Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Habe von Polizei eine Vorladung erhalten, ich habe große Panik und brauche einfach Hilfe zum reden

Wegen Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich. Das Erscheinen ist aus folgendem Grund erforderlich: Vernehmungsersuchen der Staatsanwaltschaft.

Eigentlich ist doch die Ausgangslage des TE klar und deutlich:
Er wird beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben und soll dazu vernommen werden!
 
Ich habe mal eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen. Bin zur Polizei, habe den Fall geschildert und das war es dann. Es ist nichts passiert.
 
Dann kann ihre Aussage gegen sie verwendet werden, wenn sie vorliegt und das kann durchaus in einer saftigen Geldstrafe enden und dann wäre ein Anwalt die billiger Alternative gewesen.
Zudem steht dann auch eine Vorstrafe im Raum.
Lieber TE, ich rate dir, den Faden schließen zu lassen.
Kontaktiere am Montag einen Fachanwalt für Strafrecht und halte dich an dessen Rat,
Hier findest du keine vernünftige Hilfe.
 
Ich habe mal eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen. Bin zur Polizei, habe den Fall geschildert und das war es dann. Es ist nichts passiert.
Nur , dass in diesem Fall die Gutscheine mehrfach bewußt zu einem unterirdisch billigen Preis gekauft und teilweise auch eingelöst wurden.
Das lässt sich problemlos nachweisen.
Zum Vorwurf der Hehlerei reicht es schon, wenn die TE billigend in Kauf genommen hat, dass es hier nicht mit rechten Dingen zu ging und das hat sie, weil sie hätte nachdenklich werden müssen, wenn jemand öfters Gutscheine zum halben Preis verhökert.
 
Ich habe mal eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen. Bin zur Polizei, habe den Fall geschildert und das war es dann. Es ist nichts passiert.
Ja und ich habe mal eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen.
Ok ist jetzt nicht dasselbe wie das hier vom TE, ich halte mich da jetzt zurück, weil ich zuwenig über die Hintergründe weiss. Ich bin jetzt davon ausgegangen, das der TE (schuldlos) einem Betrüger auf den Leim gegangen ist. Das kann ja wohl keine Straftat sein?
 
Wo hat der TE das denn geschrieben?
Hier

 
Ja und ich habe mal eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommen.
Ok ist jetzt nicht dasselbe wie das hier vom TE, ich halte mich da jetzt zurück, weil ich zuwenig über die Hintergründe weiss. Ich bin jetzt davon ausgegangen, das der TE (schuldlos) einem Betrüger auf den Leim gegangen ist. Das kann ja wohl keine Straftat sein?
Unschuldig ist ja immer eine Ermessenssache. Wenn man online einen oder zwei Gutscheine von privat günstig kauft, dann kann man natürlich keinen Vorsatz erkennen.
Wenn man jedoch in regelmäßigen Abständen diesen Kauf tätigt, dann kann man schon dem Käufer Fragen stellen.
Da kann man als Kunde schon zum Mittäter werden, da man sich die Frage stellen sollte, woher der Verkäufer diese ganzen Gutscheine her hat.
Bei einem einmaligen Kauf kann man noch von einem ungeliebten Geschenk ausgehen, beim regelmäßigen Erwerb kann auch ein ungeschultes Auge erkennen, das hier ein Geschäftsmodell dahintersteckt.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben