wir die Zustimmung. Es verwundert mich sehr, dass ohne Kontrolle der Geschäftsfähigkeit bei Ihnen online ein Vertrag abgeschlossen werden kann.Es ist in Deutschland illegal, eine Erotikseite zu betreiben, die nicht mit Postident gesichert ist. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.

Es kam dann sofort folgende Antwort:

Sie behaupten wir haben einer Person unter 18 Jahren ( Ihrem Kind in dem
Falle ) Zugang zu pornografischen Schriften gewährt ( § 184
Verbreitung pornographischer Schriften )

Auszug aus dem Strafgesetzbuch § 184
Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3) 1. einer Person unter
achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder
von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst
zugänglich macht,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen
Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel
oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet
oder überläßt,
3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher
Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter
achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden
können, einem anderen anbietet oder überläßt,
4. im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
5. öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich
ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von
Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel
anbietet, ankündigt oder anpreist,
6. an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu
sein,
7. in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz
oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,
8. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt,
um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu
verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
9. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im
Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu
verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung
zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Bei unserem erotischen Angebot handelt es sich auschließlich um "Softerotik"
die nicht in den Bereich der Pornographie fällt !
Wir zeigen keine Darstellungen der primären Geschlechtsorgane oder sexuelle
Handlungen.
Daher ist bei unserem Angebot auch kein AVS System ( Alterschutzkontrolle )
notwendig.
Ebenfalls unterliegt unser Erotik Angebot einem Jugenschutzbeauftragten der
diese Seiten ständig prüft.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Anwalt und im Strafgesetzbuch was
"jugendschutzgefährdet" bedeutet.


Ebenfalls weisen wir Sie auf § 1631 BGB Aufsichtspflicht und Personensorge
hin.
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht Ihres Kindes kann weitreichende
Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach
sich ziehen.


Außerdem ist ihr Kind bei geringfügigen Geschäften ab dem 7ten Lebensjahr
( § 104 BGB , § 105 BGB, § 108 BGB Absatz 3) geschäftsfähig ohne die
Einwilligung der Eltern.

Daher befinden wir uns mit unseren Ansprüchen gegen Ihr Kind im Recht und
fordern es auf die Rechnung zu bezahlen.

Wir haben Ihre E-Mail gespeichert und werden diese bei einem Rechtstreit
vorlegen.


Vielen Dank
 

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