Da war jemand schneller, ich musste erst nachdenken..
Du müsstest zunächst mal versuchen, Deine Frau einzuschätzen.
Bei Dir liegt Eigenkapital vor, das Du entweder geerbt hast oder Stunde für Stunde erarbeitet hast.
Du hast aber davon nicht mehrere Weltreisen finanziert sondern es behalten.
Sie hat zwar kein Kapital aber eine solide Berufsausbildung und zwischendurch noch ein Kind bekommen, also eine andere Art von Zielstrebigkeit.
Tendenziell könntet Ihr einig sein, wie man beides kombiniert.
Nun steht aber eine Entscheidung an, die daraus besteht, so weiter zu machen wie bisher - oder ihr entschließt Euch, dass ihr (beide) alles haben wollt - und das sofort.
Ich spreche darauf an länger enthaltsam gelebt zu haben und nun das Gefühl zu haben, dass man „sich was gönnen sollte“.
Dieses Gönnen in groß angelegtem Stil geht mit einer gewaltigen Geldvernichtung einher und wirft beide gewaltig zurück, bringt aber auf Dauer keinen Mehrwert.
Auf den Punkt gebracht ist es also so, dass nicht nur das Haus gekauft werden soll sondern auch Nebenkosten anfallen, die bei einem erneuten Verkauf das Haus nicht wertvoller machen sondern verloren sind.
Desweiteren muss ein komplettes Haus komplett eingerichtet werden – und da scheiden sich die Geister. Alles neu – und in10 Jahren alles Schrott? Oder doch nett und sparsam aber gebraucht? Oder massiv und so werthaltig, dass es Zeiten übersteht? Antike Möbel können das, sind aber nicht jedermanns Geschmack.
Manche nehmen gar mehr Geld auf, weil problemlos noch ein Neuwagen mit dranhängen könnte. Man „hat“ ja Geld, rückzahlen ist später erst angesagt und wird ausgeblendet.
Bezogen darauf, wofür Geld ausgegeben wird und ebenfalls darauf, dass ich lebenslang zu umsonst ausgegebenem Geld nicht mehr zurück finde, würde ich meiner Partnerin gegenüber kommunizieren, dass ich ausschließlich da investiere wo ich es im Zweifelsfall zurück bekomme. „Statista“ weiss, dass auf drei geschlossenen Ehen eine Scheidung kam, dass sich also eine von drei Parteien falsch eingeschätzt hat.
Ein damit einher gehender Verlust kann also dann nicht fair sein, wenn er nicht gemeinsam getragen wird.
Fair und ehrlich, aber auch sicher wäre demnach nur eine vertragliche Regelung.
Faktisch steht bei Euch also der Erwerb einer Immobilie an. Dazu der Verlust der Nebenkosten, dazu die Anschaffung von Hausrat.
Die Immobilie kann nur dem gehören, der sie kauft.
Die Nebenkosten können anteilig nur von dem getragen werden, der bei einem späteren Verkauf den entsprechenden Eigentumsanteil kassiert.
Der Hausrat kann entweder von beiden nicht nur gekauft sondern auch bezahlt werden und damit genutzt werden – oder einer kauft alleine und der andere verbraucht ihn mit. Liebe kennt aber keine derartige Forderung.
Also bleibt Dir nur, Dein Vermögen so aus der Hand zu geben, dass es gesichert ist.
Die Sicherung besteht darin, dass Du entweder Geld Deinem Kind gibst, welches darauf hin einen Anteil erwirbt, denn das Kind bleibt Dein Kind. Oder Du gibst ihr Dein Geld und forderst es zurück.
Die Rückforderung bestünde aber nicht daraus, dass sie Dir nach und nach Anteile abkauft, bis ihr beide die Hälfte habt. Denn dies müsste im Grundbuch berichtigt werden.
Sondern Du gewährst ihr notariell einen Privatkredit, der im Grundbuch als dingliches Recht auftaucht.
Sobald sie durch ihr höheres zu erwartendes Einkommen und Zhalung höherer Raten auf den Kredit mehr Tilgung erbracht hat, gleicht sich zu einem bestimmten Zeitpunkt aus, dass Du anfangs mehr investiert hast und sie es später aufholt.
Würde die Immobilie aber verkauft werden müssen, so erhieltet ihr zunächst je 50% des Erlöses, aber Du stimmst der Löschung des Grundbucheintrags nicht zu, wenn sie aus dem Erlös Deinen Kredit an sie nicht befriedigt.
Die Gefahr dabei liegt darin, dass weder Du noch sie bei einer Teilungsversteigerung die Mittel haben werdet, das Haus zum Preis zu erwerben. Es wird also Verlust einbringen.
Muss sie aber Deinen Kredit voll befriedigen so machst Du gegenüber dem Einstandspreis weniger Verlust als sie. Sie wird daher einwenden, dass sie - was wiederum vertraglich zu regeln wäre – Dir nicht gesamten Kredit zurück geben muss, sondern nur so viel, wie ihr beide zusammen verloren habt.
Der angeführten Kredit würde ich in Zusammenhang mit Haus plus Nebenkosten betrachten, nicht aber für Möbel. Hier würde ich darauf bestehen, dass neue Fernseher, Betten und Staubsauger erst noch gemeinsam erarbeitet werden müssen, weil ich erfahren habe, dass keiner von beiden später gerne mit der Erinnerung an den Scheidungspartner im ehemaligen Ehebett Ruhe findet.