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Hartz IV - ein System, das tötet

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Ich habe den Notruf schon benutzt!

Es hat mir nicht geschadet, sondern das Gegenteil war der Fall. Denn ich konnte meiner Krankheit wieder mal entkommen!
Wir reden ja auch von Hartz IV, da bedeutet das eher, dass man ganz schnell als behindert deklariert wird, und zwar geistig.

Am Ende bedeutet das Betreuungsantrag, Behindertenwerkstatt, Psychiatrieeinweisung u. a., all so was, was gg. d. freiheitlich-demokratische Grundordnung und alles Lebenswerte an sich verstößt.
 
Dies muss doch alles nicht die Folge sein! 🙄
Nachdem, was wir hier alles gelernt haben bisher, kannst du dich drauf verlassen. 😉

Jedes Mittel ist recht...🙄

Ah ja, und jetzt wissen wir auch, wie man zu 100 % Sanktionen kommt:

Wer geht schon freiwillig zum eigenen Schlächter?🙄

Meine Schwester war übrigens lange Zeit selber Arbeitsamts- bzw. Behördentussi, und erschreckend, wie Schwarz-Weiß die denken...😉


Reicht für Kontaktabruch bis zum St. Nimmerleinstag.
 
Zuletzt bearbeitet:
In diesem Jahr gibts aber ein Gesetz (was soweit ich weiss auch nur dieses Jahr gültig ist), wo einem Beitragsschulden erlassen werden. Ich weiss aber nicht, obs nur für 2013 ist oder für den kompletten Zeitraum und ob das für jemanden mit Erwerbseinkommen überhaupt gilt. Es schadet aber nix, sich da schnell mal zu informieren.

Erlass von Beitragsschulden bei der Krankenkasse - caritas.de

Danke für den Link Spam, ich habe bei der AOK schon mal gefragt deswegen, leider gilt das nicht für Selbstversicherte, und das war ich damals.
 
Es kommt oft zu Kontaktabbruch bei Verwandten wenn sie sich sehr ähnlich sind!

Welche Möglichkeiten hat denn eine Behörde wenn die Kunden nicht zu Terminen kommen?
Oder sollte es egal sein ob man die Termine wahr nimmt, oder nicht?

Ich sehe schon durch die Unterbringung der Sanktionsparagraphen im SGB eine massive Verletzung der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltentrennung.

Es hat doch einen guten Grund, warum Eingriffe in Grundrechte nur von einem Richter verhängt werden dürfen.
Aber beim ALG2 gilt das nicht. Da ist der Sachbearbeiter gleichzeitig Ermittler, Ankläger und Richter,
Deswegen, *wenn* es unbedingt Sanktionen geben muss, wenn die Mehrheit das *wirklich* für nötig hält, dann doch bitte nach den Grundprinzipien eines Rechtsstaates.Allein die Tatsache, dass im Geltungsbereich des SGB II und also auch bei Sanktionen
Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, setzt die Rechtsstaatlichkeit
außer Kraft - und das in dem am meisten zu schützenden Bereich, das Recht auf Leben,
körperliche Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Wohnung betreffend. Kein Urteil
kann im Nachhinein hier stattfindende Rechtsbrüche mehr heilen und rückgängig machen,
schon gar nicht angesichts der Überlastung der Sozialgerichte und damit verbundener
langwieriger Verfahrenszeiten für die jeweiligen Klagen. Die Existenz ist nicht mehr geschützt.

Oder sind wir inzwischen schon so verkommen, das wir wegen ein paar angeblichen Faulen gleich unsere Rechtsordnung aufgeben?
 
Es kommt oft zu Kontaktabbruch bei Verwandten wenn sie sich sehr ähnlich sind!
Genauso gut könnte man es anders herum interpretieren: zu verschieden...

Ich habe das auch nur beiläufig erwähnt, da ich der Ansicht bin, das ist "blindes Gefolge" und der harte Kern ist einfach so und setzt Unrechststrukturen um, diskrimiert und verharrt nach wie vor "im Untermenschen-Denken".

Elitäre Bildungsnähe schließt völlige Umnachtung nicht aus. 🙄

Der Vorposter hat die Gewaltenteilung bez. Sozialgerichte angesprochen, ist natürlich nicht vorhanden: jedes ordentliches Gericht würde BGH-Urteile achten und Unterlassung permanenter rechtswidriger Vorgehensweisen verfügen.
 
Welche Möglichkeiten hat denn eine Behörde wenn die Kunden nicht zu Terminen kommen?
Oder sollte es egal sein ob man die Termine wahr nimmt, oder nicht?
Gute Frage...🙂

Zunächst mal haben Termine bei den Argen mit der Jobvermittlung gar nichts zu tun, eher mit Eingliederungsvereinbarungen, natürlich einseitiger Weise, um Grundlagen für Sanktionen zu schaffen.

Jobvermittlungen bzw. -angebote finden m. W. brieflich statt. Dass die zum Großteil sittenwidrige Jobangebote beinhalten, wundert so wirklich auch keinen mehr.

Dass sich so gut wie jeder betroffene Bürger über herablassendes Verhalten der Sachbearbeiter, Diskriminierung, bis hin zur Beleidigung beschwert, ist Fakt.

Dass das alles beabsichtigt ist, damit die "Kunden" nicht dorthin gehen, wohl genauso.

"Ein Kunde" ist übrigens jemand, der freiwillig kommt, da gebe ich Inge Hannemann Recht.
 
Du solltest vielleicht auch mal die andere Seite einnehmen: Noch ist es auf dieser Erde so, daß jedes Teil ( also Lebensmittel, Gegenstände etc. ) erarbeitet werden müssen. Ein Staat der einfach nur Geld drucken und es verteilen würde, müßte ziemlich schnell untergehen. Insofern müssen also Menschen arbeiten.
Jetzt stellt sich die Frage ob diese arbeitende Bevölkerung das Recht hat, von den Nichtarbeitenden ( egal aus welchen Gründen ) eine Gegenleistung verlangen darf, wenn diese nichts zur Gemeinschaft beitragen?
Man kann sicherlich über die Sanktionen verschiedener Meinung sein - ich bin auch gegen diese - aber wer gegen jegliche Kriterien ist ( das betrifft auch "bedingungslose" Grundeinkommen ) der ist einfach auf dem falschen Dampfer.
 
Du solltest vielleicht auch mal die andere Seite einnehmen: Noch ist es auf dieser Erde so, daß jedes Teil ( also Lebensmittel, Gegenstände etc. ) erarbeitet werden müssen. Ein Staat der einfach nur Geld drucken und es verteilen würde, müßte ziemlich schnell untergehen. Insofern müssen also Menschen arbeiten.
Jetzt stellt sich die Frage ob diese arbeitende Bevölkerung das Recht hat, von den Nichtarbeitenden ( egal aus welchen Gründen ) eine Gegenleistung verlangen darf, wenn diese nichts zur Gemeinschaft beitragen?
Man kann sicherlich über die Sanktionen verschiedener Meinung sein - ich bin auch gegen diese - aber wer gegen jegliche Kriterien ist ( das betrifft auch "bedingungslose" Grundeinkommen ) der ist einfach auf dem falschen Dampfer.
BGE halte ich auch für unrealistisch, aber hier geht es ja vorwiegend um die behördliche Vernichtung von menschlichen Existenzen, auf Rechtsgrundlagen, die illegal sind.

Und der Veraltungs- und Gerichtsapparat leben doch ganz gut davon, oder? 🙄

Also alle, außer dem Betroffenen, haben was vom Sozialsystem. 😉
 
Der Staat hat das Recht zu fordern!
Das war - wie ich bereits schon mal erwähnte - schon immer so.
Insofern mußt Du einfach mal sagen, welche Kriterien Du für Hartz 4-Empfänger für angemessen hälst.
 
Der Staat hat das Recht zu fordern!
Ich bin auch der Staat und habe auch zu fordern.

Ich fordere, dass der Staat sich an seine eigenen Gesetze hält und an geleistete Unterzeichnungen, z. B. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

Allgemeine Erklrung der Menschenrechte

Und ich will keine Obdachlosen mehr sehen, die nachts erfrieren, keine vom Staat zerrütenden Familien mehr, keine Entrechteten, keine Flaschensammler, keine Bettler, und ich will, dass jeder an diesen verdammten Weihnachten was zum Fressen hat. 🙄😛😀
 
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