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Hausbesuch von ARGE

es wird alles geteilt Miete ,Strom, Telefon&Internet , GEZ
es zahlt keiner mehr oder weniger!
Wenn du deine eigene Rolle in diesem Haushalt nicht klar benennen kannst,
Wie würdest du eure Art des Zusammenlebens bezeichnen.

ES wird das Essen und das Schlafzimmer/Bett geteilt, ihr teilt alles.
Seid ihr vielleicht eine Teilungsgemeinschaft🙄
 
Bei einer Partnerschaft ist das kein Problem, wer was überweist.
Bei einem Untermieter sieht es wohl etwas anders aus.

Da verfügt der Untermieter über eine eigene Räumlichkeit,
der Hauptmieter zahlt Miete Strom,Heizung,(ev.Telefonanschluß,GEZ,
Internetanschluß falls gemeinsam genutzt) und bekommt das Geld
vom Untermieter wieder.

In diesem Fall hier existiert als Beweis für die Behörde weder ein Untermietvertrag,noch eine eidesstattliche Erklärung.
Es wurde nichts in dieser Form eingereicht.

/QUOTE]
vor zwei jahren hab ich für kurze zeit h4 bezogen und mit meinem partner in einer wohnung gewohnt.
vorlegen musste ich nur meinen untermietvertrag und die mietzahlungen hab ich mit quittungen nachgewiesen, warum sollte das jetzt nicht mehr möglich sein?
da wurde es so wie eine wg behandelt:jeder hat sein eigenes zimmer, küche bad und wohnzimmer wurden geteilt.
und wenn man es so macht darf man auch nicht als bg berechnet werden.
gruß, sternenzauber
 
/QUOTE]
vor zwei jahren hab ich für kurze zeit h4 bezogen und mit meinem partner in einer wohnung gewohnt.
vorlegen musste ich nur meinen untermietvertrag und die mietzahlungen hab ich mit quittungen nachgewiesen, warum sollte das jetzt nicht mehr möglich sein?
da wurde es so wie eine wg behandelt:jeder hat sein eigenes zimmer, küche bad und wohnzimmer wurden geteilt.
und wenn man es so macht darf man auch nicht als bg berechnet werden.
gruß, sternenzauber[/QUOTE]



DU warst "Untermieterin" mit eigener Räumlichkeit,hast deinen
Mietanteil an deinen "Vermieter" gezahlt.

In diesem Fall hier ist es umgekehrt.
Der,der nicht weiß was er in diesem Haushalt darstellt hat die volle Miete an den Vermieter überwiesen.
Ist diesen Monat sogar für seine Freundin in Vorleistung getreten.

Besitzt in der Wohnung keinen eigenen Raum.

Bevor in dieser Wohnung von Seiten der Behörde kein Augenschein
genommen wurde,wird es nach meiner Meinung, keinen Euro geben.

Was / wieviel sollten sie ohne Prüfung/schriftliche Beweise zahlen ?
 
hab nirgendswo gesagt das ich in vorleistung bin! sie war bei der Bank und hat sich geld geliehen nicht von mir !!!!!
Ich habe ein Zimmer wo meine sachen drinnen stehen bin aber fast nie drinnen und wenn sie sich zurückzieht geht sie ins schlafzimmer wo ihre sachen sind und ein extra Fernseher drin steht
 
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vor zwei jahren hab ich für kurze zeit h4 bezogen und mit meinem partner in einer wohnung gewohnt.
vorlegen musste ich nur meinen untermietvertrag und die mietzahlungen hab ich mit quittungen nachgewiesen, warum sollte das jetzt nicht mehr möglich sein?
da wurde es so wie eine wg behandelt:jeder hat sein eigenes zimmer, küche bad und wohnzimmer wurden geteilt.
und wenn man es so macht darf man auch nicht als bg berechnet werden.
gruß, sternenzauber



DU warst "Untermieterin" mit eigener Räumlichkeit,hast deinen
Mietanteil an deinen "Vermieter" gezahlt.

In diesem Fall hier ist es umgekehrt.
Der,der nicht weiß was er in diesem Haushalt darstellt hat die volle Miete an den Vermieter überwiesen.
Ist diesen Monat sogar für seine Freundin in Vorleistung getreten.

Besitzt in der Wohnung keinen eigenen Raum.

Bevor in dieser Wohnung von Seiten der Behörde kein Augenschein
genommen wurde,wird es nach meiner Meinung, keinen Euro geben.

Was / wieviel sollten sie ohne Prüfung/schriftliche Beweise zahlen ?[/QUOTE]
hab leider keine ahnung wie der h4 satz momentan liegt aber sie müssen die hälfte der miete und 354? als hilfe zu lebensunherhalt zahlen mehr nicht.
und in die wohnung lassen muß man niemanden, sollte man auch nicht, sonst kann es sein das man nichts bekommt weil evtl. viele teure gegenstände vorhanden sind, die erstmal zu geld gemacht werden müsse....
 
hab nirgendswo gesagt das ich in vorleistung bin! sie war bei der Bank und hat sich geld geliehen nicht von mir !!!!!
Ich habe ein Zimmer wo meine sachen drinnen stehen bin aber fast nie drinnen und wenn sie sich zurückzieht geht sie ins schlafzimmer wo ihre sachen sind und ein extra Fernseher drin steht

Du hast also einen separaten Extraraum in dieser Wohnung.

Bisher hatte ich es so verstanden,dass diese Wohnung nur aus
gemeinsam genutztem Bad,Küche,Wohn.-und Schlafzimmer besteht.

L.G.Karin
 
Dann wird die ARGE nur die Regelleistung zahlen (also ohne KDU)
Denn über die Kontoauszüge sieht die ARGE ja, dass in den letzten Monaten von der Freundin keine Miete gezahlt wurde.

Es sei denn, es kommen Gegenbeweise.


Sie hat das geld abgehoben da kann man nicht dazu schreiben für was mann es abhebt ! Fakt ist es war immer die Hälfte der Miete und Kurz bevor ichs überwiesen hab! ich werde aber meine Kontoauszüge sicher nicht einreichen!!!
 
Dann ist ja wieder einmal alles klar.😀

Du hast dein eigenes Zimmer,kannst dort wohnen/ schlafen..
wenn du willst.
Also kann der Hausbesucher kommen.

(Wenn du über dein Zimmer einen eigenen Mietvertrag hättest,
dürfte er deinen persönlichen Raum nicht betreten.
Wäre allerdings komisch,wenn du für einen sehr kleinen Raum
die halben Wohnkosten übernimmst.😕)

Mich wundert es ,dass du dieses Zimmer bisher nicht erwähnt hast.
Ist doch wichtig in deinem Fall.

(Manche bezeichnen ja eine Wohnung als 3 Zimmerwohnung,
weil sie die Küche als 3. Zimmer zählen.
Andere sagen 2 Zimmer ,Küche ,Bad🙂)
 

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