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Hetze gegen Hartz IV Empfänger

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Man muß /soll tatsächlich bei Ortsabwesenheit im Nahbereich,welches auch das Ausland sein kann, die Arbeitsagentur in 1 Std. 15 Min. erreichen können.

....Man muss also nicht zu Hause herumsitzen und darauf warten, dass sich irgendwann mal das Amt meldet. Man muss auch nicht telefonisch erreichbar oder persönlich ansprechbar sein. Man kann z.B. dauerhaft im Nachbarort bei seiner Freundin wohnen, oder im Sommer über im Garten, dieser Ort muss noch nicht mal im Innland liegen: Handlungsanweisung zu SGB II § 7 Rz 7.60, man muss nur täglich seine Post holen und das Amt muss von diesem Ort aus innerhalb von 1 Std. 15 Min. erreichbar sein: Handlungsanweisung zu SGB II § 7 Rz 7.61. Dieser Zeitrahmen kann aber individuell vereinbart werden.

Also ich weiss nicht, dass widerspricht sich doch alles. Auf der einen Seite muss man die Arbeitsagentur in dieser vorgegebenen Zeit erreichen können, auf der anderen Seite muss man nicht persönlich oder telefonisch erreichbar sein. Wenn ich also nur postalisch erreichbar bin, wer legt mir dann dieses Zeitfenster fest? Der Brief? Weiss der Brief wann genau er vom Postboten bei mir eingeworfen wird? Wie unlogisch ist das bitte.

Und mit den Ein- und Ausgaben ist mir nur bekannt, dass meine Mutter auch in jedem Quartal die Auszüge vorlegen muss. Wir dachten bislang, dies wäre nur um evtl. Einkünfte überprüfen zu können.

Zu dieser Thematik würde ich gerne mal die Meinung von BlackJack lesen, sobald er bei diesem schönen Wetter fertig mit BMW putzen ist. 😉
 
@Portion Control
Das ist ja die Krugs ...im SGBII steht "nur " der "
Orts-/Zeitnahbereich"
wie dieser genau ausschaut ist nicht festgelegt.
Natürlich kann man es nicht kontrollieren solange alles gut läuft.
Was ist aber wenn ich zum Weihnachtsmarkt nach Bremen (60km) möchte und mir dort bei Glatteis die Haxen breche.
Spätestens dann wenn ich ins Bremer Krankenhaus komme weis mein SB von der Abwesenheit .
Die Liegebestätigung wird mich verraten ...den ich muss jede Art von Arbeitsunfähigkeit melden.

Auch die Krankenkassen sind verpflichtet, die Agentur für Arbeit (bzw. JobCenter) zu benachrichtigen, wenn sie Anhaltspunkte dafür haben, daß ein Leistungsempfänger gegen Mitteilungspflichten verstoßen hat . Wer also einen auswärtigen (was auch immer das genau heißen mag) Arzt aufsucht, könnte davon betroffen sein
§ 306 Satz 1 Nr. 3 SGB V


 
Ich schätze an einem So. spricht wohl nichts dagegen ...obwohl das auch nirgends geregelt ist.
Und sicher kannst du immer eine Abwesenheit beantragen....die frage ist ob dein SB dir diese erlaubt.


Aber vielleicht möchte ich ja am Do. um 16 Uhr dort hin .😀
Ein Arbeitnehmer braucht den AG auch nicht fragen wenn er die Stadt verlassen möchte ...
 
Aber vielleicht möchte ich ja am Do. um 16 Uhr dort hin .😀
Ein Arbeitnehmer braucht den AG auch nicht fragen wenn er die Stadt verlassen möchte ...

Tja, Donnerstags um 16 Uhr kann ich als Vollzeitbeschäftiger auch nicht auf dem Weihnachtsmarkt erscheinen. Geht also nicht nur dir so! Ich bin täglich 12 Std. außer Haus und mache unter der Woche auch nichts mehr anderes als nach Hause fahren.

😉
 
Tja, Donnerstags um 16 Uhr kann ich als Vollzeitbeschäftiger auch nicht auf dem Weihnachtsmarkt erscheinen. Geht also nicht nur dir so! Ich bin täglich 12 Std. außer Haus und mache unter der Woche auch nichts mehr anderes als nach Hause fahren.

😉
Da hatte ich in den letzen Jahren schon zwei Std frei ....😀
Von 6-14 Uhr ...war eine feine Arbeitszeit ...besonders im Sommer ......schön war die Zeit ...so schön ..lalala...jetzt höre ich auf zu singen 😉
 
Das ist doch sowieso zum lachen. Kein Hartz 4 - Empfänger der z.B. mal etwas schwarzarbeitet wird so doof sein, Geld auf ein kontrolliertes Konto überweisen zu lassen. Entweder bar auf die Kralle oder eben auf ein Konto das "weiter weg" existiert.
 
in deinem Link weisen die Landesbeauftragten für den Datenschutz auf das gleiche Urteil wie ich es getan habe .
Was wäre den weitaus mehr ? außer Daten über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben.

*Ironie an*Rhenus du erinnerst mich ein bisschen an Daffy aus Little Brittian.."I am the only gay in the village" *Ironie aus*

Was wäre den weitaus mehr ?
Na ist doch einfach...
Alles das, was nicht dem Kontrollzweck dient!
Lies doch einfach mal nach im Text.

Das Urteil ließ ja mehr Fragen offen, als es klärte. Der Richter weigerte sich das präziser zu fassen.
Somit wäre ich nicht verwundert, wenn es nicht Verfassungskonform ist.

Der Kontrollzweck ist nach dem Gesetz erfüllt, wenn nachgewiesen wird, dass keine anderen Einkünfte erfolgen, oder Geld überwiesen wird, was auf einen anderen Lebensbereich schließen lässt.

*Ironie an*Rhenus du erinnerst mich ein bisschen an Daffy aus Little Brittian.."I am the only gay in the village" *Ironie aus*
Wenn es dich glücklich macht und es dir hilft zu verstehen...:daumen: Gönn ich dir doch...
Und dann gleich als einen Sympathieträger dargestellt zu werden.... :herz:

Wir machen uns alle ein Bild des Gegenübers.
Doch solltest du dein Zitat nicht einmal auf Fehler überprüfen?
Ähm, ich schreibe auch nicht fehlerfrei, Doch bei Zitaten....😱
 
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