Lana
Sehr aktives Mitglied
Ich habe gerade nachgelesen, dass Beratungshilfe möglich ist, so fern man "nur" eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat, @AbiKisa99.
Beratungshilfe im Strafrecht
Wer mittellos ist und sich keine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt leisten kann, kann bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Wird ihm die Beratungshilfe bewilligt, dann kann der Ratsuchende einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der Umfang der Tätigkeit, die der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe leisten kann, ist allerdings begrenzt.
Insbesondere bei der Beratungshilfe im Strafrecht kann der Anwalt in aller Regel nur allgemeine Hinweise geben, weil er im Rahmen der Beratungshilfe keine Akteneinsicht erhält. Außerdem kommt Beratungshilfe nur im außergerichtlichen Verfahren in Betracht (§ 1 BerHG).
Für das Strafverfahren bedeutet das: Wenn Sie schon einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, ist das Verfahren bei Gericht anhängig – Beratungshilfe damit "eigentlich" ausgeschlossen (trotzdem werden von vielen Rechtspflegern auch im Strafbefehlsverfahren oder nach einer Anklageschrift Beratungshilfescheine ausgestellt – ob aus Unkenntnis oder Nettigkeit, kann ich nicht sagen).
Haben Sie demgegenüber "nur" eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, ist Beratungshilfe möglich.
Hier nachzulesen:
Beratungshilfe im Strafrecht
Wer mittellos ist und sich keine Rechtsberatung beim Rechtsanwalt leisten kann, kann bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Wird ihm die Beratungshilfe bewilligt, dann kann der Ratsuchende einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der Umfang der Tätigkeit, die der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe leisten kann, ist allerdings begrenzt.
Insbesondere bei der Beratungshilfe im Strafrecht kann der Anwalt in aller Regel nur allgemeine Hinweise geben, weil er im Rahmen der Beratungshilfe keine Akteneinsicht erhält. Außerdem kommt Beratungshilfe nur im außergerichtlichen Verfahren in Betracht (§ 1 BerHG).
Für das Strafverfahren bedeutet das: Wenn Sie schon einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, ist das Verfahren bei Gericht anhängig – Beratungshilfe damit "eigentlich" ausgeschlossen (trotzdem werden von vielen Rechtspflegern auch im Strafbefehlsverfahren oder nach einer Anklageschrift Beratungshilfescheine ausgestellt – ob aus Unkenntnis oder Nettigkeit, kann ich nicht sagen).
Haben Sie demgegenüber "nur" eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, ist Beratungshilfe möglich.
Hier nachzulesen:
Beratungshilfe Strafrecht
Beratungshilfe im Strafrecht bzw. im Strafverfahren - Infos zur Beratungshilfe. Was bringt Beratungshilfe im Strafrecht?
strafverteidiger-berlin.info
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