mikenull
Urgestein
Ich wollte an dieser Stelle -weil das scheinbar nicht verstanden wird - daraufhinweisen, daß der Unterschied zwischen "Geschenken" und eben einem Vermögensfreibetrag besteht.
Die Geschenke, wie die angesprochenen 250 Euro, regelt der Sachbearbeiter mit seinem Recht der Entscheidung, der Vermögensfreibetrag der aber einem Kind zusteht, der Gesetzgeber.
Wer als Hartz 4 Empfänger Geschenke bekommt, sollte sich also zunächst auf seinen Vermögensfreibetrag berufen. Zumindest bis dieser erreicht ist, kann nichts verrechnet werden.
Die Geschenke, wie die angesprochenen 250 Euro, regelt der Sachbearbeiter mit seinem Recht der Entscheidung, der Vermögensfreibetrag der aber einem Kind zusteht, der Gesetzgeber.
Wer als Hartz 4 Empfänger Geschenke bekommt, sollte sich also zunächst auf seinen Vermögensfreibetrag berufen. Zumindest bis dieser erreicht ist, kann nichts verrechnet werden.