Liebe Evma, bleibe - so es geht - ruhig, es wird sich alles finden und regeln lassen.
Zu der Frist der Erbausschlagung, stimmt das mit den 6 Wochen , es gilt aber nicht in jedem Fall:
Die Frist für die Ausschlagung beträgt grundsätzlich 6 Wochen (das gilt für den Erbfall in Deutschland).
Ausnahme:
Hatte der Erblasser seinen einzigen Wohnsitz im Ausland oder befand sich der Erbe bei Eintritt des Erbfalls im Ausland, so beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Monate.
Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn
der Erblasser verstorben ist, d.h. der Erbfall eingetreten ist und
der Erbe Kenntnis davon hat, dass er gesetzlicher Erbe bzw. Erbe durch letztwillige Verfügung ist.
Außerdem gilt hier nicht einfach das deutsche Erbrecht, denn jeder Staat regelt für sich sein Erbrecht. Aber darum geht es hier ja nicht vorrangig, Du hast ja das Erbe angenommen und bist ja auch als Eigentümer des Hauses eingetragen.
Jetzt ist es wichtig, den eingetretenen Schaden zu begrenzen und zu sehen, was noch zu klären ist. Und das wird unbestritten bei Euch nur durch einen Anwalt des Landes zu klären sein. Und der wird sich für Euch auch darum kümmern, was das für Zustände sind, die momentan in Eurem Haus herrschen.
Sucht Euch die Hilfe in Ungarn und habt einfach Vertrauen. Auch wenn ihr das Haus abgeben werdet, auch das wird sich nicht ohne kompetente Hilfe eines ungarischen Anwaltes klären lassen.
Lg Eisherz