A
Achim-44-Darmstadt
Gast
Grundsätzlich nie verträge am Telefon Abschließen , das geht immer schief (mehrfach selbst erlebt) .
Da das Kind in den Brunnen gefallen ist , steht jetzt aussage gegen Aussage
Auf wehn läuft den der Vertrag ?
wenn du als Vertragsinnerhaber nach England für 2 jahre gehst dann kannst
du des ja nicht nutzen , also
ein Kündigungsgrund.
ansonsten hat man eigentlich das gesetztliche Wiederrufsrecht von 14 tagen bei Internet und Telefonbestellungen.
Da das Kind in den Brunnen gefallen ist , steht jetzt aussage gegen Aussage
Auf wehn läuft den der Vertrag ?
wenn du als Vertragsinnerhaber nach England für 2 jahre gehst dann kannst
du des ja nicht nutzen , also
ein Kündigungsgrund.
ansonsten hat man eigentlich das gesetztliche Wiederrufsrecht von 14 tagen bei Internet und Telefonbestellungen.