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Hausbesuch von ARGE

In eurem äußerst unklaren Fall wird deine Freundin, nach meiner Meinung,im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht!!, die Prüfung der "tatsächlichen" Wohnsituation
zulassen müssen.
Vorher gibt es kein Geld.

In deinem eigens geposteten Link ist folgendes zu lesen:
(9) Wegen der Verweigerung des Zutritts zur Wohnung als solcher ist es nicht möglich, einen Leistungsanspruch nach § 66 SGB I zu versagen, da für Hausbesuche keine Mitwirkungspflicht im Rahmen des § 60 SGB I besteht. Es ist allenfalls möglich, die beantragte Leistung abzulehnen, wenn der Sachverhalt nicht anderweitig auf-geklärt werden kann

Aufgrund fehlender Mitwirkung geht hier also nicht. Das JC kann lediglich die Leistung ablehnen und dies schriftlich bescheiden. Dann kann gegen den Bescheid Widerspruch und Klage ergehen. Zu behaupten, dass nur nach Prüfung der Wohnverhältnisse überhaupt eine Entscheidung getroffen werden kann, ist so nicht richtig. Es kann sehr wohl die Leistung vorläufig gewährt werden. Sollte sich nach Prüfung herausstellen, dass es sich um eine BG handelt, kann die Überzahlung zurückgefordert werden. Es geht mir hier weniger darum, ob es eine BG ist, sondern dass das JC hier unrechtmäßig einen vollständigen Antrag nicht bearbeitet und behauptet, die Entscheidung sei von einem Hausbesuch abhängig.
 
Und ausserdem hat sie diese Emails Bekommen!!!

Um Ihren Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes prüfen zu können ist es erforderlich das unser Außendienstmitarbeiter Herr xxxx Ihre Wohnung anschaut. Er versucht Sie seit einer Woche zu erreichen.

Er war wie gesagt nur 2x mal da

danach kam diese Email


Die Überprüfung ist notwendig um Ihren Leistungsanspruch zu klären. Es geht nicht darum ob Sie finanziell füreinander einstehen. Es muss geprüft werden ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht. Ich werde erst Geld zahlen wenn sicher ist das Sie einen Anspruch auf Leistungen haben. Und dazu ist die Überprüfung der Wohnsituation nötig.

Als sie geschrieben hat das sie was gegen die Hausdurchsuchung hat kam diese !

1. Durchsucht er nicht ihre Wohnung.
2. Stehen Ihnen nur Leistungen zu wenn Sie auch tatsächlich einen Anspruch haben.

Leistungen nach dem SGB II sind Steuergelder, und das Jobcenter muss vorab prüfen ob jemand überhaupt Leistungsberechtigt ist.

Mein Kollege versucht seit einer Woche Sie zu erreichen, dies ist ihm aber nicht gelungen.
 
noch dazu kam ne Freche Mail poste es später genauer!

'' Ohne das wer in die Wohnung schaut werde ich ihnen nichts zahlen
das ALGII sind Steuergelder!!!! ''

denkt sie das sie das aus ihrer Tasche zahlt oder wie sind doch echt nicht ganz knatter in der Birne!!

Meine Freundin sucht die ganze Zeit schon nach Arbeit das sie aus diesen Scheiss rauskommt! nur zur Zeit nichts zu Finden, noch dazu wenn mann chronisch Krank ist!
 
Also--
höchstwahrscheinlich würde ICH,wenn es mich beträfe,
alles schriftlich machen. Mach ich sonst auch möglichst so.

Hab aus verschiedenen Gründen eine Abneigung gegen "Hausbesucher",welche ich nicht selbst einlud.

Wenn es NOTWENDIG ist,daß jemand bei mir was "besichtigt" oder
betritt,laß ich den natürlich rein-- Gaszählerwechsel,Heizungswartung,SchornsteinFlegel 😎 , Bankfuzzi für EFH-Bewertung vor Kredit ...und meine Freunde und die der Kinder.

Wenn es irgendmöglich ist,kann JEDES AMT mir einen Termin IM AMT
geben. Falls ich Nachteile dadurch hab, muß ich je nach Lage damit leben--oder dagegen was tun--so odr so.

Hier gibt es offenbar auch "Unklarheiten" -die die Antragstellerin aber wohl schriftlich aufklären kann.

Sie ist dort polizeilich gemeldet (?) --also faßt die Frage nicht "Wohnen Sie überhaupt dort",
sie kann zum Mietvertrag und der Teilung der Mietkosten sich SCHRIFTLICH einlassen,
sie hat nicht MEHR Wohnraum als angemessen (im Gegenteil),also ist ja der ihr als Einzelperson "zusthende" Wohnkostenteil vermutlich
sowieso nicht mal ansatzweise ausgeschöpft?

Es ist m.E. keine "Untervermietung" mit "Gewinnkontrollanlaß"--es ist eine Wohngemeinschaft, wo einer den MV abschloß ,beide sich aber einvernehmlich REINTEILEN.
Bei Studenten WG wird auch bei "Hauptmieter/Untermieter" nicht von "gewinnorientiertem Weitervermieten" ausgegangen -es eine reine Teilung, bei der lediglich einer die "alleinige Verantwortung" vertragsrechtlich ggü.dem Vermieter übernimmt--wenn nicht ALLE im MV stehen gleichberechtigt.
Hier eine steuerrechtliche Darlegungspflicht zu konstruieren,erscheint mir lebensfremd.
Da es ein "Durchlaufgeschäft" wäre --mit NULL Euro "Differenz",wird hier wohl nie ein kostentreibenden Anzeigen beim FA gefordert.
Hab das jedenfalls NIE erlebt. Was anderes wäre das gewinnorientierte Weitervermieten/Untervermieten bei sehr großen Wohnungen.

Das ist aber hier nicht das Problem.

WARUM soll es ein Hausbesuch sein?
Wenn sie z.B. MÖBEL beantragt hätte,wäre das logisch,okay.

Der Verdacht,ob sie jemand "sponsert",läßt sich aber wohl KAUM von der Anzahl anwesender Leute ablesen?
Wenn sie Besuch von außerhalb hätte ,der ((bis zu drei Monate möglich!)) dort auf Luftmatratzen schläft,gemeinsam kocht...
bedeutet das doch AUCH NICHT,da sind fünf Leute ,die "bestimmt ihr was schenken ".

Nur aus dem Fakt,daß jemand ein erfülltes Liebesleben hat ,schließt doch nicht automatisch : der Typ hat Dir Geld dazuzugeben".

Erfahrungsgemäß hilft man sich untereinander GEGENSEITIG--also--er LEIHT ihr evl. mal was in der Not--und sie dann ihm,wenn er irgendwann mal in gleicher prekärer Lage ist.

Die Bank,die mir Geld lieh , gab sich zugeknöpft,als ich daraus ein
Gewohnheitsrecht machen wollte. Blöd,nicht?! 😎😀😉

Ich würde NICHT als Mitbewohner Erklärungen fertigen,schon gar nicht "eidesstattliche". Das ist m.E. nicht nötig.

Es gibt IMMER NOCH den Weg,durch das Sozialgericht den Mitbewohner als Zeuge vorzuladen. JETZT muß ER gar nix!

Die Beteiligten sind jedenfalls nicht verpflichtet,den Wirrwar aktiv zu beheben,den diese "Hartz4-Bestimmungen" über die Bürger brachten.

Die Antragstellerin unterschreibt auf dem Antrag,daß IHRE ANGABEN richtig sind und sie bei Falschangabe div.Folgen hätte-- Rückzahlung,Anzeige wg.Sozialbetruges.

Das genügt also! ((Ist meine subjektive Sicht ))

Sie muß darlegen,ob sie die Wohnung nutzt,welche Kosten exakt auf sie fallen.

Ob sie sich bei dem beschränkten Wohnraum KEIN eigenes Bett leistet,ob sie auf dem Balkon,in der Badewanne,im Bett des Mitbewohners schläft, geht m.M. NIEMANDEN was an,außer sie und den Mitbewohner.

Ihr steht ein Grundbetrag zu -und auf diesen werden IHRE EINKÜNFTE angerechnet.
Wenn sie angibt,keine zu haben ,unterschreibt sie--und haftet.

Ich würde an ihrer Stelle die strittigen Fragen soweit möglich erklären --zum Beispiel so ähnlich :

"Der ebenfalls in der Wohnung gemeldete Herr XY ist mit mir nicht verwandt in gerader Linie (hinsichtlich BGB §§ 1601 ff.Verwandtenunterhaltspflicht) ,
er ist nicht verlobt mit mir und es ist keine Heirat geplant.
Es besteht keine Einstehungsgemeinschaft und das ist MOMENTAN auch nicht geplant.
Aus dem gemeinsamen Nutzen der Wohnung ergibt sich lediglich ein niedrigerer Wohnkostenbedarf für mich,als mir zustünde.

Ich erhalte keinerlei finanzielle Zuwendungen zur Deckung meines Lebensbedarfes von ihm,
ich erhalte keine unbaren Zuwendungen zur Deckung meines Lebensbedarfes.
Da Herr XY wesentliche Bereiche der Wohnung mit mir gemeinsam nutzt (Bad,WC,Küche und sich sein Privatbereich deshalb nicht von meinem abgrenzen läßt, er aber einem Hausbesuch nicht zustimmt und dies auch nicht muß (GGS Art.13 ) ,bitte ich hiermit,für das Absagen des Termines Verständnis zu haben.
Mein Antrag wurde am Tag XY gestellt,am Tag XYZ lagen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen komplett vor.

Ihrer Bitte um Erklärung einiger Ihnen unklarer Fakten bin ich mit Auskunft vom XXX und Telefonat CCC bzw.dem heutigen Schreiben vollumfänglich nachgekommen.

Ich bitte um rechtsmittelfähigen Bescheid und einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der unverzüglichen Auszahlung des von mir beantragten Grundlebensbedarfes.
Ihrer Antwort und der Auszahlung sehe ich spätestens bis zum 28.2.11 entgegen.
Im Falle fruchtlosen Verstreichens sehe ich mich gezwungen,
fachanwaltlichen Rat einzuholen und mich um ein Privatdarlehen zu bemühen. ((Würde ich BEIDES tun--Darlehen vom Mitbewohner zu den ÜBLICHEN Überziehungszinsen -- Zinserträge muß dieser dann aber versteuern,wenn sie WIRKLICH welche zahlt!))

Ich weise ausdrücklich darauf hin,daß bei fehlenden Wohnkosten hier die Kündigung durch den Vermieter droht,da Herr XYZ nicht verpflichtet ist, meinen Mietanteil zu verauslagen. (Je nachdem,wie denn nun Eure vertragliche Lage ist!! Das wißt nur Ihr!)

Die zu erwartenden hohen Zinsen (angesichts meiner fehlenden Sicherheiten) sowie die Anwaltskosten kündige ich schon jetzt als von Ihnen mir zu erstattenden Schaden an,
sollte sich nach Ausschöpfen des kompletten Rechtsweges herausstellen,daß es für die Ablehnung/Verzögerung etc. keine Gründe in meinem Verhalten gab.
Weitere Schritte behalte ich mir vor.
Mit freundlichem Gruß!..."

Tja...und falls Ihr DOCH Euch gegenseitig finanziell unterstützt oder gemeinsame Verträge macht,gemeinsame Anschaffungen,gemeinsam den Haushalt führt... ,müßtet Ihr halt dies darlegen.

Falschangaben würde ich schon DESHALB nie machen,weil beim Streit,bei Trennung immer einer den anderen ziemlich unter Druck setzen kann. Klärt das alles VORHER.

Manchmal ist es sinnvoller, sich gegenseitig mit Privatdarlehen zu helfen ,als sich völlig gegenüber Ämtern "offenzulegen" ,Tonnen von bedrucktem Papier zu erzeugen ,Massen von privatesten Daten fremden Leuten zu übergeben etc. --oder sich Arbeit und Wohnung woanders zu suchen.

Gruß!
Micky
 
Aber das Geld vom Steuerzahler wollt ihr haben.

RIchtig, dass nachgeschaut wird.

Für Untertützungsschwindel habe ich kein Verständnis.

Wer sagt denn das es Unterstützungsschwindel ist!!

Wenns keine Arbeit gibt zurzeit! Ich gehe Arbeiten brauch mein Geld selber für mein ganzen Mist was ich zu zahlen hab da es eh schon so Wenig ist!
Also zahl ich eh schon für sie mit meinen Steuern !

Und was nach deiner Meinung wollen se denn nachschauen wenst schon so was schreibst????????
 
So ein HUMBUG--wo wäre denn hier der "Schummel"?

Dadurch,daß die Wohnung von ZWEI Personen genutzt wird,
hat sie doch WENIGER Wohnkosten,
als eine alleinlebende Frau?

Ob sie Gelder von ihm erhält GESCHENKT,REGELMÄSSIG,zur DECKUNG des LEBENSBEDARFES sieht man doch auf ihrem Konto?
Die Auszüge werden sowieso geprüft!

Boah....

Dürfen alle ALG2-Empfänger neuerdings nur mit Erlaubnis der ARGE sich Liebespartner suchen?
 
Ich bitte um rechtsmittelfähigen Bescheid und einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der unverzüglichen Auszahlung des von mir beantragten Grundlebensbedarfes.
Ihrer Antwort und der Auszahlung sehe ich spätestens bis zum 28.2.11 entgegen.
Im Falle fruchtlosen Verstreichens sehe ich mich gezwungen,
fachanwaltlichen Rat einzuholen und mich um ein Privatdarlehen zu bemühen. ((Würde ich BEIDES tun--Darlehen vom Mitbewohner zu den ÜBLICHEN Überziehungszinsen -- Zinserträge muß dieser dann aber versteuern,wenn sie WIRKLICH welche zahlt!))

Ich weise ausdrücklich darauf hin,daß bei fehlenden Wohnkosten hier die Kündigung durch den Vermieter droht,da Herr XYZ nicht verpflichtet ist, meinen Mietanteil zu verauslagen. (Je nachdem,wie denn nun Eure vertragliche Lage ist!! Das wißt nur Ihr!)

Die zu erwartenden hohen Zinsen (angesichts meiner fehlenden Sicherheiten) sowie die Anwaltskosten kündige ich schon jetzt als von Ihnen mir zu erstattenden Schaden an,
sollte sich nach Ausschöpfen des kompletten Rechtsweges herausstellen,daß es für die Ablehnung/Verzögerung etc. keine Gründe in meinem Verhalten gab.
Weitere Schritte behalte ich mir vor.
Mit freundlichem Gruß!..."

Da gibt es nur ein Problem. Momentan gibt es keine rechtliche Grundlage. Es gilt zur Zeit nur das Grundgesetz. Normalerweise brauch man niemanden in die Wohnung lassen und rechtfertigen brauch man sich auch nicht weil es eben wie gesagt zur Zeit keine gesetzliche Grundlage gibt.
 
Mein erwachsener Sohn, der bei mir lebt, und ich zählen auch als BG. D.h., als ich nicht arbeiten konnte, bekam ich keinen Cent vom ARGE, weil er für mich aufkommen müßte bis zu einer Einkommensgrenze von 1400 Euro.
Auch so eine Sauerei, welche Mutter würde sich von ihrem Sohn aushalten lassen..!
Genauso siehts bei eheähnlichen Beziehungen aus.
Wenn ihr Tisch und Bett teilt, seid ihr eine BG, da könnt ihr euch noch so aufregen darüber.
(Und nachdem ihr euch schon so gesträubt habt, die in eure Wohnung zu lassen, werden die genau nachsehen, ob der Bestand einer BG erfüllt ist)
 

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