G
Gelöscht 77808
Gast
Fakt ist doch dass ein Notar nur Verträge zwischen Eigentümern schließt.
Ist sie das nicht, oder gibt es Personen, die nur kostenpflichtig ihren Verkaufswillen aussprechen können, so gibts keinen Vertrag.
Was die Frau unternimmt um ihre eigene Situation zu klären kann kaum Dein Problem sein - und daher nicht zu Deinen Lasten gehen.
Ich frag mich wie die auf die Idee kommt, dass Du Gerichtskosten tragen sollst, wenn schon das Gericht im Bescheid den Kostenschuldner ausweist?!
Auch irgendwelche Gutachterkosten sind irrelevant, ebenfalls, wie hoch dessen Fahrtkosten und Briefporto sind.
Hier gilt das Besteller-Prinzip, dem zufolge sie sicherheitshalber auch zwei Gutachter beauftragen kann - aber bezahlen muss.
Der Notar wird ganz klar den Kosten - und Lastenübergang definieren, damit gibt es genau ein Vorher und ein Nachher.
**************
Ich hab mich damals für ein Haus an einer Bundesstrasse interessiert und mich einfach mal ne halbe Stunde hingesetzt, um das auf mich wirken zu lassen.
Allerdings war zwischen Haus und Strasse nur rund 4 oder 5 Meter Platz.
Zudem hatten die Besitzer an allen Fenstern Mückengitter, und ein dahinter liegender Pappelwald fing wegen hohem Oberflächenwasser an umzukippen.
Nein - ich wohn heut nicht dort.
Bei Dir ist es ja immerhin genug um einen LKW zu wenden. Aber nicht wirklich mehr.
Fahr ernsthaft noch mal dahin zur Hauptverkehrszeit, und stell Dir vor, Deine Frau hätte Schichtdienst.
Wenn ihr mit dem Verkehr kein Problem habt, ist alles gut.
Wenn sie aber damit ein Problem hat und durch Belastung und Schlafmangel aggressiv wird, dann war die Idee mit dem Haus der Anfang vom Ende Eurer Beziehung.
Noch was.
Ich hab echt mega schlechte Erfahrungen bei einem Hauskauf meines Bruders ohne Baugenehmigung gemacht. Nach zig Jahren und Instanzen hat er ne Duldung und durfte die Abrisskosten nach seinem Tod dazu bei der Kommune hinterlegen! Das Haus übrigens steht seit Napoleon dort, es gibt gleich daneben zwei nachweislich genehmigte Garagen, unten denen das Dreikammer-Abwassersystem für das Haus liegt, auch sind Mieter seit 1960 nachweisbar, Grundsteuer und Anschlüsse sowieso. Aber es fehlt halt die Baugenehmigung für das Haus, und in Kempen ist angeblich im Krieg das Archiv abgebrannt.
Man hat sich Im Bauamt der Stadt - als Rechtsnachfolger der Gemeinde - allen Ernstes dazu verstiegen, die Baugenehmigung der Garagen anzuzweifeln. Die Gemeinde hätte das ja gar nicht gedurft...
Ohne explizite Prüfung würde ich da gar nicht weiter diskutieren, dazu gehört auch, dass in allen möglichen und unmöglichen AmtsAkten das Haus nachvollziehbar enthalten ist- und das auch bestätigt wird - und dass an allen vier Ecken Grenzsteine vorhanden sind und die Bauhöhe über Grund und deren Ausführung der Genehmigung entspricht !
Fehlt da was, darfst Du das Grundstück - nach dem Kauf - neu einmessen lassen etc.
Ist sie das nicht, oder gibt es Personen, die nur kostenpflichtig ihren Verkaufswillen aussprechen können, so gibts keinen Vertrag.
Was die Frau unternimmt um ihre eigene Situation zu klären kann kaum Dein Problem sein - und daher nicht zu Deinen Lasten gehen.
Ich frag mich wie die auf die Idee kommt, dass Du Gerichtskosten tragen sollst, wenn schon das Gericht im Bescheid den Kostenschuldner ausweist?!
Auch irgendwelche Gutachterkosten sind irrelevant, ebenfalls, wie hoch dessen Fahrtkosten und Briefporto sind.
Hier gilt das Besteller-Prinzip, dem zufolge sie sicherheitshalber auch zwei Gutachter beauftragen kann - aber bezahlen muss.
Der Notar wird ganz klar den Kosten - und Lastenübergang definieren, damit gibt es genau ein Vorher und ein Nachher.
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Ich hab mich damals für ein Haus an einer Bundesstrasse interessiert und mich einfach mal ne halbe Stunde hingesetzt, um das auf mich wirken zu lassen.
Allerdings war zwischen Haus und Strasse nur rund 4 oder 5 Meter Platz.
Zudem hatten die Besitzer an allen Fenstern Mückengitter, und ein dahinter liegender Pappelwald fing wegen hohem Oberflächenwasser an umzukippen.
Nein - ich wohn heut nicht dort.
Bei Dir ist es ja immerhin genug um einen LKW zu wenden. Aber nicht wirklich mehr.
Fahr ernsthaft noch mal dahin zur Hauptverkehrszeit, und stell Dir vor, Deine Frau hätte Schichtdienst.
Wenn ihr mit dem Verkehr kein Problem habt, ist alles gut.
Wenn sie aber damit ein Problem hat und durch Belastung und Schlafmangel aggressiv wird, dann war die Idee mit dem Haus der Anfang vom Ende Eurer Beziehung.
Noch was.
Ich hab echt mega schlechte Erfahrungen bei einem Hauskauf meines Bruders ohne Baugenehmigung gemacht. Nach zig Jahren und Instanzen hat er ne Duldung und durfte die Abrisskosten nach seinem Tod dazu bei der Kommune hinterlegen! Das Haus übrigens steht seit Napoleon dort, es gibt gleich daneben zwei nachweislich genehmigte Garagen, unten denen das Dreikammer-Abwassersystem für das Haus liegt, auch sind Mieter seit 1960 nachweisbar, Grundsteuer und Anschlüsse sowieso. Aber es fehlt halt die Baugenehmigung für das Haus, und in Kempen ist angeblich im Krieg das Archiv abgebrannt.
Man hat sich Im Bauamt der Stadt - als Rechtsnachfolger der Gemeinde - allen Ernstes dazu verstiegen, die Baugenehmigung der Garagen anzuzweifeln. Die Gemeinde hätte das ja gar nicht gedurft...
Ohne explizite Prüfung würde ich da gar nicht weiter diskutieren, dazu gehört auch, dass in allen möglichen und unmöglichen AmtsAkten das Haus nachvollziehbar enthalten ist- und das auch bestätigt wird - und dass an allen vier Ecken Grenzsteine vorhanden sind und die Bauhöhe über Grund und deren Ausführung der Genehmigung entspricht !
Fehlt da was, darfst Du das Grundstück - nach dem Kauf - neu einmessen lassen etc.
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