Aber das ist doch eigentlich der Sinn und Usus von Flohmärkten/Gebrauchtwarenplattformen im Internet.. Dass man etwas hat, das man selbst nicht mehr verwenden will und es deswegen billiger verkauft als es neu wert wäre..
Hätte ich zB Gutscheine geschenkt bekommen, die mich nicht interessieren, würde ich auch versuchen, sie zu einem vergünstigten Preis im Internet los zu werden. (Selbst die Hälfte des Preises ist mehr als wenn ich sie gar nicht verwende)
Ich finde nicht, dass man verpflichtet ist, immer einen kriminellen Hintergrund zu vermuten!
Aber das ist halt meine Hausverstandsmeinung..
Ich finde, die Beschuldigung klingt schon schwerwiegend, man weiß nicht, ob eine Vorstrafe daraus werden könnte und rechtlich beraten kann nur ein Anwalt!
(Vor allem, da die Zeugenaussage ja schon stattgefunden hat und in der Vorladung als Beschuldigter gemündet hat)