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Hilfe bei Mietvertrag

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Gast

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Guten Tag,
ich habe folgendes Problem.

Ich habe im April einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben. Nun hatte ich den neuen Vermieter 3 Wochen nicht erreicht, da dieser innerhalb des Hauses die Wohnung gewechselt hat und nicht nichtmehr erreichbar war.
Zwischenzeitlich hat mit der Vormieter erzählt, dass er seine Küche mitnehmen wird, da der Vermieter ihm nicht den gewünschten Preis zahlt.

Bei Mietvertragsabschluss und auch im Vertrag steht das die Wohnung inkl. Küche ist. Jetzt hatte ich heute den Vermieter erreicht, welcher mir darauf hin sagte, dass er mir dann einfach 2000€ geben würde und ich eine neue Küche kaufen soll.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob das so einfach geht? Ich möchte doch nicht ->nächste Woche<- in eine Wohnung einziehen, in der keine Küche ist. Ich hab genug zu tun wegen dem Umzug und möchte jetzt nicht noch eine Küche kaufen müssen, wobei 2000€ echt nicht gerade viel ist. Lieferzeiten betragen meist auch bis zu 6 Wochen wie ich das weiß und soll ich mir dann etwa 6 Wochen nichts kochen können?

Was kann ich tun? Wäre das ein Grund notfalls sogar von dem Mietvertrag zurück zu treten? Hat jemand solche Erfahrung vielleicht schonmal gemacht? Ich steh gerade etwas im leeren.

Danke für eure Meinungen bzw. Ratschläge.
 
Es gibt auch sehr gute gebrauchte Küchen die man für den Preis bekommen könnte,der Vermieter kommt doch schon entgegen.

Wenn man sich gegenseitig entgegen kommt ist es besser,als wenn man nur auf seinem Wege bleibt.


Grade wenn man auf Dauer zusammen Zeit verbringen möchte.

Man könnte ja auch wegen dem Transport den Vermieter fragen,ob er Hilft oder so.
 
2000 Euro nicht viel?

Kannst du die nicht selber aufbauen und willst du eine maßgefertigte Küche kaufen oder wie?

Im übrigen kannst du die Miete mindern, wenn sie nicht dem im Vertrag vereinbarten Zustand übergeben wird, aber hierfür solltest du dich beraten lassen, da er dir ja die Möglichkeit gibt, den Zustand selbst herzustellen.
 
Auf Recht pochen ?

Und dann vielleicht einfach eine Zeit haben die schon von vorn herein Probleme gibt?

Ein Mittelweg wäre besser für beide Seiten.

Oder ist oder wäre man in einer Beziehung oder Ehe auch so stur?

Vorallem sind Küchen und Geschmäcker auch verschieden.Da will er dir die freie Wahl lassen,das Du dir aussuchen sollst was Dir gefällt ,wenn er eine Küche hinstellt die Dir dann nicht mehr gefällt dann wirste damit auch nicht glücklich.
 
Hallo Gast,

natürlich muss der Vermieter die Wohnung vertragsgemäß übergeben. Wenn er das nicht macht, stehen Dir die üblichen Rechte bei Vertragsverletzung zu. Aber ist Dir damit geholfen?

Leider schreibst Du nicht, wie groß bzw für wieviele Personen die Wohnung ist. Moderne, gebrauchte Küchen für 2 Personen ausreichend, sind kurzfristig für 1000.- E zu bekommen und der Einbau wird bestimmt keine 1000.- E kosten. Von daher wäre das auch für mich in Ordnung. Evtl. kannst Du ja mit dem Vermieter darüber sprechen, dass Du erst 14 Tage später einziehst und auch erst ab dann Miete zahlst.

Gruß Thea
 
Du könntest mit Recht die Miete mindern, wenn die Wohnung nicht vertragsgemäß übergeben wird. Allerdings braucht man dann keine Glaskugel um sich schonmal das zukünfige Verhältnis mit dem Vermieter "auszurechnen".
Wenns keine sonderlich hochwertige Küche war, sondern der übliche Preßplattenschrott mit Farbfolie drauf, dann würde ich den "Deal" annehmen. Solche gebrauchten Küchen gibts echt wie Sand am Meer (ebay).
Eine "neue" Küche war ja wohl nicht Vertragsgegenstand.
 
Ich meine, wenn im Vertrag "inklusive Küche" steht, hat der Mieter auch einen Anspruch auf eine Küche. Und da ist es m.e. ein gewaltiger Unterschied, ob die Küche fertig und funktionsfähig eingebaut ist oder ob man sie sich selber kaufen und am besten noch aufbauen soll. Auch wenn das Geld vom Vermieter kommt, hätte ich keine Lust, mich neben all dem anderen Umzugsstress auch noch darum kümmern zu müssen. Möglicherweise hat man die Wohnung ja bewusst auch WEGEN der vorhandenen Küche gemietet...

Ich würde auf den Vertrag pochen, bzw. darauf, dass dann eben der Vermieter die 2000 Euro nimmt, ne Küche kauft und aufbauen lässt.
 
@Latgale

Der Stress ist vom Vermieter verursacht worden und da kannst du noch so viel Horrorszenarien malen, wenn im Mietvertrag steht, dass eine Einbauküche vorhanden ist, dann muss Sie das auch sein!

15 S 0603/97: Küche nicht eingebaut - Miete gemindert

Keine Kche - keine Miete

Oder um es anders auszudrücken:

Vertrag ist Vertrag!

Edit:
(1) ....Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. ....

http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Gesetze gelten auch für Vermieter!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich danke vielmals für die verschiedenen Meinungen. Ich hoffe, dass ich die Tage endlich mit dem Vermieter reden kann.

Mir ist natürlich bewusst, dass eine neue Küche nicht Vertragsbestand ist! Es handelt sich jedoch um eine Dachgeschosswohnung und ich habe diese Wohnung genommen, mit dem Gewissen nichtmehr viel daran arbeiten zu müssen. Ich bin geschäftlich viel unterwegs und habe mir deshalb 2 Woche für den Umzug frei genommen. Für mich ist es nicht so einfach, die 2000€ zu nehmen und mir eine gebrauchte Küche zu suchen, die in diese Dachgeschosswohnung passt und dann (wie sehr oft gefordet) die gebrauchte Küche abzubauen und bei mir wieder aufzubauen. Das ist in dieser Zeit einfach nicht machbar.

Zudem kommt nun das Problem auf, dass mir der Vormieter mitgeteilt hat das er die Wohnung erst zum 3.7. räumen wird. Er hätte es so gekündigt. Mein Mietvertrag beginnt jedoch am 01.07 und ich muss zu diesem Datum natürlich auch meine jetzige Wohnung verlassen haben. Er kann doch nicht einfach zum 3.7 ausziehen? Ich werde langsam verrückt und erreiche den Vermieter wieder nicht.
 
Also ... du kannst natürlich zum 01.07. rein wenn das in deinem Vertrag steht. Es wär mir absolut neu, daß man auch zum 3. kündigen könnte.
Leider leider kannst du deine Rechte anscheinend nur mit "Gewalt" durchdrücken, dh. solltest du wirklich zum 01.07. nicht in die Wohnung können, müßtest du die Sachen zwischenlagern - auf Kosten des Vermieters. Das Geld kannst du direkt von der Miete abziehen. Womöglich kannst du deswegen sogar fristlos kündigen, zusammen mit der Küche dürfte das Ganze auf jeden Fall ausreichen. In dem Fall suchst du schnellstmöglich eine neue Wohnung, schreibst dem Vermieter die fristlose Kündigung und stellst ihm die Lagerkosten in Rechnung. Ebenso Hotelkosten. Vergiss die NACHWEISE nicht.
Die Rechnung schickst du ihm in Form eines Mahnbescheids. Wenn der Vermieter tatsächlich ortsabwesend ist, hast du sogar Glück gehabt. Denn er muß dem Mahnbescheid schon innerhalb von 14 Tagen widersprechen, ansonsten wird er automatisch rechtskräftig und du kannst den Gerichtsvollzieher losschicken.

Natürlich ist das alles Käse und wieder nerviger Aufwand. Aber wenns jetzt schon so losgeht, was kommt dann noch alles? Du bist nichtmal eingezogen und hast schon doppelten Streß mit dem Vermieter. Eine andere Wohnung ist garantiert die bessere Alternative. Vielleicht kannst du auch bei Bekannten/Familie/Freunden wohnen, dann halten sich auch die Kosten in Grenzen.
 

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