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Hartz IV - in der Höhe angemessen und schönes Leben?

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Was hindert eigentlich jemanden daran, der aufgrund mangelder Ausbildung zu wenig verdient, noch eine Ausbildung zu beginnen bzw. sich wenigstens um eine zu bemühen?

Und - ich gebe Dr. House recht, wenn er sagt, dass nicht jeder seinen Wunschjob zugeschustert bekommen kann.

Den haben die wenigsten. Nach längerer Arbeitslosigkeit tut es für den Anfang auch ein Job der nicht allen Vorstellungen entspricht.

Ist man dann mal eine Weile in der Arbeitswelt dann kann man sich ja nach was anderem umsehen.

Außerdem bleibe ich dabei , dass es gar nicht so wenig ist, was man als Alg2-Bezieher erhält.

Nehmen wir das Beispiel einer Familie mit 2 schulpflichtigen Kindern.

Dann sieht das etwa so aus:

1. Erwachsener 359.
2. Erwachsener 323
1 Kind 251
2. Kind 251
Zwischensumme 1184
Wert Wohnung ca 400
Wert Heizung ca 50
Summe 1634 Euro

Das entspricht etwa einem Bruttoverdienst von knappen 3.000,00 Euro.

Und dazu kommt noch , dass extras wie Schulausflüge usw. auch bezahlt werden von der Arge.

1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Niedersachsen):
323.10 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
323.10 €
Kinder 5 Jahre und jünger:
430.80 €
Summe der Leistungen:
1077.00 €


2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
350.00 €
Heizkosten minus 18% Warmwasserzuschlag:
41.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
391.00 €


3 Einkommen
Kindergeld:
328.00 €
Summe der Einkünfte:
328.00 €


Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
1077.00 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
391.00 €
- Summe der Einkünfte:
328.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
1140.00 €



Die meisten vergessen gerne das das Kindergeld wieder abgezogen wird
 
Zuletzt bearbeitet:
Summe 1634 Euro

Das entspricht etwa einem Bruttoverdienst von knappen 3.000,00 Euro.
Zitat von Chris1970
Und warum nicht?

🙄 Brutto etwa 3000,-- ?

(Bayern)

Arbeitslohn: 3000,00 Steuerklasse III /2 Kinder

Lohnsteuer: 245,83
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer 9%: 0,52

Krankenvers. 15.5%: 246,00
Rentenversicherung: 298,50
Arbeitslosenversicherung: 42,00
Pflegevers. 1.95%: 29,25 29,25

Summe Sozialversicherung: 615,75

auszuzahlender Betrag: 2137,90
 
Puh - die Schwarzarbeit macht einen noch mal alle, au schwitz.😀😛

Dann hat sich das ja geklärt mit der Abrechnung.😉
 
1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Niedersachsen):
323.10 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
323.10 €
Kinder 5 Jahre und jünger:
430.80 €
Summe der Leistungen:
1077.00 €


2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
350.00 €
Heizkosten minus 18% Warmwasserzuschlag:
41.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
391.00 €


3 Einkommen
Kindergeld:
328.00 €
Summe der Einkünfte:
328.00 €


Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
1077.00 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
391.00 €
- Summe der Einkünfte:
328.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
1140.00 €



Die meisten vergessen gerne das das Kindergeld wieder abgezogen wird

Das steht dann aber als zusätzliches Einkommen zur Verfügung und ist somit Gewinnneutral.

Ich habe mit den offiziellen Alg2-Sätzen und schulpflichtigen Kindern gerechnet. Dann stimmt meine Rechnung.
 
nochmal zur Ergänzung -

Kindergeld, Unterhaltsvorschusskasse, Unterhalt wird als Einkommen angerechnet, was mir in Bezug auf Kindergeld voll auf mein Konto geht.

Das ist Gewinnneutral weil es trotzdem als Einkommen zur Verfügung steht.

Strom wird abgezogen plus die derzeitigen Raten für die Nachzahlung.
Kleidung, Haushaltsgeräte, Möbel, etc werden nicht mehr übernommen, sind in dem Regelsatz mit drin - wenn dir ne Waschmaschine kaputt geht,

Das geht jedem Normalverdiener genauso.

Was eine Waschmaschine, oder ein Herd bedeutet - dürfte klar sein.

Möbel für die Erstausstattung können lediglich bei uns vom einem sogenannten gemeinnützigen Verein bezogen werden, da ist ab und an der Sperrmüll besser. Sind sie kaputt, so kommen sie meist schon an, ist der Ersatz im Regelsatz von 353 Euro mit enthalten.

Auch das geht jedem Normalverdiener genauso.

Dass Klassenfahrten übernommen werden, ist nicht immer der Fall - vorerst muss das Schulamt angeschrieben werden - was auch zu einer Ablehnung führen kann und dann erst kann ein Antrag gestellt werden.

Laut Gerichtsurteil muss es übernommen werden. Jeder andere zahlt selbst, wenn er AN ist.

Würdest du lieber unter solchen Bedingungen leben???

Nein, aber dazu lasse ich es auch nicht kommen.
 
Das steht dann aber als zusätzliches Einkommen zur Verfügung und ist somit Gewinnneutral.
Das wird als Einkommen angerechnet und abgezogen.
Arbeitslohn: 3000,00 Steuerklasse III /2 Kinder

Lohnsteuer: 245,83
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer 9%: 0,52

Krankenvers. 15.5%: 246,00
Rentenversicherung: 298,50
Arbeitslosenversicherung: 42,00
Pflegevers. 1.95%: 29,25 29,25

Summe Sozialversicherung: 615,75

auszuzahlender Betrag: 2137,90
Du siehst doch an Beispiel eines Users, dass dein Vergleich hinkt. Du redest über widerrechtliche Hungerlöhne im Bereich von höchstens 1600 € Brutto, die genauso mies sind wie Hartz IV und die dein User-Kollege Dr. House genauso verteidigt.
 
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