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Edy
Gast
Wenn du genau gelesen hättest, würde das laut Gesetzeslage (wenn man Grundgesetz nicht beachtet) bestenfalls Willkür hergeben.Kennst Du konkrete Fälle, die Du auch beweisen kannst?
Und falls ja - Was hindert Dich das zur Anzeige zu bringen und den Rechts- und Dienstweg zu beschreiten?
Die Sozialrichter bestätigen ja tausendfach, dass die Sanktionen selbst unter SGB II widerrechtlich sind. Was man dabei aber kritisieren muss, ist die Selbstverständlichkeit, wie damit rechtswidrig gehandelt werden darf.
Dienstaufsichtsbeschwerden verlaufen erfahrungsgemäß im Sand, strafrechtlich relevant: Fehlanzeige, würde für den Privatbürger allerdings nicht gelten, nur in Amtsausübung irrelevant, oder?