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Habe von Polizei eine Vorladung erhalten, ich habe große Panik und brauche einfach Hilfe zum reden

Ich bin jetzt davon ausgegangen, das der TE (schuldlos) einem Betrüger auf den Leim gegangen ist. Das kann ja wohl keine Straftat sein?
Wenn man 15 mal 100-Euro-Gutscheine für 50 Euro kauft und diese einlöst, dann schon.
Die Polizei wird argumentieren, dass man hätte da schon misstrauisch werden sollen und somit die Hehlerei billigend in Kauf genommen hat.
 
Aber das ist doch eigentlich der Sinn und Usus von Flohmärkten/Gebrauchtwarenplattformen im Internet.. Dass man etwas hat, das man selbst nicht mehr verwenden will und es deswegen billiger verkauft als es neu wert wäre..
Hätte ich zB Gutscheine geschenkt bekommen, die mich nicht interessieren, würde ich auch versuchen, sie zu einem vergünstigten Preis im Internet los zu werden. (Selbst die Hälfte des Preises ist mehr als wenn ich sie gar nicht verwende)

Ich finde nicht, dass man verpflichtet ist, immer einen kriminellen Hintergrund zu vermuten!
Aber das ist halt meine Hausverstandsmeinung..

Ich finde, die Beschuldigung klingt schon schwerwiegend, man weiß nicht, ob eine Vorstrafe daraus werden könnte und rechtlich beraten kann nur ein Anwalt!
(Vor allem, da die Zeugenaussage ja schon stattgefunden hat und in der Vorladung als Beschuldigter gemündet hat)
 
Aber das ist doch eigentlich der Sinn und Usus von Flohmärkten/Gebrauchtwarenplattformen im Internet.. Dass man etwas hat, das man selbst nicht mehr verwenden will und es deswegen billiger verkauft als es neu wert wäre..
Hätte ich zB Gutscheine geschenkt bekommen, die mich nicht interessieren, würde ich auch versuchen, sie zu einem vergünstigten Preis im Internet los zu werden. (Selbst die Hälfte des Preises ist mehr als wenn ich sie gar nicht verwende)
Das Problem ist auch nicht 1 Gutschein, sondern die schiere Masse der Gutscheine, die gekauft und eingelöst wurde.
 
Wenn man 15 mal 100-Euro-Gutscheine für 50 Euro kauft und diese einlöst, dann schon.
Die Polizei wird argumentieren, dass man hätte da schon misstrauisch werden sollen und somit die Hehlerei billigend in Kauf genommen hat.
Ok, 15 mal ist für einen Privatverkauf natürlich schon auch recht viel..
Trotzdem wird eben nicht jeder Mensch in denselben Situationen misstrauisch..

Aber genau deswegen ist in der Situation ein Anwalt wichtig, weil es eben keine ganz klare Sache ist..
 
Aber das ist doch eigentlich der Sinn und Usus von Flohmärkten/Gebrauchtwarenplattformen im Internet.. Dass man etwas hat, das man selbst nicht mehr verwenden will und es deswegen billiger verkauft als es neu wert wäre..
Hätte ich zB Gutscheine geschenkt bekommen, die mich nicht interessieren, würde ich auch versuchen, sie zu einem vergünstigten Preis im Internet los zu werden. (Selbst die Hälfte des Preises ist mehr als wenn ich sie gar nicht verwende)

Ich finde nicht, dass man verpflichtet ist, immer einen kriminellen Hintergrund zu vermuten!
Aber das ist halt meine Hausverstandsmeinung..

Ich finde, die Beschuldigung klingt schon schwerwiegend, man weiß nicht, ob eine Vorstrafe daraus werden könnte und rechtlich beraten kann nur ein Anwalt!
(Vor allem, da die Zeugenaussage ja schon stattgefunden hat und in der Vorladung als Beschuldigter gemündet hat)
Um bei deinem Beispiel mit dem Flohmarkt zu bleiben, dann stelle dir die folgende Situation vor.
Du findest auf dem Markt also ein nagelneues Smartphone zum günstigen Preis. Dann kannst du tatsächlich davon ausgehen, das der Verkäufer dieses Gerät geschenkt bekommen hat und keine Verwendung dafür findet.
Wenn du aber beim nächsten Flohmarkt beim selben Händler aber immer wieder neue Sachen findest, dann könnte man schon ein wenig misstrauisch werden.
Es geht hier nicht um einen einmaligen Kauf, sondern über regelmäßige Käufe über einen längeren Zeitraum.
Das ist schon ein wesentlicher Unterschied.
 

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