Protokolle neu genutzt (-; --Gedanken dazu...
Also-- an Deiner Stelle hätte ich von dem Theater so die Schnauze voll,
würde vor dem Hausbesuchs-team ja sowas von mal das ausdiskutieren--
warum Du plötzlich in DEINE PRIVATDINGE ,Schränke,Bett...jemanden reingucken lassen sollst,nur,weil Deine (ältere,lebenserfahrenere) Freundin Dich in ihr Bett manipulierte und Du sie dafür auch noch
finanziell unterhalten sollst....
Laß Dich rauswerfen--TRENNUNGSKRACH vor diesen peniblen "Zeugen",
übergib ihr eine Liste,welche Geschenke Du von ihr zurückwillst ,
mach die "Gegenrechnung" auf-- jede Hausarbeit sollte NIEMALS gratis sein-- hat sie gefälligst zu bezahlen,wenn DU GEKOCHT HAST --
für Eure "WG",wenn Du zuoft das Bad geputzt hast--wenn schon Fakten---dann ALLE.
😀😀😀
Der link von Karin zu den "Außenbesuchsprotokollen" gab mir ein Erinnerungserlebnis-- sowas stand auch in meiner "MfS-Akte".
Auch die "Befragung der Nachbarn" --nach meinem Leumund und Umgang und Besuchern... ALLES SCHON MAL DAGEWESEN :mad::mad::mad:
Gibt doch genug in sowas perfekt ausgebildete Leute.
Warum Ressorcen verschwenden?
Die hatten es doch drauf,das Nötigen,Verunsichern,Bedrohen,Flunkern...
Für STRAFTATEN gibt es den Weg der Ermittlung--durch dafür bevollmächtigte Ermittlungsbeamte.
Ein überfallartiges "Hausbesuchen" ,vielleicht als Krönung noch
"Unterschreiben Sie GEFÄLLIGST hier,daß Sie uns FREIWILLIG in die Wohnung ließen,daß wir KEINEN DRUCK ausgeübt haben...
SONST WISSEN SIE JA,DASS WIR UNS LAAAAANGE ZEIT LASSEN KÖNNEN MIT IHREM ANTRAG...." etc. ist eben NICHT legal.
Hier gibt es so einen thread ,ob "Gesetze wichtiger als alles" seien.
ZUM GLÜCK gibt es endlich für ALLE BÜRGER das
Grundgesetz.
Es ist nicht perfekt,es hat Mängel.
ABER: man darf nicht mehr eingeknastet werden,wenn man sich darauf beruft und dies als HÖHERES Gesetz ggü.anderen "Bestimmungen","Arbeitsanweisungen"...nennt.
Die DDR hatte AUCH eine durchaus hübsche Verfassung(clickt doch bitte mal drauf!!!),den link hab ich grade erst gefunden--sollte man sich als Lesezeichen setzen!
Lest die Euch mal durch --und staunt.
THEORETISCH war das noch zig mal toller,als die Gesetze der Bundesrepublik-- "Recht auf Arbeit" etc.
Und ab und zu klappte es sogar mit "Vorgängen",wenn man sich darauf berief.
Für die Bereitstellung eines Vorschulplatzes für mein 100% körperbehindertes Kind hab ich das gemacht.
Hinsichtlich der ANDEREN dort erwähnten "Rechte" hätte das nur ein Wahnsinniger oder Selbstmordkandidat getan.
"Postgeheimnis,Unverletzlichkeit der Wohnung..." -alles MAKULATUR.
Allein die selbsterlebten Verfassungsverletzungen der Amtspersonen würden ein Buch füllen.
Wenn also heute Rechtsbruch,Fehldeutung von Bestimmungen,Auslegung frei Schnauze, Willkür...geschehen,
kann und soll man sich dagegen verwahren.
DERZEIT ist das nicht automatisch lebensbedrohend.
Noch nicht wieder.
Wenn zwei Leute DEFINITIV nicht für einander einstehen WOLLEN und es ganz konkret im realen Alltag auch GAR NICHT TUN,
kann da "vermutet und gedeutelt" werden ohne Ende--
es geht NUR um Fakten.
Es gelten DERZEIT noch keine Notstandsgesetze.
Der Staat kann im "Ausnahmezustand" sowas festlegen:
jeder Bürger muß in seine Wohnung Leute gratis aufnehmen,
hat diese AUS SEINEN MITTELN zu beköstigen,
hat ihnen AUS SEINEN MITTELN alles zur Verfügung zu stellen...
Das gab es : Flüchtlingsmassen aus Schlesien etc. -die wurden ganz korrekt "per staatlicher Weisung" verteilt.
ENTWEDER also
korrigiert der Staat jetzt die Gesetze,
ruft den "Notstand" aus,weil es keine Mittel mehr gibt für die GESETZLICH FIXIERTEN Sozialleistungen,die JEDEM Bürger zustehen,die NICHT von "Liebesbeziehungen oder Wohngemeinschaften" abhängen,
oder er ÄNDERT DAS GRUNDGESETZ .
Die Handhabung in vielen Fällen und einzelne "Arbeitsanweisungen" etc. der "ALG2-Bestimmungen" sind nach meiner laienhaften Einschätzung GRUNDGESETZWIDRIG.
Und..mich würde nicht wundern,wenn hunderttausende von ALG2-Bescheiden in einigen Jahren alle für NICHTIG erklärt werden,weil sie sittenwidrig sind,weil sie nie hätten "Rechtskraft" erlangen dürfen etc.
Sie entstanden oft unter Nötigung,viele Daten wurden unter Bruch des Datenschutzes erlangt ,es wurde "bestimmt",daß Nichtverwandte "füreinander einstehen hinsichtlich der Deckung des LEBENSUNTERHALTES",
was oft völlig an den Haaren herbeigezogen ist und NICHT mit dem geltenden Recht übereinstimmt-->
"Vertragsfreiheit" -->
wer nicht durch mündlichen/schriftlichen Vertrag EINSTEHEN will für Nichtverwandte, darf dazu nicht GEZWUNGEN werden (es sei denn: durch gemeinsame Kinder ...).
Das Argument
"Es wird aber so gemacht" kann auch 30 Jahre später plötzlich zum Bummerang werden.
Zum Glück gibt es den erstaunlichen Beweis,daß Staatswillkür nicht EWIG dauern muß.
((Das hätte ich NIEMALS zu hoffen gewagt))
Allein diese "Beweisumkehr" bei "Bedarfsgemeinschaften" ist meiner Meinung nach schon ein Rechtsbruch durch den Staat selbst.
Damit wird "unterstellt" und kriminalisiert.
Damit möchte man "Wohnungsdrchsuchngen ohne Durchsuchungsbeschluß" legalisieren.
"Sie haben da ein weißes Band an der Antenne des Autos -SIE SIND EIN STAATSFEIND!" " Öh...das ist von meinem Brautschleier--ich wollte meinen Kommilitonen zeigen,daß ich nun vergeben bin."
😉
"Neeee---Sie hatten ja auch am 1.Mai nicht die STAATSFLAGGE rausgehängt--sondern ihre roten Bettbezüge so DEMONSTRATIV aus dem Fenster hängen lassen!!! Und DAUERND singen Sie laut die
"Internationale",
wenn sie die große Hausordnung machen...das ist doch EINDEUTIG! DAS BEWEIST UNS,SIE SIND ...."
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Fräulein Scheumaus, DAS IST DOCH EINDEUTIG,daß sie mit Herrn
Gutbetucht eine BEDARFSGEMEINSCHAFT pflegen,
SONST WÜRDEN SIE UNS DOCH REINLASSEN--Ihr Verhalten..und ÜBERHAUPT--da stehen MEHRERE ZAHNBÜRSTEN und offenbar hatten sie auch eine GEMEINSAME NACHT --da liegt ja noch das Kondom--- und ich sehe hier EINEN TELLER und ZWEI Löffel...
So kommen Sie uns nicht davon.Geben Sie es doch ENDLICH zu--
selbst Ihre Nachbarin Frau Mirentgehtnix hat bestätigt,daß sie DAUERND sich Eisbecher ausgeben lassen vom Herrn Gutbetucht...
Wünsche noch schöne Erlebnisse im Nostalgie-Stil.
Micky
P.S.: Auch für Überweisungen von ANDEREN KONTEN etc.kann es plausible Erklärungen geben.
Man DARF ja im Innenverhältnis auch Leute beauftragen, für sich selbst Sachen zu erledigen.
Wenn man als Hauptmieter die Miete durch jemanden anders einzahlen läßt,heißt das NICHT automatisch,daß der Einzahler der "Vertragspartner des Vermieters" ist.
Da steht oft jemand VÖLLIG ANDERES (Oma,Eltern..)--
wichtig ist nur,daß dann dazu wirklich auch Nachweise vorliegen. Man kann es erklären und richtigstellen. Schriftlich.