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Hausbesuch von ARGE

Tja da ich kein Untermieter geb ich ihr keine Miete, sie gibt mir ihren Anteil also die hälfte und ich überweis es! !

Wenn du in diesem Haushalt kein Untermieter bist,was bist du ?
Als was würdest du dich bezeichnen ?

L.G.Karin

Übrigens besteht das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft
seit der Weimarer Republik.
Keine "neue Erfindung" im Rahmen der ALG II/Hartz 4 Gesetze.
Habe die entsprechende Stelle hervorgehoben.

Wikipedia:
Das Prinzip Bedarfsgemeinschaft gründet geschichtlich auf die Konstruktion der „Familiennotgemeinschaft“. In der Weimarer Republik wurden neben den gesetzlich Unterhaltspflichtigen (Verwandte und Ehegatten) auch Mitbewohner als „sittlich“ Unterhaltspflichtige für den Unterhalt von Hilfsbedürftigen herangezogen. Diese Praxis der „Familiennotgemeinschaft“ wurde im Nationalsozialismus gesetzlich verankert.[1] Nach 1945 wurde das Mittel der „Familiennotgemeinschaft“ von Verwaltungsgerichten zwar zunehmend kritisiert, fand jedoch schließlich Eingang in § 11 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) von 1961.[2]
 
Zuletzt bearbeitet:
wir stehen beide im Mietvertrag ! sind alle beide gleichberechtigt find ich! und es wird hälftig gezahlt sie gibt mir ihren Teil und ich überweis es ! wenn es was zurück gibt wird es ebenfalls hälftig geteilt!
 
wir stehen beide im Mietvertrag ! sind alle beide gleichberechtigt find ich! und es wird hälftig gezahlt sie gibt mir ihren Teil und ich überweis es ! wenn es was zurück gibt wird es ebenfalls hälftig geteilt!

Wenn DU es bist, der die Miete überweist, sieht das nicht gut aus.
Außer es gibt (Kontoauszug) Beweise, daß sie dir die Hälfte der Miete überweist.
Alles andere wird mit Sicherheit als "eheähnlich" eingestuft, finde ich auch das Letzte, ist aber so
 
Wenn DU es bist, der die Miete überweist, sieht das nicht gut aus.
Außer es gibt (Kontoauszug) Beweise, daß sie dir die Hälfte der Miete überweist

Oder eine Quittung, die eine Barzahlung beweist. 😉

Am besten, man schaltet da noch einen dazwischen, der die Buchführung macht und die Belege ausstellt. 😀 (nicht ernst nehmen)
 
wir stehen beide im Mietvertrag ! sind alle beide gleichberechtigt find ich! und es wird hälftig gezahlt sie gibt mir ihren Teil und ich überweis es ! wenn es was zurück gibt wird es ebenfalls hälftig geteilt!

Im Mietvertrag steht nach deinen eigenen Angaben deine Freundin als Hauptmieterin ,ihr seid keine gleichberechtigten Mieter.
Das wurde hier bereits geschrieben.

Das beantwortet nicht die Frage,als was du dich in diesem
Haushalt siehst.
Untermieter bist du nicht,da du mit deiner Freundin keinen Untermietvertrag gemacht hast,gleichberechtigter Mieter bist du laut Mietvertrag auch nicht.

Was bist du ?
 
Wenn DU es bist, der die Miete überweist, sieht das nicht gut aus.
Außer es gibt (Kontoauszug) Beweise, daß sie dir die Hälfte der Miete überweist.
Alles andere wird mit Sicherheit als "eheähnlich" eingestuft, finde ich auch das Letzte, ist aber so
um das zu beweisen reicht eine quittung und die kann man auch im nachhnein noch ausstellen ohne das jemand etwas merkt!😉
 
ich kenne es nicht anders.
warum sollte man jemanden mit dem man im einem haushalt lebt die miete überweisen müssen?
bar mit quittung als bestätigung geht auch😉


Bei einer Partnerschaft ist das kein Problem, wer was überweist.
Bei einem Untermieter sieht es wohl etwas anders aus.

Da verfügt der Untermieter über eine eigene Räumlichkeit,
der Hauptmieter zahlt Miete Strom,Heizung,(ev.Telefonanschluß,GEZ,
Internetanschluß falls gemeinsam genutzt) und bekommt das Geld
vom Untermieter wieder.

In diesem Fall hier existiert als Beweis für die Behörde weder ein Untermietvertrag,noch eine eidesstattliche Erklärung.
Es wurde nichts in dieser Form eingereicht.

Also kommt man und schaut nach.
Die dürfen das,wenn Unklarheiten auftauchen,welche vom Antragsteller nicht (rechtzeitig)ausgeräumt werden.

Augenschein nehmen !!!


....(1) Die Behörde bedient sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Sie kann insbesondere

1. Auskünfte jeder Art einholen,

2. Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen oder die schriftliche oder elektronische Äußerung von Beteiligten, Sachverständigen und Zeugen einholen,

3. Urkunden und Akten beiziehen,

4. den Augenschein einnehmen.

§ 21 SGB X Beweismittel Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
 
es wird alles geteilt Miete ,Strom, Telefon&Internet , GEZ
es zahlt keiner mehr oder weniger!
und wir haben uns nichts gemeinsam angeschafft, kein Kind ,keine Möbel u.s.w
 

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