Das Filmen ansich dürfte kein Problem darstellen, die Verbreitung dann eher schon. Das kann euch aber der Notar besser beantworten, ich bin da auch nur Laie.
Auch du bzw. deine Freundin darf das alles verlangen, was ich vorher geschrieben habe, selbstverständlich. Und eine eidesstattliche Erklärung, nun ja.... DU solltest keine machen, wenn überhaupt, dann der Antragsteller. DU hast damit nichts zu tun. Vielleicht musst du ja vom Gericht aus eine machen, wenn es zum Verfahren kommt, gegenüber den Beamten würde ich keine machen. Wenn, dann deine Freundin. Sie kann versichern, dass sie von dir nichts kriegt. Wenn sich herausstellt, dass sie lügt, ist sie dran, nicht du.
Eine unabhängiger Zeuge wäre echt gut. Muss kein Notar sein. Da gehts dann um so Sachen wie zum Beispiel, dass die Beamten sich nicht ordnungsgemäß ausweisen oder den Prüfungsauftrag zeigen. Dann würde ich sie nicht reinlassen. Und wenn sie dann gehen und du keinen Zeugen hast, behaupten die womöglich noch, du hättest ihnen den Zutritt verweigert, obwohl sie sich rechtmäßig verhalten haben.