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haus in budabest

Liebe Evma, diese Umstände sind ja regelrecht kriminell, das beste ist tatsächlich, dass Du alles einem Anwalt übergibst. Von hier aus kannst Du ja sowieso kaum (oder gar nichts) was regeln, und ständig nach Budapest zu reisen, das geht ja auch nicht, zumal Du dort ohne Kenntnis der Sprache und den gesetzlichen Bedingungen auch nichts erreichen kannst. Ich hoffe, Du kommst in Deiner Angelegenheit voran und wünsche Dir Erfolg. Lg Eisherz
 
ich danke dir und wir schalten auch die anwälte ein heute haben wir alle wichtigen unterlagen kopiert damit diese auch erhalten können.ich hoffe das dieser spuck bald ein ende hat
 
wir hatten es heute versucht sind aber nicht durchgekommen lag aber an unserer leitung wie wir heute abend gemerkt hatten .wir haben hier im haus eine eheizung die hat uns unten im keller die sichherungrausund auch die vom tele das hatten wir nicht bemerkt jetzt starten wir morgen einen neuen versuch .schreib dir dann
 
hast du dir das haus da mal angesehen ? vieleicht ist es so sanierungsbedürftig das du das eh nie bezahlen könntest.....
legst du aus sinnvollen gründen wert auf das haus ? bringt es vom wert her was ?...... wenn nicht, schlage das erbe aus oder verkauf das haus.
 
das haus ist eigentlich sehr schön insgesammt über 300qm wohnfläche komplet mit tifanie fenster und türen hat meine mutter extra 2000 anfertigen lassen 3garagen und komplett eingerichtet .nur wie lange es eben noch schon ist .und wir sind so weit das wir auf jeden fall verkaufen und wollen dann nie wieder nach ungarn .
 
Liebe Evma, bleibe - so es geht - ruhig, es wird sich alles finden und regeln lassen.
Zu der Frist der Erbausschlagung, stimmt das mit den 6 Wochen , es gilt aber nicht in jedem Fall:

Die Frist für die Ausschlagung beträgt grundsätzlich 6 Wochen (das gilt für den Erbfall in Deutschland).

Ausnahme:
Hatte der Erblasser seinen einzigen Wohnsitz im Ausland oder befand sich der Erbe bei Eintritt des Erbfalls im Ausland, so beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Monate.

Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn

der Erblasser verstorben ist, d.h. der Erbfall eingetreten ist und
der Erbe Kenntnis davon hat, dass er gesetzlicher Erbe bzw. Erbe durch letztwillige Verfügung ist.

Außerdem gilt hier nicht einfach das deutsche Erbrecht, denn jeder Staat regelt für sich sein Erbrecht. Aber darum geht es hier ja nicht vorrangig, Du hast ja das Erbe angenommen und bist ja auch als Eigentümer des Hauses eingetragen.
Jetzt ist es wichtig, den eingetretenen Schaden zu begrenzen und zu sehen, was noch zu klären ist. Und das wird unbestritten bei Euch nur durch einen Anwalt des Landes zu klären sein. Und der wird sich für Euch auch darum kümmern, was das für Zustände sind, die momentan in Eurem Haus herrschen.

Sucht Euch die Hilfe in Ungarn und habt einfach Vertrauen. Auch wenn ihr das Haus abgeben werdet, auch das wird sich nicht ohne kompetente Hilfe eines ungarischen Anwaltes klären lassen.

Lg Eisherz
 
der erbfall ist eingetretten ,nur meine mutter lag ein halbes jahr flach und wir konnten nicht nach ungarn so das diese frist vorbei ist.allerdings dachten wir auch nicht das es theater gibt sondern ok wenn wir da sind können wir alles in ruhe bereden.was ja leider nicht möglich ist.
hatte mit den anwalt gesprochen und hoffe jetzt das er etwas erreicht.allerdings das wird dauern und wenn der andere schlau ist setzt er kurz vor termin seinen sohn rein und er geht in die wg des sohnes dann geht alles von forne los ist ja dann ein anderer name .das waren bisher die auskünfte.ich kann nur hoffen das wir einen käufer bekommen den bei übernahme muß er raus da er keinen mietvertrag hat.mein fehler war das ich nicht sofort als das haus auf mich ging im rausgeschmissen habe sondern eben zeit verlohren habe und er sich jetzt altrechte zurechnet.das ganze nent man duldung.
also falls jemand das haus möchte.....
einmal muste ich lachen bekam von einer intressenvertretung den vorschlag heuer jemand an und setzte die ins haus das geht dann ruck zuck das die weg sind.muste ich doch darüber lachen.
 

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