Bei einer Partnerschaft ist das kein Problem, wer was überweist.
Bei einem Untermieter sieht es wohl etwas anders aus.
Da verfügt der Untermieter über eine eigene Räumlichkeit,
der Hauptmieter zahlt Miete Strom,Heizung,(ev.Telefonanschluß,GEZ,
Internetanschluß falls gemeinsam genutzt) und bekommt das Geld
vom Untermieter wieder.
In diesem Fall hier existiert als Beweis für die Behörde weder ein Untermietvertrag,noch eine eidesstattliche Erklärung.
Es wurde nichts in dieser Form eingereicht.
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vor zwei jahren hab ich für kurze zeit h4 bezogen und mit meinem partner in einer wohnung gewohnt.
vorlegen musste ich nur meinen untermietvertrag und die mietzahlungen hab ich mit quittungen nachgewiesen, warum sollte das jetzt nicht mehr möglich sein?
da wurde es so wie eine wg behandelt:jeder hat sein eigenes zimmer, küche bad und wohnzimmer wurden geteilt.
und wenn man es so macht darf man auch nicht als bg berechnet werden.
gruß, sternenzauber