Portion Control
Urgestein
Man muß /soll tatsächlich bei Ortsabwesenheit im Nahbereich,welches auch das Ausland sein kann, die Arbeitsagentur in 1 Std. 15 Min. erreichen können.
....Man muss also nicht zu Hause herumsitzen und darauf warten, dass sich irgendwann mal das Amt meldet. Man muss auch nicht telefonisch erreichbar oder persönlich ansprechbar sein. Man kann z.B. dauerhaft im Nachbarort bei seiner Freundin wohnen, oder im Sommer über im Garten, dieser Ort muss noch nicht mal im Innland liegen: Handlungsanweisung zu SGB II § 7 Rz 7.60, man muss nur täglich seine Post holen und das Amt muss von diesem Ort aus innerhalb von 1 Std. 15 Min. erreichbar sein: Handlungsanweisung zu SGB II § 7 Rz 7.61. Dieser Zeitrahmen kann aber individuell vereinbart werden.
Also ich weiss nicht, dass widerspricht sich doch alles. Auf der einen Seite muss man die Arbeitsagentur in dieser vorgegebenen Zeit erreichen können, auf der anderen Seite muss man nicht persönlich oder telefonisch erreichbar sein. Wenn ich also nur postalisch erreichbar bin, wer legt mir dann dieses Zeitfenster fest? Der Brief? Weiss der Brief wann genau er vom Postboten bei mir eingeworfen wird? Wie unlogisch ist das bitte.
Und mit den Ein- und Ausgaben ist mir nur bekannt, dass meine Mutter auch in jedem Quartal die Auszüge vorlegen muss. Wir dachten bislang, dies wäre nur um evtl. Einkünfte überprüfen zu können.
Zu dieser Thematik würde ich gerne mal die Meinung von BlackJack lesen, sobald er bei diesem schönen Wetter fertig mit BMW putzen ist. 😉