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Hetze gegen Hartz IV Empfänger

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@ wishingwell

lies mal:

...und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen.

Wegen einem kurzen Einkaufsbummel im Nachbarort stehst du also nicht zu Eingliederung bereit? Ich kündige dann das nächste mal auch meinen job wenn ich weiter als 30 Km von zu Hause wegfahre, schließlich stehe ich ja dann meinem Arbeitgeber nicht mehr zur Verfügung...

Auch wusste ich gar nicht, dass alle Menschen in der Nähe des Jobcenters wohnen. Dort müssten ja dann die Mietpreise wuchern. ^^

Ich würde gerne mal wissen ob du diese Dinge einfach nur falsch verstanden hast, oder einfach mal etwas zu Übertreibungen neigst.

Den Unterhaltsstreit letztens, hattest du uns ja auch als Zwangsprostitution verkaufen wollen...dabei muss man solche juristischen Streitereien stets im kompletten Kontext sehen.
 
@ Rhenus,

Dir ist nur die tägliche Erreichbarkeit bekannt ?

Eigentümlich,dass dir dieses Gesetz zur Ortsabwesenheit nicht bekannt ist.
Ich konnte von dir lesen,dass du beruflich ALG II Empfängern oft hilfst ihr Recht zu erhalten.

Das ist Unsinn,
bitte keine Unterstellungen!
Wo konntest du das lesen?

Die Anordnung selbst ist mir bekannt, nur lese ich die anders.
Das "Gesetz" ist kein Gesetzt sondern lediglich eine durch die Agentur für Arbeit herausgegebene Erreichbarkeitsanordnung. Legitimiert durch die Anordnungsermächtigung im SGB III § 164.

Gesetze werden durch den Bundestag beschlossen, diese Anordnung ist daher kein Gesetz.

Nun können solche Anordnungen eben auch gesetzeswidrig sein.
Hier wurde geschrieben, dass die Kontoauszüge auf Geldabhebungen im Nichtnahbereich untersucht werden.
Das an sich ist schon nicht rechtmäßig, weil ein Sachbearbeiter insoweit nur auf einen unrechtmäßigen Geldeingang prüfen darf.

Außerdem ist es zulässig jemanden zu beauftragen das Geld abzuheben.
Somit muss nicht der Kontobesitzer etwas beweisen, sondern die Agentur müsste beweisen, dass derjenige tatsächlich nicht im Nahbereich war.
Hier müssen wir auch einen Schlenker zur Strafprozessordnung machen, der eine Eigenbeschuldigung verneint.

Es stellt sich auch die Frage, ob diese Anordnung überhaupt für Wochenenden und Feiertage gilt, wo die Agentur geschlossen ist.
Ich meine NEIN!
 
Wo Bürgerechte tatsächlich eingeschränkt werden, ist eventuell im Falle eines Umzuges.
Der ist ggf. zu begründen, so Mensch weiter Leistungen bekommen möchte.

Bewegung ist ja okay.
 
Wo Bürgerechte tatsächlich eingeschränkt werden, ist eventuell im Falle eines Umzuges.
Der ist ggf. zu begründen, so Mensch weiter Leistungen bekommen möchte.

Bewegung ist ja okay.

Das ist ein interessanter Aspekt....
Dann sollten die Menschen aus Berlin alle ins gelobte Land, nach Bayern und Baden Württemberg ziehen...🙂
 
Hallo Rhenus,
Kein Gesetz ?

Wieso benutzt man dann einen § ? Nach § 7 ...

(1) Nach § 7 Abs. 4a 1. Hs führt ein Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs zum vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs, wenn nicht die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners eingeholt wurde.

Die Kontoauszüge müssen viele/manche ALG II Empfänger alle 6 Monate vorzeigen.
Jedes Mal,wenn ein Antrag verlängert werden soll.

Es wird geschaut ob im letzten halben Jahr irgendwelche Einnahmen auf das Konto geflossen sind.

Außerdem wird es komisch,wenn vom Konto soviel abgebucht wird,das der Rest nicht mehr zum Leben reicht.
Läßt sich schlecht erklären.

In diesem Fall werden auch Sondereinnahmen ,eventuell durch Schwarzarbeit vermutet.
 
Habe etwas im vorherigen Beitrag vergessen.

Natürlich schaut der SB bei den Kontoauszügen,ob sich durch Abhebungen eine Ortsabwesenheit
vermuten lässt.


Sieht natürlich blöd aus, wenn das Geld immer/überwiegend in einer anderen Stadt/ Kommune abgehoben wurde.
Wer holt sein Geld ständig in einer anderen Stadt ab ?

Zu deinem Konstrukt :
Wieso läßt man sein Geld in einer anderen Stadt von einer anderen Person abholen ?

Schlecht zu erklären und schlecht zu beweisen.

Ich meine irgendwo gelesen zu haben,dass man seine privaten Ausgaben/Abhebungen ,welche den Sachbearbeiter absolut nichts
angehen ,schwärzen darf.

Er darf ,nach meiner Meinung, nur nachsehen was an Geld reinkommt.
Der Rest geht ihn nichts an.
 
Es hat mir keine Ruhe gelassen, ich wollte selbst wissen,was man unter einer Ortsabwesenheit "im Nahbereich"
genau zu verstehen hat.
Habe eine Definition gefunden.

Es ist tatsächlich so,wie wishingwell schrieb. (Die Fußfessel 😉)
Entschuldige bitte,wishingwell, ich habe es nicht für möglich gehalten,dass so etwas verlangt wird/verlangt werden kann.


Man muß /soll tatsächlich bei Ortsabwesenheit im Nahbereich,welches auch das Ausland sein kann,
die Arbeitsagentur in 1 Std. 15 Min. erreichen können.

Ich frage mich warum ? Wenn im Postkasten nichts für den entsprechenden Tag war.
Wieso sollte ich in einer bestimmten Zeit bei dem Verein auftauchen ?Wie will man mich erreichen ? 😕



Folgend nur ein Auszug,wer es genauer wissen möchte sollte die ganze Seite lesen.
Ist zuviel um es hierher zu kopieren.

Hartz IV Forum - Ratgeber - Ratgeber Ortsabwesenheit



....Man muss also nicht zu Hause herumsitzen und darauf warten, dass sich irgendwann mal das Amt meldet. Man muss auch nicht telefonisch erreichbar oder persönlich ansprechbar sein. Man kann z.B. dauerhaft im Nachbarort bei seiner Freundin wohnen, oder im Sommer über im Garten, dieser Ort muss noch nicht mal im Innland liegen: Handlungsanweisung zu SGB II § 7 Rz 7.60, man muss nur täglich seine Post holen und das Amt muss von diesem Ort aus innerhalb von 1 Std. 15 Min. erreichbar sein: Handlungsanweisung zu SGB II § 7 Rz 7.61. Dieser Zeitrahmen kann aber individuell vereinbart werden.
 
Ich meine irgendwo gelesen zu haben,dass man seine privaten Ausgaben/Abhebungen ,welche den Sachbearbeiter absolut nichts
angehen ,schwärzen darf.

Er darf ,nach meiner Meinung, nur nachsehen was an Geld reinkommt.
Der Rest geht ihn nichts an.

Moin Gast,
so viel ich weiß darf man nur angaben Schwärzen deren Inhalt sehr intim sei, so z.B. bei "rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben".
19.09.2008, Az.: B 14 AS 45/07 R
ob sich da seit 2008 was geändert kann ich nicht sagen

Ich denke wenn ich eine Überweisung an die Gewerkschaft mache darf ich das schwärzen.
Was ich aber bei zb. Ebay oder Aldi gekauft habe nicht .
Ich habe mir angewöhnt alles Bar zu bezahlen .....
 
Moin Gast,
so viel ich weiß darf man nur angaben Schwärzen deren Inhalt sehr intim sei, so z.B. bei "rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben".
19.09.2008, Az.: B 14 AS 45/07 R
ob sich da seit 2008 was geändert kann ich nicht sagen

Ich denke wenn ich eine Überweisung an die Gewerkschaft mache darf ich das schwärzen.
Was ich aber bei zb. Ebay oder Aldi gekauft habe nicht .
Ich habe mir angewöhnt alles Bar zu bezahlen .....

Nein, du darfst weitaus mehr schwärzen.
Schau mal hier:

https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/bekannt/kontoaus.htm
 

in deinem Link weisen die Landesbeauftragten für den Datenschutz auf das gleiche Urteil wie ich es getan habe .
Was wäre den weitaus mehr ? außer Daten über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben.

*Ironie an*Rhenus du erinnerst mich ein bisschen an Daffy aus Little Brittian.."I am the only gay in the village" *Ironie aus*
 
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