Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Hausbesuch von ARGE

es war am anfang ein gerede davon das wir ein untermiet-vertag und so machen aber war dan nicht der Fall!
Aber vllt bringen wir da was durch!
2. Problem ist das mir sie ihren Mietanteil gibt und ich dan die Komplette Miete überweise. Aber mann sieht ja auf ihre Kontoauszüge das das immer abgehoben wird!

Also gucken sie ob wir uns die Butter teilen ! das wäre das einzige ausser Schlafzimmer und Wohnzimmer !!!!
 
Wenn du als ""Untermieter", von deinem Konto Geld für die Miete
deiner Freundin überweist,kann man es ,nach meiner Meinung, als gemeinsame "Geldgeschäfte" werten.

Diese Überweisungen hätte deine Freundin tätigen müssen.
Die Arge sieht an ihren Kontoauszügen,wer die komplette Miete tatsächlich überweist.

Eure Angelegenheit wird immer "unklarer".
 
ja aber ich bin ja so kein untermieter! normal stehn wir beide im Mietvertrag nur das wurde bisschen vertauscht!!

wie wäre es dann wenn sie als untermieter wäre beispielsweise?? dann müsste sie mir die Miete geben oda?
 
ja aber ich bin ja so kein untermieter! normal stehn wir beide im Mietvertrag nur das wurde bisschen vertauscht!!

wie wäre es dann wenn sie als untermieter wäre beispielsweise?? dann müsste sie mir die Miete geben oda?

Nach Mietvertrag ist deine Freundin Hauptmieterin.
Sie kann dich an die frische Luft setzen,dir kündigen.
(Falls es mal mit euch nicht mehr klappt.)

Ihr seid keine gleichberechtigten Mieter.
 
ja wenns so weit sein sollte is es blöd es geht um die jetzige sitation !
und zwar das am Dienstag einer vom Amt kommen will !!

Sie wird am Montag diese Email Schicke is das clever??

Antwort-Mail:
"Nach meiner Kenntnis macht gerade das wirtschaftliche Einstehen für einander eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II aus.
So hat der Gesetzgeber dies definiert. Es ist Ihnen sicher unschwer möglich, die erforderlichen Rechtsinfomationen einzuholen. Ich habe mich bereits beraten lassen.
Im Übrigen sieht das SGB II eine Leistunsgpflicht unabhängig vom persönlichen Willen der Sachbearbeiter vor.
Siehe hierzu: § 17 SGB I , § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II, § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III."

sollte die Antwort auf die von der SB sein


Die Überprüfung ist notwendig um Ihren Leistungsanspruch zu klären. Es geht nicht darum ob Sie finanziell füreinander einstehen. Es muss geprüft werden ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht. Ich werde erst Geld zahlen wenn sicher ist das Sie einen Anspruch auf Leistungen haben. Und dazu ist die Überprüfung der Wohnsituation nötig.
 
....
sollte die Antwort auf die von der SB sein


Die Überprüfung ist notwendig um Ihren Leistungsanspruch zu klären. Es geht nicht darum ob Sie finanziell füreinander einstehen. Es muss geprüft werden ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht. Ich werde erst Geld zahlen wenn sicher ist das Sie einen Anspruch auf Leistungen haben. Und dazu ist die Überprüfung der Wohnsituation nötig.

In eurem äußerst unklaren Fall wird deine Freundin, nach meiner Meinung,im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht!!, die Prüfung der "tatsächlichen" Wohnsituation
zulassen müssen.
Vorher gibt es kein Geld.
Die ARGE ist nicht in der Beweispflicht,sondern deine Freundin.
Sie ist es,welche Geld von der ARGE möchte.
Die ARGE ist in der Pflicht zu prüfen ob und in welcher Höhe gezahlt werden muß.


Das kann sich aus der Betrachtung der genauen Wohn.-Mietverhältnisse ergeben.

Ihr könnt schreiben was ihr wollt.
Es wird geprüft.
 
Das Amt hat doch alles den Mietvertrag und sämtliche sachen von ihr was gibts den in der Wohnung zu schauen ! Es wurde klar gemacht das wir uns nicht unterstützen hälftig alles teilen!!
Es folgt eine Eidesstaatliche Erlkärung !
Was soll denn noch alles kommen !
Ich werde falls es soweit kommt die für den Hausbesuch Kameras aufstellen 🙂 falls irgendwas vorfallen soll! ne spass bei seite !
ist echt so ein kack
 
Protokolle neu genutzt (-; --Gedanken dazu...

Also-- an Deiner Stelle hätte ich von dem Theater so die Schnauze voll,
würde vor dem Hausbesuchs-team ja sowas von mal das ausdiskutieren--
warum Du plötzlich in DEINE PRIVATDINGE ,Schränke,Bett...jemanden reingucken lassen sollst,nur,weil Deine (ältere,lebenserfahrenere) Freundin Dich in ihr Bett manipulierte und Du sie dafür auch noch
finanziell unterhalten sollst....

Laß Dich rauswerfen--TRENNUNGSKRACH vor diesen peniblen "Zeugen",
übergib ihr eine Liste,welche Geschenke Du von ihr zurückwillst ,
mach die "Gegenrechnung" auf-- jede Hausarbeit sollte NIEMALS gratis sein-- hat sie gefälligst zu bezahlen,wenn DU GEKOCHT HAST --
für Eure "WG",wenn Du zuoft das Bad geputzt hast--wenn schon Fakten---dann ALLE. 😀😀😀

Der link von Karin zu den "Außenbesuchsprotokollen" gab mir ein Erinnerungserlebnis-- sowas stand auch in meiner "MfS-Akte".

Auch die "Befragung der Nachbarn" --nach meinem Leumund und Umgang und Besuchern... ALLES SCHON MAL DAGEWESEN :mad::mad::mad:

Gibt doch genug in sowas perfekt ausgebildete Leute.
Warum Ressorcen verschwenden?
Die hatten es doch drauf,das Nötigen,Verunsichern,Bedrohen,Flunkern...

Für STRAFTATEN gibt es den Weg der Ermittlung--durch dafür bevollmächtigte Ermittlungsbeamte.

Ein überfallartiges "Hausbesuchen" ,vielleicht als Krönung noch "Unterschreiben Sie GEFÄLLIGST hier,daß Sie uns FREIWILLIG in die Wohnung ließen,daß wir KEINEN DRUCK ausgeübt haben...
SONST WISSEN SIE JA,DASS WIR UNS LAAAAANGE ZEIT LASSEN KÖNNEN MIT IHREM ANTRAG...." etc. ist eben NICHT legal.

Hier gibt es so einen thread ,ob "Gesetze wichtiger als alles" seien.

ZUM GLÜCK gibt es endlich für ALLE BÜRGER das Grundgesetz.
Es ist nicht perfekt,es hat Mängel.

ABER: man darf nicht mehr eingeknastet werden,wenn man sich darauf beruft und dies als HÖHERES Gesetz ggü.anderen "Bestimmungen","Arbeitsanweisungen"...nennt.

Die DDR hatte AUCH eine durchaus hübsche Verfassung(clickt doch bitte mal drauf!!!),den link hab ich grade erst gefunden--sollte man sich als Lesezeichen setzen!
Lest die Euch mal durch --und staunt.


THEORETISCH war das noch zig mal toller,als die Gesetze der Bundesrepublik-- "Recht auf Arbeit" etc.

Und ab und zu klappte es sogar mit "Vorgängen",wenn man sich darauf berief.
Für die Bereitstellung eines Vorschulplatzes für mein 100% körperbehindertes Kind hab ich das gemacht.

Hinsichtlich der ANDEREN dort erwähnten "Rechte" hätte das nur ein Wahnsinniger oder Selbstmordkandidat getan.

"Postgeheimnis,Unverletzlichkeit der Wohnung..." -alles MAKULATUR.

Allein die selbsterlebten Verfassungsverletzungen der Amtspersonen würden ein Buch füllen.

Wenn also heute Rechtsbruch,Fehldeutung von Bestimmungen,Auslegung frei Schnauze, Willkür...geschehen,
kann und soll man sich dagegen verwahren.

DERZEIT ist das nicht automatisch lebensbedrohend.
Noch nicht wieder.

Wenn zwei Leute DEFINITIV nicht für einander einstehen WOLLEN und es ganz konkret im realen Alltag auch GAR NICHT TUN,
kann da "vermutet und gedeutelt" werden ohne Ende--
es geht NUR um Fakten.

Es gelten DERZEIT noch keine Notstandsgesetze.
Der Staat kann im "Ausnahmezustand" sowas festlegen:
jeder Bürger muß in seine Wohnung Leute gratis aufnehmen,
hat diese AUS SEINEN MITTELN zu beköstigen,
hat ihnen AUS SEINEN MITTELN alles zur Verfügung zu stellen...

Das gab es : Flüchtlingsmassen aus Schlesien etc. -die wurden ganz korrekt "per staatlicher Weisung" verteilt.

ENTWEDER also korrigiert der Staat jetzt die Gesetze,
ruft den "Notstand" aus,weil es keine Mittel mehr gibt für die GESETZLICH FIXIERTEN Sozialleistungen,die JEDEM Bürger zustehen,die NICHT von "Liebesbeziehungen oder Wohngemeinschaften" abhängen,
oder er ÄNDERT DAS GRUNDGESETZ .

Die Handhabung in vielen Fällen und einzelne "Arbeitsanweisungen" etc. der "ALG2-Bestimmungen" sind nach meiner laienhaften Einschätzung GRUNDGESETZWIDRIG.

Und..mich würde nicht wundern,wenn hunderttausende von ALG2-Bescheiden in einigen Jahren alle für NICHTIG erklärt werden,weil sie sittenwidrig sind,weil sie nie hätten "Rechtskraft" erlangen dürfen etc.

Sie entstanden oft unter Nötigung,viele Daten wurden unter Bruch des Datenschutzes erlangt ,es wurde "bestimmt",daß Nichtverwandte "füreinander einstehen hinsichtlich der Deckung des LEBENSUNTERHALTES",
was oft völlig an den Haaren herbeigezogen ist und NICHT mit dem geltenden Recht übereinstimmt--> "Vertragsfreiheit" -->
wer nicht durch mündlichen/schriftlichen Vertrag EINSTEHEN will für Nichtverwandte, darf dazu nicht GEZWUNGEN werden (es sei denn: durch gemeinsame Kinder ...).

Das Argument "Es wird aber so gemacht" kann auch 30 Jahre später plötzlich zum Bummerang werden.

Zum Glück gibt es den erstaunlichen Beweis,daß Staatswillkür nicht EWIG dauern muß.
((Das hätte ich NIEMALS zu hoffen gewagt))

Allein diese "Beweisumkehr" bei "Bedarfsgemeinschaften" ist meiner Meinung nach schon ein Rechtsbruch durch den Staat selbst.
Damit wird "unterstellt" und kriminalisiert.
Damit möchte man "Wohnungsdrchsuchngen ohne Durchsuchungsbeschluß" legalisieren.

"Sie haben da ein weißes Band an der Antenne des Autos -SIE SIND EIN STAATSFEIND!" " Öh...das ist von meinem Brautschleier--ich wollte meinen Kommilitonen zeigen,daß ich nun vergeben bin." 😉

"Neeee---Sie hatten ja auch am 1.Mai nicht die STAATSFLAGGE rausgehängt--sondern ihre roten Bettbezüge so DEMONSTRATIV aus dem Fenster hängen lassen!!! Und DAUERND singen Sie laut die "Internationale",
wenn sie die große Hausordnung machen...das ist doch EINDEUTIG! DAS BEWEIST UNS,SIE SIND ...."

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Fräulein Scheumaus, DAS IST DOCH EINDEUTIG,daß sie mit Herrn
Gutbetucht eine BEDARFSGEMEINSCHAFT pflegen,
SONST WÜRDEN SIE UNS DOCH REINLASSEN--Ihr Verhalten..und ÜBERHAUPT--da stehen MEHRERE ZAHNBÜRSTEN und offenbar hatten sie auch eine GEMEINSAME NACHT --da liegt ja noch das Kondom--- und ich sehe hier EINEN TELLER und ZWEI Löffel...
So kommen Sie uns nicht davon.Geben Sie es doch ENDLICH zu--
selbst Ihre Nachbarin Frau Mirentgehtnix hat bestätigt,daß sie DAUERND sich Eisbecher ausgeben lassen vom Herrn Gutbetucht...


Wünsche noch schöne Erlebnisse im Nostalgie-Stil.

Micky

P.S.: Auch für Überweisungen von ANDEREN KONTEN etc.kann es plausible Erklärungen geben.
Man DARF ja im Innenverhältnis auch Leute beauftragen, für sich selbst Sachen zu erledigen.
Wenn man als Hauptmieter die Miete durch jemanden anders einzahlen läßt,heißt das NICHT automatisch,daß der Einzahler der "Vertragspartner des Vermieters" ist.
Da steht oft jemand VÖLLIG ANDERES (Oma,Eltern..)--
wichtig ist nur,daß dann dazu wirklich auch Nachweise vorliegen. Man kann es erklären und richtigstellen. Schriftlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Sendungen guck ich nicht -
aber :
was "moralisch" angebracht ist und was rein rechtlich ,
sollte man auch hier nicht "vermischeln".

Die Dame hat einen gesetzlich verankerten Anspruch.
Wenn sie da Anträge stellt,muß sie sich NICHT rechtfertigen.

Der Herr stellte keinen Antrag ,ist ihr NICHT "unterstützungsverpflichtet" -kann es ,muß es nicht tun.

Seine Daten gehen niemanden was an. Bis jetzt.

Die ARGE kann prüfen,versuchen zu prüfen,Unterlagen fordern und auswerten.

Die Betroffene KANN Auskünfte geben,muß es aber nicht.
Wenn "Unterlagen fehlen",wenn "Dinge seltsam erscheinen",wenn es nach "Falschangabe riecht" etc. KANN das Amt seinen Bescheid so oder so verfassen.

Entweder gibt es dann eine Akzeptanz--oder NICHT.

BEIDE SEITEN können im Rahmen ihrer jw.Rechte handeln .
BEIDE SEITEN können den Rechtsweg gehen--das Amt kann Strafanzeige wg."Verdacht des Leistungsmißbrauches" erstatten,
die Betroffene kann Strafanzeige wegen des Verdachtes der Nötigung,Hausfriedensbruch...Straftaten im Amt erstatten.

Witzig ist,daß IMMER WIEDER vergessen wird,daß die bindende RECHTSKRAFT von Bescheiden NICHT durch "Sachbearbeiter"
geschaffen wird und NICHT durch Antragsteller.

Wenn es keine Akzeptanz gibt , steht es NUR(!) den Gerichten zu,
da was auszuurteilen.

Weder die Nachbarn noch die Kontrolleure noch die Betroffenen haben "die Wahrheit gepachtet".

Vielleicht kam das nicht so richtig rüber - es geht ja NICHT um
möglichst "erfolgreichen Schummel",um "Anleitung zu Gestaltungsmißbrauch" ,zu Rechtsbeugung ,zu Betrug.

Nur die jw.Betroffen wissen,ob die Fakten so oder so stimmen.

Jeder ,der einigermaßen Lebenserfahrung hat,weiß, es gibt
auf beiden Seiten IMMER WIEDER dreiste Bürger.

Weder ist jeder ARGE-Mitarbeiter unkorrekt,noch schummelt jeder Antragsteller.

Mich piept es nur wahnsinnig an,wenn immer wieder "gedeutelt" und "ausgelegt" wird ,wenn Straftaten unterstellt werden.

Das kommt derart oft hier im Forum vor-- entweder wirft man einem um Rat Fragenden vor,er lüge (das ist lt.Forenregeln eh verboten) ,
oder man läßt sich unter Mißachtung jeder Logik auf die unglaublichsten "Behördenschelten" ein ,wo allein der Eröffnungsthread vor unlogischen Darstellungen nur so trieft.

Was mann/frau sich DENKT zu dem Wahrheitsgehalt ,ist o.t.

DENKEN kann jeder user sich hier öfter,daß eine Geschichte so oder so frisiert ist,daß hinterher was "korrigiert" wird,daß dreist gelogen wird.

In DIESEM Fall gibt es AUCH Seltsamkeiten--der TE aber sagt klar "Ich stehe NICHT für sie ein."

Also (meine Meinung) kann man ihm NICHT sagen: Ihr seid eine BG.
 
Micky Danke für deine Hilfreichen Antworten ! Wenigstens eine die meiner Meinung ist!!

Wie würdest du den jetz den nächsten Schritt machen??

Heute ist Samstag und Dienstag kommt der Fuzie vom Amt!!
Am Montag werden wir noch ne Eidesstaatliche Erklärung machen!
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
H Nachmieter-Suche wird mit von Mitbewohner erschwert Finanzen 71
S Was will das Jobcenter von mir? Finanzen 59
T Veräußerung von Grundstücken Finanzen 3

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben