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Deichgräfin
Gast
Tja da ich kein Untermieter geb ich ihr keine Miete, sie gibt mir ihren Anteil also die hälfte und ich überweis es! !
Wenn du in diesem Haushalt kein Untermieter bist,was bist du ?
Als was würdest du dich bezeichnen ?
L.G.Karin
Übrigens besteht das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft
seit der Weimarer Republik.
Keine "neue Erfindung" im Rahmen der ALG II/Hartz 4 Gesetze.
Habe die entsprechende Stelle hervorgehoben.
Wikipedia:
Das Prinzip Bedarfsgemeinschaft gründet geschichtlich auf die Konstruktion der „Familiennotgemeinschaft“. In der Weimarer Republik wurden neben den gesetzlich Unterhaltspflichtigen (Verwandte und Ehegatten) auch Mitbewohner als „sittlich“ Unterhaltspflichtige für den Unterhalt von Hilfsbedürftigen herangezogen. Diese Praxis der „Familiennotgemeinschaft“ wurde im Nationalsozialismus gesetzlich verankert.[1] Nach 1945 wurde das Mittel der „Familiennotgemeinschaft“ von Verwaltungsgerichten zwar zunehmend kritisiert, fand jedoch schließlich Eingang in § 11 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) von 1961.[2]
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